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Thema: Nachbarshund: was für chancen habe ich?

  1. #21
    Jugend von Heute Avatar von Ann-Christin
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    mh....

    mein vater wollte heute bzw morgen klären, was wir am besten machen können. (mit polizei und so) aber was mich geschockt hat ist,dass "mein freund und helfer" mir sagte, ich müsse sie zum abdecker etc bringen und sie wollten das schriftlich .. meine mum hat heute bein veterinär amt (oder so ähnlich :P ) angerufen und hat nachgefragt. rechtlich gesehen, dürfte ihc sie -da küken/jungtiere- auch in einen sack und in die tonne oder -solange min. ein halber meter ist- vergraben... soviel zum thema "mein freund und helfer" vll wusste sie es aber auch einfach nur nicht besser

    wir werden -also meine eltern und ich- versuchen, alles uns in der macht stehende zu tun. iwie dachte ich, ich würde hier eine meinung bekommen.. aber in einem forum (bin blond :P )

    mittlerweile kann ich beim schreiben wieder lächeln und schmunzeln, auch wenn es nicht schön ist!

    ja, dass sie nimma lebendig werden ist mir klar, aber ich werde es versuchen.

    schon mal jetzt vielen lieben dank für eure aufmunterung, eure kommentare, eure meinung und -nicht zu vergessen- eure eigene erfahrung
    "Die Liebe erträgt alles, sie glaubt alles,
    sie hofft alles und hält allem stand."
    1. Korinther 13

  2. #22

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    Um nicht falsch verstanden zu werden: die Sache mit dem Hund ist natürlich beschissen und ich verstehe den Frust und die Trauer von Ann-Christin. Auch ich habe schon meinen ganzen Jungtierbestand in einer Nacht wegen einem Fuchs eingebüsst. Ich weiss also sehr wohl, welches Gefühl man da hat, wenn man dieses Massaker dann sieht....

    Dies ist aber unserem Gesetzgeber egal. Ich wollte Ann-Christin lediglich vor einer überzogenen Klage auf 500 EUR bewahren, denn im Ergebnis erreicht sie damit wahrscheinlich höchstens, dass sie zusätzlich zu den Hühnern auch noch eine Menge Geld los ist. Eine Entschädigung für die Hühner (bzw. juristisch gesehen den Wiederbeschaffungswert) soll sie sich schon holen, der steht ihr ja auch rechtlich zu. Das Traurige ist nur, dass der nicht annähernd in den Regionen liegt, die hier schon genannt wurden.

  3. #23
    Fräulein Flauschig Avatar von Phönix
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    Hey du!

    Ich gebe dir mal einen Tipp, wie die Versicherung dir die gerechtfertigten 50 Euro pro Tier zahlen MUSS! Meine Hühner standen auf der roten Liste, deine zwar nicht, aber ich habe mir vom Sondervereinsvorsitzenden eine schriftliche Erklärung zusenden lassen, in der dieser bestätigte, dass der angerichtete Schaden sich auf so und so viel Euro beläuft. Das legt er an Hand der Abstammung der Elterntiere, den Zuchterfolgen/Preisen der Elterntiere und dem Aufwand qualitativ (hört sich voll sch... an) gleichwertige Tiere als Ersatz zu beschaffen, fest. Mal ganz zu schweigen von dem Zuchtausfall! (neue Jungtiere werden nicht "fertig" zur nächsten Kükensaison). Vielleicht auch das Geld für einen Brutapparat, da dir eine Naturbrut zZ auf Grund der verstrichenen Brutsaison nicht möglich ist. Du bist ja auch deine Glucken angewiesen!


    Von der Polizei braucht man gar nichts erwarten! Klärt, ob die Dame eine Versicherung hat, besorge dir ein solches Schreiben von dem Sondervereinsvorsitzendem oder eurem Vereinsvorstand in der Nähe mit vorrausgehendem Gespräch.

    Es geht hier nicht nur um das Geld, sondern um Gerechtigkeit und die Erhaltung ihrer Zucht!

