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Thema: Beringung?

  1. #1

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    Beringung?

    Hallo zusammen,
    weiß jemand, wie es mit der Nachzucht und der Beringung funktioniert, wenn zwar die Hennen Ringe des BDRG haben, der Hahn aber nicht (er ist nur bei der GEH mittels Flügelmarke registriert)
    Und wie sieht es mit dem Zuchtbuch aus, wenn die Herkunft unklar ist? Hoffe, die Fragen sind nicht zu blöd und freue mich auf Antworten.
    Liebe Grüße,
    Niene

  2. #2
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
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    RE: Beringung?

    Die richtigen Ringe für deine Rasse kannst du im Standard nachschlagen. Geht auch im Grünen Jahrbuch, oder BDRG-Info. Die Ringe (richtige Größe vorausgesetzt) können in der Regel nur etwa im Alter von 8 - 10 Wochen aufgezogen werden. Ausstellen kannst du nur Tiere mit geschlossenem Ring vom BDRG, oder auch einer ausländischen Organisation.

    Beim Zuchtbuch gibt es verschiedene Formen. Bei der einfachsten wird nur der gesamte Stamm gewertet, beispielsweise in Legeleistung, Befruchtung und Schlupf. In der verschärften Form werden diese Kriterien von jedem Tier einzeln erfasst, genauso gehört dann auch dazu, daß man Mutter und Vater jedem einzelnen Küken nachweisen kann. Dies kann saisonal erfolgen (beim Brutei sammeln dannzur genauen Abstammungskontrolle), oder auch ganzjährig auch wegen der Legeleisung. Bei der strengeren Form, dürfen nur Hähne zur Zucht eingesetzt werden, deren Mütter mindestens die im Standard geforderte Eizahl pro Jahr gelegt haben.


    Flügelmarke allein genügt nicht, gilt aber neben dem BR auch nicht als unerlaubte Kennzeichnung.
    Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.


    Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie

  3. #3
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    Hallo Niene!

    Es ist nicht verboten, nicht beringte Tiere zur Zucht einzusetzen. Hab ich auch schon gemacht. Solange mir das Tier gefällt und in mein Konzept passt. Die Nachzucht kann ohne weiteres mit den zur Verfügung stehenden Bundesringen versehen werden.

    Wenn du wegen des Zuchtbuches die Unterlagen meinst, die ausgefüllt werden müssen, kannst du einfach in der entpsrechenden Spalte ohne BR eintragen. Sollte eigentlich kein Problem sein.

    Gruß
    Bartzwerg

  4. #4
    Avatar von Katrin
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    RE: Beringung?

    Hallo Niene!

    In welchem Zuchtbuch bist Du denn? Du kannst den Leiter Deines Zuchtbuches darauf hinweisen, dann kann es das berücksichtigen. Ausstellungserfolge müssen beim Zuchtbuch des BDRG nicht angegben werden, auch wenn sie abgefragt werden. Es ist also kein Problem, daß der Hahn nicht ausgestellt wurde.
    Wenn er mit einer Flügelmarke der GEH (aus dem Erhaltungszuchtring?) gekennzeichnet ist, kann man seine Abstamming auf jeden Fall beim Zuchtbuch des Ringes erfragen, falls das mal gewünscht wird.

    VG Katrin
    "Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast"
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  5. #5

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    Moin, moin,
    danke Euch sehr, mit den Antworten kann ich etwas anfangen.
    @ Bartzwerg: Habe, was die Formalitäten bei der BDRG angeht, überhaupt keine Ahnung (und dies ist mir sehr peinlich). Habe zwar die neue "Züchterschule" bekommen, aber für mich war nicht ersichtlich, ob unberingte Elterntiere nun überhaupt zur Zucht zugelassen sind. In dem Heftchen kamen irgendwie nur Tiere mit BR vor.
    @ Katrin: Ja, der Hahn stammt aus dem Erhaltungszuchtring. Aber der Vorbesitzer war nicht sehr auskunftsfreudig. Kann man denn über das Zuchtbuch des Ringes direkt selber Nachforschungen anstellen?
    Liebe Grüße,
    Niene

  6. #6
    Avatar von Katrin
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    Hallo Niene!

    Du kannst mir per mail oder KN den Züchter und die Markennummer nennen, dann sag ich Dir Bescheid, kein Problem.

    VG Katrin

    PS: Bald ist die Internetseite des Ringes fertig, dort wird man dann alle Züchter und den Zuchtbuchleiter finden und kontaktieren können
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  7. #7
    Anton
    Gast

    Re: Beringung

    Im Online-Shop auf der BDRG Homepage, gibt des neben den herkömmlichen Rassestandards, in denen selbstverständlich auch die Ringrößen aufgeführt sind noch einen roten Sammelordner in dem die Satzungen und Bestimmungen des BDRG aufgeführt sind. Wenn ihr mich fragt, ein muß für jeden Züchter, weil es ein wertvolles Nachschlagewerk ist auf viele Fragen, die man einfach nicht wissen kann. Das Jahrbuch des BDRG wurde ja schon angesprochen und ist meiner Meinung nach auch sehr informativ.

    Stefan

  8. #8

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    Themenstarter
    @ Katrin: SUPER! Herzlichen Dank, werde ich machen. Muß nur erst meinen bissigen Hahn überzeugen...

    Bei der Gelegenheit nochmal eine Laien-Frage... Wenn ich Bruteier dazu kaufe, bin ich doch nur Halter der geschlüpften Tiere und nicht Züchter oder
    LG Niene

  9. #9
    Anton
    Gast

    Re: Beringung

    Hallo Niene,

    bei dazu gekauften Bruteiern, bist du der Züchter. Es gilt ja nicht nur die Eier auszubrüten, die Tiere müssen ja auch sortiert werden, nach Fehlern, Farbe etc. und da kommt es auf deine züchterischen Fähigkeiten an. Letztlich kommt es natürlich auch darauf an, was du in der nächsten Generation dann daraus machst, denn Hennen und Hähne, müssen schließlich zueinander passen und dem entsprechend müssen die Zuchtstämme zusammengestellt werden.

    Gruß Stefan

  10. #10
    Avatar von Katrin
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    Hallo Niene!
    Wenn Du Eier kaufst oder Küken, die noch nicht beringt sind, giltst Du als der Züchter. Denn Du ziehst ihnen Deine Ringe auf, die für Dich registriert sind.
    Es gibt allerdings auch "Züchter", die beringte Tiere kaufen und als die eigenen ausstellen .

    VG Katrin
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