@ Schnatterinchen, kleiner Einspruch, grundsätzlich verboten ist die Fütterung von Tiermehl. Erlaubt ist Fischöl und Fischmehl, an NICHTwiederkäuer. Also darf Geflügel Fisch bekommen.
Allerdings darf sowas nicht so verfüttert werden, das damit Ratten angelockt werden und diese sind ja auch noch meldepflichtig beim Ordnungsamt. Also ich seh das auch so, da kommt ein ganzer Katalog an Klagepunkten zusammen, inkl. Zuständigkeit von Gesundheits-, Vet- und Ordnungsamt. Gestank bedeutet entweder übelst mit der Hygiene geschlampt und/oder kranke Hühner. Hab hier die Chicks vom Sohn unserer Vermieterin unterm Schlafzimmerbalkon... da müfft nichts, genausowenig der Misthaufen selber, auch mein Entenmisthaufen ist keine Stinkbombe.
liebe Grüsslis... Lexx
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