    Ich weiß...neue Küken werden die geliebten alten nicht ersetzen, aber du wirst sie irgendwann genauso lieben. Ich finde es schön, dass du nicht mehr ganz so traurig bist.

    LG Phönix
    Aus Liebe zum Federvieh eine WG mit
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  4. #24
    Avatar von Tobi1992
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    Hallo nochmal!

    Ja, Phönix vorschlag klingt für mich sehr plausibel...das ist auf jeden fall mehr als einen versuch wert
    Lg Tobias

    Das Leben ist wie eine Hühnerleiter, meistens zu kurz und oftmals beschissen

  5. #25
    Avatar von kongo
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    Original von Phönix
    Ich gebe dir mal einen Tipp, wie die Versicherung dir die gerechtfertigten 50 Euro pro Tier zahlen MUSS!
    LG Phönix
    Estmal muss geklärt werden, ob der Hund überhaupt versichert ist...

    Das mit den "gleichwertigen Tieren" als Ersatz wird im schlimmsten Fall ein Richter klären müssen. Und Gesetz in D ist leider immer noch, dass Tiere als "Gegenstände" zählen!!
    Kleines Beispiel zu dem Thema: Habe mein Auto für 800,-€ neu lakieren lassen müssen (Steinchen im Putzschwamm ). Drei Tage später Totalschaden, ich war nicht schuld. Die Versicherung zahlte mir als ausgleich für ein "gleichwertiges Auto" 750,-€. Ich hätte ja schliesslich das Auto nicht lakieren lassen müssen! Vor Gericht --> 0 Chance!
    Ich fürchte, dass es in diesem Fall genau so geht! Sie hätte sich keine teuren Rassehühner halten müssen. Das klingt zwar sa....öd, ist aber wohl von der Laune des Richters abhängig.

    Und dann ist da immer noch die Sache, dass der Hund ins Gehege kommen konnte. Klar, die wenigsten von uns haben ihren Zaun am Boden befestigt. Aber wenn die Versicherung das wittert.... Die sind ja immer am sparen interessiert.

    Aber das Beste ist das mit dem Brutapparat! Glaubt hier wirklich jemand, dass ihr die Versicherung einen Brüter kaufen wird weil ein Hund die Hühner gerissen hat? Was darf´s denn sein? Ein einfacher Flächenbrüter oder schon ein wenig etwas Besseres?

  6. #26
    Katzenmama Avatar von Gizzy
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    Also manche Versicherungen zahlen jeden Scheiss, glaub mir!
    Meine Privathafpflicht hat bezahlt, obwohl ich selbst in den Schadensbericht geschrieben habe, das ich bezweifel das es mein Kater war, der die angebliche teuren Sachen zerdeppert hat und dieser Mensch selbst einen Kater zuhause hat. Es gab keine Beweise, das es meiner war. Trotzdem gezahlt!

    Aber die Frage ist halt wirklich, ist dieser Hund überhaupt versichert??
    Viele wollen sich das Geld sparen, nach dem Motto, "passiert schon nix"

  7. #27

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    traurig Schadensersatz ersetzt nicht jeden Schaden

    @Ann: Der Verlust Deiner Küken schmerzt sicher und jeder, der schon mal ein Tier liebgewonnen und verloren hat, wird sicher mit Dir fühlen. Die Fotos dokumentieren eindrücklich die schlimmen Auswirkungen des hündischen Spiel- und Jagdtriebes.
    Du hast Dir nichts vorzuwerfen. Deine Hühner sind nicht auf dem Grundstück der Hundehalterin rumgerannt, sondern es war umgekehrt - der Köter hat sich Zutritt zu Deinem Garten verschafft.

    Original von Herr der Zwerge
    Zu Günter Droste: wenn die Hundehaftpflichtversicherung den Schaden reguliert, kommt man nicht mal in die Nähe dieses Betrages bei 10 Tieren. Die stellen sich selbst dann quer, 50 EUR/Tier zu zahlen, wenn es sich nachgewiesenermassen um hochprämierte Zuchttiere handelt. Solche Fälle gibt es haufenweise. Dann bliebe theoretisch noch der Gang vors Gericht.

