Original von findus
..........So viel ich weiss, ist es durchaus möglich den "Schaden" (entschuldige) über die Haftpflichtversicherung des Hundehalters abzurechnen! Genau dafür sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet eine Versicherung abzuschliessen! Aber mit Anwalt usw. würde ich erstmal nicht auffahren immerhin werdet ihr weiterhin Nachbarn sein
Sicher ist es ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung wenn eine besteht. Pflicht ist die nicht. Ein Anwalt sollte erst intervenieren wenn Besitzer uneinsichtig ist und/oder die Versicherung nicht zahlt.