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Thema: Nachbarshund: was für chancen habe ich?

  1. #31
    Avatar von labschi
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    Hallo, Ann-Christin!
    Es tut mir furchtbar leid, daß Du so viele Tiere auf einen Schlag verloren hast. Ich kann gut nachvollziehen, wie es Dir geht. Mir ist sowas im letzten Herbst auch passiert. Allerdings hatte ich nur drei Seidi-Hennen, von denen "nur" eine ihr Leben lassen mußte. Sie stand gerade vorm Legebeginn und war supersüß. Sie hieß Pieper, weil sie noch immer gepiept und noch nicht gegackert hat. Bei uns waren 2 große Jagdhunde die Übeltäter. Wir haben auch die Polizei gerufen, schon wegen unserer kleinen Tochter. Die haben sie ganz schön Zeit gelassen (ca. 1 Stunde), da war von den Hunden schon lange nichts mehr zu sehen. Ich bin durch die ganze Siedlung hier gerannt in der Hoffnung sie noch zu finden. Mein Mann hatte arge Schwierigkeiten, sie aus unserem Garten wieder zu vertreiben. Er hat dann mit einer langen Holzlatte um sich geschlagen, bis er einen der Hunde traf. Da sind die erst wieder weg.

    Letztendlich haben wir weder von der Polizei wieder etwas gehört, noch von den Hunden je wieder etwas gesehen. Keiner kannte die, keiner hatte sie gesehen...

    Bei Dir ist das natürlich wesentlich schlimmer, weil es soviele Tiere waren und evtl. für die Zucht.

    Ich würde an Deiner Stelle zunächst eine gütliche Einigung versuchen. Zeige der Frau doch mal die Bilder, damit sie sieht, was ihr Hund angerichtet hat. Wenn sie ein Herz hat, muß sie das auch für Deine Kleinen haben. Vielleicht ist die Frau ja doch einsichtig.

    Ich hoffe, Du kannst dieses Erlebnis schnell verarbeiten und Dich an Deinen neuen Hühnern erfreuen.

    Sei lieb gedrückt!

  2. #32
    Avatar von acer
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    Original von findus
    ..........So viel ich weiss, ist es durchaus möglich den "Schaden" (entschuldige) über die Haftpflichtversicherung des Hundehalters abzurechnen! Genau dafür sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet eine Versicherung abzuschliessen! Aber mit Anwalt usw. würde ich erstmal nicht auffahren immerhin werdet ihr weiterhin Nachbarn sein
    Sicher ist es ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung wenn eine besteht. Pflicht ist die nicht. Ein Anwalt sollte erst intervenieren wenn Besitzer uneinsichtig ist und/oder die Versicherung nicht zahlt.

  3. #33

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    Hallo erst mal...

    Nüchtern betrachtet sieht es so aus:
    Der Halter des Hundes hat fahrlässig gehandelt.
    Strafbare Handlungen im Sinne des StGB kann ich nicht erkennen (Stichwort Körperverletzung) sondern ledigliche zivilrechtliche Vergehen.
    Das pauschale Einschalten eines Anwaltes wäre rausgeschmissenes Geld, vor allem wenn der Hundehalter versichert ist und man sich mit der Versicherung einigen kann.
    Letzten Endes wird man beim Schadensersatz die Kirche im Dorf lassen müssen. Selbst wenn man vors Gericht geht, werden die bei einem Hobbyhalter einer "normalen" Hühnerrasse keine vierstelligen Beträge zusprechen.

    Den emotionalen Schaden kann eh niemand ausgleichen und das finanzielle wird sich schon finden.

    Ansonsten hast du natürlich bei einer gegenwärtigen Gefahr für dein Eigentum durch einen Hund genug rechtlichen Spielraum...aber das muß jeder selbst entscheiden.....

