Ich auch. Aber im Hühnerstall haben sie nichts verloren.Original von dobra49
Ich bin irgendwie froh, dass sie da sind. Ich mag Spatzen.
In Deutschland ist das sogar in der Geflügelpestverordnung vom 18.10.2007 vorgeschrieben.
und § 64 enthält die erforderlichen Bestimmungen, um Verstöße gegen die Verordnung mit Bußgeld belegen zu können.§ 3
Fütterung und Tränkung
Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass
1. die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
2. die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und
3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(..)
5. entgegen § 3 Nr. 1 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier nur an einer dort genannten Stelle gefüttert wird,
6. entgegen § 3 Nr. 2 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier nicht mit dort genanntem Oberflächenwasser getränkt wird,
7. entgegen § 3 Nr. 3 nicht sicherstellt, dass dort genanntes Futter, Einstreu oder ein sonstiger Gegenstand für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird,
Also Spatzenschutz und Spatzenliebe in allen Ehren, aber aus deutschen Hühnerställen sind sie fernzuhalten und all jene denen das wurscht ist machen sich strafbar.
Wahrscheinlich sind das Verbrecher.
Lesezeichen