    Wenn man aber da auf 500 EUR klagt, das Gericht aber einem nur die Hälfte zubilligt, trägt man normalerweise auch die Hälfte der Gerichts- und Anwaltskosten (also in der Regel dann die eigenen Anwaltskosten in voller Höhe). Unterm Strich legt man also bei der Nummer dann drauf und hat am Ende ein sattes Minus.
    Das will ich so nicht stehen lassen. Hunde haben insgesamt keine gute Lobby mehr, dafür gibt es zu viele unachtsame oder leichtsinnige Hundehalter. Jedes Frühjahr/Sommer hebe ich eine Meldung in die Zeitung, dass die Natur nun eine einzige Kinderstube sei, Hundehalter bei ihren Spaziergängen durch Wald und Flur ihre Tiere doch bitte an der Leine halten sollen und jedesmal hört man erneut von gerissenem Wild. Das beeinflusst auch Richter.

    Ann: Die Aussage des Herren der Zwerge ist zu allgemein. Wenn Du wirtschaftlich in der Lage bist, Dir einen Anwalt zu nehmen oder wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würde ich auf jeden Fall den Juristen mit ins Boot nehmen. Hast Du kein Geld, oder ein zu geringes eigenes Einkommen und keine Rechtschutzversicherung, dann gehe zur Rechtsantragsstelle des für Dich zuständigen Amtsgerichtes und bitte um einen Beratungsschein. Damit wird eine Erstberatung bei einem Anwalt Deiner Wahl auf Staatskosten möglich. Sollte der Anwalt prozessieren wollen, wird er für Dich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Du lebst in Deutschland und hier hat jeder Mensch das Recht auf einen Anwalt wenn er sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte oder unberechtigte Klagen anderer Leute mit mehr Geld und guten Anwälten abwehren möchte.

    Haftungspflicht der Hundehalterin
    Was die Versicherung nicht zahlen will, das kann Dir sch***egal sein - die Hundehalterin ist persönlich haftbar. Von Ihr sind Schadensersatz und Schmerzensgeld zu fordern. Wenn die das dann an die Versicherung weiterleiten will, dann soll sie das tun. Fordern würde ich es aber immer von ihr gleichermaßen wie von der Versicherung. Damit schaltest Du sie auch bei einem eventuellen Rechtsstreit als Zeugin der Versicherung aus - weil dann beide Beklagte wären.

    Alternative zu Anwalt, Gericht und Staatsanwaltschaft
    Falls Du aus Kostengründen den Gang zum Anwalt und den Gerichten scheust, auch keine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen möchtest, kann ich Dir auch empfehlen einen Schiedsmann/eine Schiedsfrau einzuschalten. Das sind juristische Laien und ehrenamtlich Tätige, die darauf ausgebildet sind, in Streitfällen zu schlichten und Ausgleich herzustellen. Bei diesen Leuten zählt mehr der gesunde Menschenverstand als irgendwelche Paragraphen. Die Entscheidung eines Schiedsmannes ist quasi als erste Instanz genau so bindend wie der Beschluss eines Richters. Siehe auch: Bund Deutscher Schiedsmänner
    Da Du und die Hundehalterin fast Nachbarn seid, ist bei Euch wahrscheinlich der selbe Schiedsmann zuständig. Wer das ist, das kannst Du auch über einen Anruf bei dem für Euch zuständigen Amtsgericht erfahren.

    Strafrechtliche Betrachtung
    Ich würde auch strafrechtlich gegen diese Dame vorgehen. Schließlich hat sie durch ihre Fahrlässigkeit dafür gesorgt, dass der Hund überhaupt ausbüchsen und bei Dir Schaden anrichten konnte.
    Auch hier kann neben Staatsanwaltschaft und Polizei auch der Schiedsmann in einer so genannten Sühneverhandlung tätig werden.

    Original von Herr der ZwergeKörperverletzung kommt natürlich nicht in Betracht, aber Du meintest wohl auch Schmerzensgeld. Dieses müsstest Du mit Sicherheit auch einklagen, aber da musst Du schon einen sehr gut gelaunten und recht improvisierfreudigen Richter erwischen, damit der Dir da was zuspricht. Vergiß es also.
    Warum so pessimistisch? Der Weg den ich oben beschrieben habe ist auch geeignet, ein Schmerzensgeld durchzusetzen.