  4. #34

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    @phönix:

    Dieser „Trick“ mit dem Sonderverein fruchtet leider auch lange schon nicht mehr. Ich kenne einen Fall, da hat die Versicherung nicht einmal ein nachweislich auf einer Großschau für 80 EUR gekauftes Tier in dieser Höhe erstattet, sondern nur 30 EUR. Begründet wurde dies damit, dass auf solchen Schauen keine üblichen Marktpreise gezahlt werden, sondern deutlich höhere Preise. Eine Wiederbeschaffung auf dem regulären Markt wäre lt. Recherchen der Versicherung für 30 EUR problemlos möglich gewesen. Die haben anscheinend sogar bei zwei erfolgreichen Züchtern, deren Adressen sie aus dem Internet hatten, angerufen und den Preis erfragt. Natürlich, ohne zu erwähnen, dass sie von der Versicherung sind.
    Aber dass die dann auch noch einen Brutapparat bezahlen, ist ja wohl utopisch. Warum denn, wenn die den Wiederbeschaffungswert für eine Glucke rechnen, ist es ja wohl deutlich billiger. Und das auch nur, wenn eine Glucke dabei war. Wenn die Jungtiere 12 Wochen alt waren, werden die dann wohl auch „gleichwertige“ Jungtiere ersetzen, keine Eintagsküken. Somit entfällt wohl auch das Problem des Fertigwerdens.

    @findus:

    Wie kommst Du darauf, dass ein Hundehalter gesetzlich zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht verpflichtet ist? Es ist zwar empfehlenswert dies zu tun, aber im Normalfall ist das in Deutschland keine Pflicht.

    @linde:
    Ja, da habe ich wohl in die falsche Richtung gedacht! Ich würde neben dem Brutapparat auch noch eine Reise in die Karibik einfordern, denn die hätte ich mit dem Verkaufserlös der Eier gemacht, den die Hühner in ihrem Leben noch gelegt hätten!

    Jetzt mal im Ernst. Wann bist denn Du auf diesem Planeten gelandet, dass solche realitätsfernen Gedanken bezüglich des bundesdeutschen Rechtssystems Deinen Kopf belagern? Langsam frage ich mich, wie ich im Studium bloß die Jurascheine bekommen habe, wenn ich lese, wie es denn in Wirklichkeit richtig geht! Da hatte ich wohl nur Glück, dass keiner gemerkt hat, wie ich daneben liege!!!

    Wenn die Hundehalterin oder ihre Versicherung, so sie denn eine hat, diese Forderungen bekommen, kann man sicher sein, dass die dann auf stur schalten, weil das schwer danach aussieht, als wollte da jemand mit der Sache richtig Kohle machen (was ich Ann-Christin ganz ausdrücklich NICHT unterstelle)!

    Fordern würde ich es aber immer von ihr gleichermaßen wie von der Versicherung. Damit schaltest Du sie auch bei einem eventuellen Rechtsstreit als Zeugin der Versicherung aus - weil dann beide Beklagte wären.
    Und was bringt das? Dann wird sie eben als Beklagte vernommen. Dies macht nur insofern einen Unterschied, weil sie dann kein Aussageverweigerungsrecht hat. Aber ob sie sich nun vor Gericht äußert oder nicht, der Sachverhalt ist aus ihrer Sicht ja eh schon von der Versicherung her dem Gericht bekannt. Dies geschieht ja wohl im Zuge der Begründung des Antrages auf Klageabweisung, den die Versicherung (oder sie selbst) sicherlich einreicht. Außerdem kannst Du nicht den gleichen Schaden bei zwei verschiedenen Beklagten zur gleichen Zeit geltend machen!

    Blödsinn, Du hast in Deine Tiere Geld investiert und ihren Wert gesteigert, der Hund hat Dir diese Investitionen zunichte gemacht.
    Also alles was Du an Sach- und Personalkosten (Deine Arbeitsstunden, Helfer in der Familie, Freunde etc.) aufgewandt hast, kannst Du ebenso in die Schadensersatzrechnung einbringen.
    Jetzt wird´s aber wirklich abstrus! Der Aufwand, der im Zusammenhang mit den Tieren entstanden ist, ist keiner, der „den Wert der Tiere steigert“, sondern ein so genannter reiner Erhaltungsaufwand. Der entsteht in dem Moment, indem ich mir die Tiere anschaffe und ist unabhängig vom eingetretenen Schaden. Man steigert ja wohl durch das Füttern der Tiere und das Saubermachen des Stalles nicht den Wert der Hühner, sondern man muss dies sogar tun, um ihren Wert zu erhalten. Sonst verhungern die nämlich oder gehen an Krankheiten ein! Mir wäre es ganz neu, dass jemand die vielen Autowäschen, Polierstunden usw. für seinen Wagen von der Versicherung des Unfallgegners ersetzt bekäme, die er bis zum Totalschaden da rein gesteckt hat. Man kriegt den Wert, den im Zweifelsfall ein Gutachter festlegt. Keinen Cent mehr, weil man emotional am Wagen so hängt, weil das das erste Auto war oder so. Und versicherungstechnisch ist das leider egal, ob Auto oder Huhn!

