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Tierschutz-TÜV ab 2012
Einen ersten und wichtigen Schritt in Richtung einer besseren Haltung von Nutztieren hat der Bundestag am 20. März 2009 als Gesetz beschlossen. Der ab 2012 in Kraft tretende "Tierschutz-TÜV" soll die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern und kontrollieren. Ein Prüf- und Zulassungsverfahren soll verhindern, dass den Tieren Schmerzen zugefügt werden. Der Agrarausschuss drängt darauf, bei der Legehennenhaltung in Käfigen rasch tätig zu werden. Die zur Umsetzung des Gesetzes erforderliche Rechtsverordnung sollte sich deshalb zunächst auf diese Tiere konzentrieren. Bis Ende des letzten Jahres hatte eine Legehenne ungefähr den Platz einer DIN A4 Seite für sich zur Verfügung. Die nach diesem Zeitpunkt vorgeschriebenen, so genannten Kleinvolieren bieten den Tieren mit zirka 800 Quadratzentimetern pro Henne aber leider auch nur unwesentlich mehr Platz als vorher. Auf Grund des nach wie vor großen Platzmangels können die vorhandenen Scharrmöglichkeiten und Sitzstangen von den Tieren überhaupt nicht in Anspruch genommen werden. Der Stress für die Hennen bleibt. Verhaltensstörungen sind an der Tagesordnung.
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