    Zur Klage bzw. deren Finanzierung:
    Es ist noch lange nicht so, dass eine Rechtsschutzversicherung jeden Rechtsstreit zahlt. Die überprüfen zunächst einmal die Erfolgsaussichten der Klage. Und genau da wird´s dann eng, wenn die Versicherung einen bestimmten Betrag anbietet (oder aber die Hundebesitzerin selbst), der einem aber nicht hoch genug erscheint, weil man ja (wenn man auf manchen hier so hört) auch noch gleich sämtliche bisher für die Tiere angefallenen Kosten noch einklagen will. Da dies juristischer Unfug ist und eine Klage in solcher Höhe nie durchgeht, weiß die Rechtschutzversicherung von Anfang an, dass die Klage nicht in voller Höhe (wenn überhaupt) durchgeht. Und dann weigern sie sich ganz einfach, das Ganze zu zahlen (wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg des Rechtsstreites). Ebenso verhält es sich mit dem eventuell möglichen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Auch hier wird die Erfolgsaussicht geprüft!

    Man kann teilweise strafrechtlich belangt werden, wenn es sich um sog. Fahrlässigkeitsdelikte handelt. Bei Sachbeschädigung (worunter auch die Hühner rechtlich leider fallen würden) ist aber Vorsatz nötig, es gibt keine fahrlässige Sachbeschädigung in diesem Fall (§303 StGB).
    Dies sähe in dem von Dir geschilderten Fall anders aus, denn fahrlässige Brandstiftung ist nach § 306d StGB strafbewährt!

    Genau wegen obiger Tipps, alles Mögliche einzufordern, habe ich meinen Beitrag überhaupt geschrieben, denn wenn der Bogen so überspannt wird, dann ist es schon fast sicher, dass dieser Schuss nach hinten losgehen wird. Davor wollte ich Ann-Christin nur warnen, damit sie zum emotionalen und finanziellen Schaden, der ohnehin jetzt schon entstanden ist, nicht noch mehr Geld drauflegt. Aber sie kann natürlich tun, was sie möchte. War nur ein Versuch, sie eventuell vor einem Fehler zu bewahren.

  5. #35

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    Daumen runter! Dummheit schützt vor Strafe nicht

    Original von kongo
    Hä? Einer würde einen Brüter fordern, der nächste schon "Personalkosten" und Schmerzensgeld??
    Es ist wirklich das schlimmste was einem Hühnerbesitzer mit seinen Tieren passieren kann, aber geht das nicht alles etwas weit? Ich glaube hier geht es nicht mehr um Ersatz des Schadens sondern darum, der Hundehalterin böswillig eins auszuwischen. Für so "massives" Vorgehen (oder Aussagen wie "..Du solltest Dir so viel Geld fordern, dass Du mit Freude wieder...") hätte ich verständnis wenn jemand mutwillig Hühner vergiftet o.ä., aber nicht wenn es sich ganz klar um ein ungewolltes Unglück handelt!
    Einer Freundin ist vor Jahren das Auto von der Straße gerutscht und hat einen Fußgänger tödlich verletzt. Obwohl die KfZ-Versicherung die materiellen Schäden und das Schmerzensgeld beglichen hatte wurde diese Freundin von der Jugendstrafkammer noch eine saftige Geldstrafe aufs Auge gedrückt.
    Sie war nicht besoffen gewesen, sie war nicht zu schnell gewesen, sie war nicht unaufmerksam und hat den Tod des Mannes bestimmt nicht gewollt - gleichwohl ist sie verurteilt worden. Rechtsgrundsatz: Wer Auto fährt gefährdet schon dadurch, dass er das tut Menschen.
    Meine Meinung: Wer Hunde hält nimmt in Kauf, dass sie mal durchdrehen und beißen. Die einen erziehen ihre Hunde aufs Beste und trotzdem passiert mal was, die anderen lassen den Hund Hund sein und es passiert nie was. Haftbar sind sie alle für das, was ihre Tiere tun.
    Und Ann-Christin sollte eben nicht nur um des lieben Friedens willen keine Forderungen stellen. Sie braucht dabei ja nicht zu übertreiben, aber das was ihr zusteht, das soll sie auch bekommen.

    Mit so viel Forderungen nimmt die Hundehalterin sich einen Anwalt, und wenn der gut und gewievt ist hat Ann-Christin eventuell erst mal ein anderes Problem: Eine Anzeige! Sie hat geschrieben, dass sie den Hund eingesperrt hat. Auch wenn er ihr entkommen ist und sie das Tier eigentlich nur zu "Beweiszwecken" eingesperrt hat bleibt das ein Diebstahl bzw eine Unterschlagung. Ein Hund ist rechtlich gesehen ein Gegenstand.
    Die Forderungen sind rechtens und genau so wie sich Frau Hundehalterin vielleicht einen Advokaten angeht, mag auch Ann-Christin nicht ohne Rechtsbeistand bleiben. Wie sie auch ohne eigenes Geld zu haben dorthin kommt, habe ich weiter oben im Thread bereits beschrieben.

    Ich will es mal so sagen: Der Hund ist zum Zweck der Beweissicherung eingesperrt worden, halt bis die Polizei da ist. Das so genannte "Jedermannsrecht" erlaubt zu diesem Zwecke sogar das Festhalten und einsperren von Personen. Siehe auch: http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

    Wer will hier von Unterschlagung oder Diebstahl reden?

    Und um Schmerzengeld zu fordern muss erst mal ein Beweis über "Schmerzen" welcher Art auch immer erbracht werden. Dazu wäre es z.B. hilfreich gewesen, wenn Ann-Christin sofort zum Arzt wäre um den seelischen Schmerz behandeln zu lassen!
    Den Arzt möchte ich sehen, der da nicht sofort eine Überweisung zum Facharzt schreibt und die seelischen Schäden nach diesem traumatischen Erlebnis behandeln lässt. Und eines ist gewiss: Dieses Kükenmassaker war für Ann-Christin ein traumatisches Erlebnis!

    Ich bleibe bei der Meinung, es wird das Beste sein sich zu einigen. Ich würde an Ann-Christins Stelle im Falle einer halbwegs ordentlichen Einigung nehmen was angeboten wird und auf einen Rechtsstreit verzichten bevor zu dem Verlust der Hühnis noch ein finanzieller Schaden dazu kommt.
    Nach dem guten christlichen Lehrspruch: "Wenn Dir einer auf die rechte Wange schlägt, dann halte auch die linke hin"?
    Nee Du, so haben wir nicht gewettet. Ann-Christin soll das verlangen was ihre von Rechts wegen her zusteht - es sei denn Frau Nachbarin ist so einsichtig und gibt freiwillig mehr. Das wäre aus meiner Sicht die einzig ordentliche Einigung.
    Und nur um des lieben Friedens Willen einem Rechtstreit aus dem Weg gehen? Da fühlen sich diese unachtsamen Hundehalter ja noch darin bestätigt, ihre Köter frei rumlaufen zu lassen.

    Ann-Christin hat folgenden Schaden: Anschaffungskosten der Küken mit Transport, Impfungen etc. Haltungskosten mit Futterkosten, Tierarzt, aufgewandte Arbeit, Stall, Aufwand einer Ersatzbeschaffung: Eventuelle Recherche nach einem Züchter, etc.
    Dazu kommt das Schmerzensgeld wegen des traumatischen Erlebnisses und die Kosten der Behandlung desselben.

    Das alles hat Frau Nachbarin zu verantworten ob gewollt oder ungewollt - ihr Hund hat Ann-Christins Küken zerrissen. Und Dummheit schützt vor Strafe nicht.
    Halter von 0,2 Legehybriden, 0,2 Araukana, 0,1 Blausperber, 1,1 Marans-Mix, 0,3 Marans
    --- Quidquid agis prudenter agas et respice finem. - „Was auch immer du tust, tu es klug und bedenke die Folgen.“ ---

  6. #36
    Toffee Avatar von Toffee
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    Hallo

    Hier kochen langsam die Emotionen hoch (völlig verständlich angesichts des Vorfalls). Noch geht es sachlich zu, aber aus Erfahrung eine kleine Warnung: Hier sollte es um Fakten gehen, uns wir greifen uns nicht gegenseitig an!
    Danke.

    Was das Schmerzengeld angeht: Hühner sind Nutztiere. Selbst beim Verlust eines Hundes oder einer Katze gibt es kein/kaum Schmerzensgeld - für Hühner laut Rechtlage nun mal gar nichts. Das mag man gerecht finden oder nicht (Diskussionen darüber bitte im Cafe oder unter Kontrovers) - es ist so.

    @Ann-Christin: Was da passiert ist tut mir schrecklich Leid für Dich. Wenn ich Du wäre würde ich die Fotos in guter Qualität ausdrucken und der Nachbarin sagen, Du kämst mal auf einen Kaffee vorbei. Anhand der Bilder wird sie sehen, was Dich so aufgeregt hat. Dann würde ich fragen, was man denn jetzt tun könne um eine erträgliche Nachbarschaft aufrecht zu erhalten.
    Ein Nachbarschaftskrieg hilft Dir, Deinen Tieren und Deinen Eltern nämlich auch nicht.

    LG
    Toffee
    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. (Lao Tse)

  7. #37
    Jugend von Heute Avatar von Ann-Christin
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    hallo ihr lieben,

    "mal auf einen kaffe vorbei kommen" ist schlecht, da wir schon seid jahren im streit mit denen sind. (ihr hund hat mich das erste mal am bein gehangen, da war ich 8 ) bis jetzt hat er immer nur genappt oder in die hose. also nichts dolles.

    "eingesperrt" habe ich den hund nicht. er war in der voliere und ja, ich habe der nachbarin gesgat er bleibt da, wo er ist.

    1. ---> ich wollte warten, dass die polizei DEN hund sieht und nciht sagen kann, ne, es war doch ein anderer. (fotos habe ich in dem mom ganz vergessen )

    2. ---> ich werde einen teufel tun und so einem hund auch nur nahe kommen. und allleine kam er nicht mehrr aus, da der draht in die falsche richtung gebogen wäre.

    wir haben einen sehr guten anwalt und meine mutter hatte gestern mit ihm telefoniert. mein anwalt ist es sehr wichtig, dass ich sagen SEHR GUTE UND HOHE zuchttiere. dann hätte ich eine bessere chance. ich habe anspruch auf (das wird lang ) --> ich versuche NICHT sie absichtlich übers ohr zu ziehen oder sonstiges, ich möchte nur den mir zustehenden schaden ersetzt bekommen. und direkt zum arzt, um ein gutachten zu bekommen ich war alleine, völlig fertig und war zu gar nichts ind er lage

    so die liste:

    -anschaffungskosten (versand)
    -damaliger preis
    -jetztiger wert
    -kosten, die mir durch die lappen gingen (woltle zwei zuchtstämme verkaufen von den tiere)
    -futter, wasser, etc
    -anschaffunskosten neue tiere (versand)
    -preis der neuen tiere
    -dazu noch "schwere sachbeschädigung" --> eins der überlebenden küken ist fürs leben lang entstellt und NICHT zur zucht geeignet


    das es sich hierbei nur um den materiellen wert geht, das verstehe ich. denn so wie ich mich fühle, kann mir kein mensch geld zahlen.

    ich werde dennoch versuche, mit der frau morgen in ruhe zu reden, sobald ich eine preisliste erstellt habe. ich muss sagen, sie tut mir auch ein bisschen leid sie wollte es ja nicht mit absicht und ihr hund ..nun ja dennoch -meinte mein anwalt- sollte ich alles versuchen da ich in diesem fall wie ein "kind" zu verstehen bin, und die haben schlimmere traumatische erlebnisse, wenn ihrre geliebten haustiere (ja, das waren meine putschis für mich ) verlieren.

    noch mal für eure antworten, meinungen etc. und bitte: kriegt euch nicht in die wolle, ja?

    lg ann
    "Die Liebe erträgt alles, sie glaubt alles,
    sie hofft alles und hält allem stand."
    1. Korinther 13

  8. #38
    Jugend von Heute Avatar von Ann-Christin
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    hab noch was vergessen

    irgendwjemand schrieb, ich würde die neuen küken nicht mehr groß kriegen sind jetzt bereits fast 4 wochen alt ich hoffe nur, dass sie bei mir älter werden können als die anderen ...
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    sie hofft alles und hält allem stand."
    1. Korinther 13

  9. #39

    Registriert seit
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    RE: Dummheit schützt vor Strafe nicht

    Original von linde

    Einer Freundin ist vor Jahren das Auto von der Straße gerutscht und hat einen Fußgänger tödlich verletzt. Obwohl die KfZ-Versicherung die materiellen Schäden und das Schmerzensgeld beglichen hatte wurde diese Freundin von der Jugendstrafkammer noch eine saftige Geldstrafe aufs Auge gedrückt.
    Sie war nicht besoffen gewesen, sie war nicht zu schnell gewesen, sie war nicht unaufmerksam und hat den Tod des Mannes bestimmt nicht gewollt - gleichwohl ist sie verurteilt worden. Rechtsgrundsatz: Wer Auto fährt gefährdet schon dadurch, dass er das tut Menschen.
    Da geht es dann wohl danach, dass das Gericht ihr unangepasste Fahrweise unterstellt hat, was auch nicht schwerfällt. Die sagen dann, wenn sie den Straßenverhältnissen entsprechend angepasst gefahren wäre, wäre sie ja wohl nicht von der Straße abgekommen. Ist ja wohl auch meist so, denn ohne Grund geht einem selten die Straße aus, oder?
    Ergo: Fehlverhalten!

    Original von linde

    Ann-Christin hat folgenden Schaden: Anschaffungskosten der Küken mit Transport, Impfungen etc. Haltungskosten mit Futterkosten, Tierarzt, aufgewandte Arbeit, Stall, Aufwand einer Ersatzbeschaffung: Eventuelle Recherche nach einem Züchter, etc.
    Dazu kommt das Schmerzensgeld wegen des traumatischen Erlebnisses und die Kosten der Behandlung desselben.

    Das alles hat Frau Nachbarin zu verantworten ob gewollt oder ungewollt - ihr Hund hat Ann-Christins Küken zerrissen. Und Dummheit schützt vor Strafe nicht.
    Was soll denn dieser Unfug? Hat der Hund auch den Stall gefressen? Wieso hat sie denn da einen Schaden? Der Stall steht ja wohl noch! Und mit dem Ersatz der Küken ist ja wohl der materielle Schaden ersetzt, da ist es ja wohl Schwachsinn, die ursprünglichen Anschaffungskosten nochmal aufzuführen! Setze doch dem Mädchen nicht so einen Floh ins Ohr, was soll denn das? Zur Arbeit und den Haltungskosten, die sie da reingesteckt hat, habe ich ja oben schon was ausgeführt. Das Gericht, die die als erstattungswürdig ansieht, möchte ich mal sehen.

    Glaubst Du etwa, wenn Dir einer auf Dein Auto fährt und dies dann zum Totalschaden macht, bekommst Du den damaligen Kaufpreis, die Steuern und Versicherungsbeiträge, die seither angefallen sind, womöglich noch die Benzinkosten, die Kosten für Reinigung, Reifen, Ölwechsel, Inspektionen und dann auch noch den Zeitwert des Autos obendrauf? Nicht zu vergessen die Kosten für den Autostall, also die Garage? Geht´s noch? Wie kann man denn dem Mädel so einen Blödsinn erzählen? Ich finde das unverantwortlich!

    Aber da sie ja jetzt ohnehin einen Anwalt kontaktiert hat, wird der ihr hoffentlich die realen Möglichkeiten aufzeigen. Obwohl dies auch oftmals leider nicht ganz der Fall ist, denn auch Anwälte verdienen an der geltend gemachten Schadenshöhe i.A. mit (wenn´s auch dei BRAGO nicht mehr gibt)!

    Dies war aber auch jetzt mein letzter Beitrag zu diesem Thema, denn offenbar hält sich bei manchem hier der Grundgedanke, man müsse jetzt hier einen Rachefeldzug am Hundehalter durchführen und dafür ist eben die Justiz nicht da.

    Ich wünsche Ann-Christin jedenfalls viel Erfolg beim Durchsetzen ihrer wirklich berechtigten Forderungen und hoffe, dass ihr solche Erlebnisse zukünftig erspart bleiben!

  10. #40

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    Daumen hoch! Einzig vernünftige Lösung - Recht haben oder Recht bekommen

    Original von Herr der Zwerge
    Aber da sie ja jetzt ohnehin einen Anwalt kontaktiert hat, wird der ihr hoffentlich die realen Möglichkeiten aufzeigen. Obwohl dies auch oftmals leider nicht ganz der Fall ist, denn auch Anwälte verdienen an der geltend gemachten Schadenshöhe i.A. mit (wenn´s auch dei BRAGO nicht mehr gibt)!
    Mehr als das wollte ich gar nicht anregen. Dass mit der Nachbarin nicht zu reden ist/war ist bereits aus dem ersten Posting dieses Threads ersichtlich. Wenn die Frau nur ein bisschen Format gehabt hätte, dann wäre sie gemeinsam mit Ann-Christin bei ihrem Hund geblieben und hätte auf die Polizei gewartet.
    Um das zu erkennen, dafür muss man allerdings auch zwischen den Zeilen lesen können. Vorausgesetzt man hat die dazu nötige Menschenkenntnis und das nötige Einfühlungsvermögen - da helfen auch drei Semester Jura nicht weiter.
    Ann-Christin darin zu bestärken auch wirklich was zu fordern und sich nicht abspeisen lassen - das war die Intention und sie hat vernünftigerweise auch darüber nachgedacht.

    denn offenbar hält sich bei manchem hier der Grundgedanke, man müsse jetzt hier einen Rachefeldzug am Hundehalter durchführen und dafür ist eben die Justiz nicht da.
    Es geht hier nicht um einen Rachefeldzug, es geht darum, dass die Hundehalterin offensichtlich immer wieder den selben Fehler macht. Der Hund ist offensichtlich ein verzogenes Tier, sie ist nicht Herrin der Lage und wäre der Hund ein paar Nummern größer würde man ihn als Beißer bezeichnen.
    Es geht weiterhin darum, dass sie mit gegebenen Mitteln aus ihren Fehlern anscheinend nicht lernt, lernen will, lernen kann. Und es geht ebenso darum, ihr ganz pädagogisch beim Lernen zu helfen, die Gesellschaft vor möglichen weiteren Schäden durch ihre unsachgemäße Hundehaltung zu schützen. Die Justiz sollte die Opfer schützen, nicht die Täter! Soviel zum strafrechtlichen Aspekt - welche Straftatbestände dieser Geschichte zugrundeliegen, das sollte ein Staatsanwalt rausfinden. Aber dafür muss es zu einer Straf-Anzeige kommen, Ann-Christin, ihre Eltern oder ihr Anwalt sollten Strafantrag stellen, dass der Staatsanwalt auch seine Arbeitaufnimmt.

    Dafür ist die Justiz da!

    Die Justiz ist ebenso dazu da, der Geschädigten zum Recht zu verhelfen. Und der erste Schritt die Mechanik der Justiz in Gang zu setzen ist halt der Besuch beim Anwalt.
    Leider sind Recht haben und Recht bekommen zwei Seiten der selben Medaille, die sich gleichwohl oft gegenseitig ausschließen.

    Ich hoffe, dass es bei Ann-Christin nicht so sein wird und ihr alle Schäden ersetzt werden.
    Halter von 0,2 Legehybriden, 0,2 Araukana, 0,1 Blausperber, 1,1 Marans-Mix, 0,3 Marans
    --- Quidquid agis prudenter agas et respice finem. - „Was auch immer du tust, tu es klug und bedenke die Folgen.“ ---

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