    Futter, Medikamente, Ringe usw. werden natürlich nicht extra erstattet, denn die Kosten entstanden ja nicht durch die Tatsache, dass der Hund die Tiere getötet hat, sondern unabhängig davon im Vorfeld. Wenn Du aber Tierarztkosten hast wegen der Verletzungen, die der Hund den Hühnern zugefügt hat, kannst Du die natürlich auch geltend machen.
    Blödsinn, Du hast in Deine Tiere Geld investiert und ihren Wert gesteigert, der Hund hat Dir diese Investitionen zunichte gemacht.
    Also alles was Du an Sach- und Personalkosten (Deine Arbeitsstunden, Helfer in der Familie, Freunde etc.) aufgewandt hastkannst Du ebenso in die Schadensersatzrechnung einbringen.

    Original von Herr der Zwerge

    Original von Gizzy
    Ich würde sie auf jeden Fall wegen Sachbeschädigung anzeigen. Auch wenn Du vielleicht keine 500 Euro bekommst.
    Das kann man zwar tun, aber erstens ist dies eine Frage des Strafrechts, davon bekäme Sie keinen Cent. Allenfalls würde die Hundebesitzerin bestraft, wenn die dann was zahlen muss, geht´s in die Staatskasse (oder an ein Tierheim oder sonstwo hin, aber nicht an Ann-Christin. Da muss sie dann wieder zivilrechtlich klagen auf Schadensersatz, und da kommt wieder das oben schon angesprochene Problem...

    Zweitens (und das ist wohl der gravierendere Punkt) hat sich die Hundebesitzerin nicht der Sachbeschädigung schuldig gemacht. Wäre auch ein wenig absurd, wenn jeder Tierhalter, wenn sein Tier mal ausbüchst, gleich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung riskieren würde. Bei der Zahl der gehaltenen Haustiere, die für sowas in Frage kommen, wären wir ein Volk von Vorbestraften. Lasst doch mal die Kirche im Dorf! Unser Strafrecht ist dafür da, dass gravierende Verstösse gegen das Gesetz geahndet werden, nicht für persönliche Genugtuung oder Rachefeldzüge. Wenn der Wellensittich entwischt und auf den neuen Porsche des Nachbarn kackt, dieser dann einen Lackschaden wegen dem Vogelkot feststellt, kann man doch den Besitzer des Vogels nicht gleich strafrechtlich belangen! Zivilrechtlich eventuell schon. Wäre aber dann ebenso Sachbeschädigung...
    Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit kann man schon strafrechtlich belangen. Wenn ich also einen Hund nicht an die Leine nehme und er büchst mir in Nachbars Hühnerpferch aus, dann ist es ein Fehlverhalten von mir. Ich lauf ja auch für gewöhnlich nicht mit einer fertiggeladenen und entsicherten Waffe durch die Gegend und wenn ich damit stolpere und der Schuss der sich dabi löst setzt das Nachbarhaus in Brand, werde ich immer noch der Brandstiftung belangt und nicht nur des Verstoßes gegen das Waffenrecht. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C....C3.A4ssigkeit

    Und auch im Strafprozess kann der Täter-Opfer-Ausgleich vor einer an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlenden Geldbuße oder -Strafe stehen. Dafür sollte sich das Opfer dann aber auch als Nebenkläger vor Gericht vorstellen.

    @Ann: Was auch immer geschieht, mit Geld ist der Dir entstandene seelische Schaden nicht gut zu machen. Aber Du solltest Dir so viel Geld fordern, dass Du mit Freude wieder eine Hühnerzucht beginnen kannst und bald wieder Leben im Garten herrscht. Was passiert ist, das gehört zu den vielen traurigen Erfahrungen, die man im Leben macht.
    Halter von 0,2 Legehybriden, 0,2 Araukana, 0,1 Blausperber, 1,1 Marans-Mix, 0,3 Marans
    --- Quidquid agis prudenter agas et respice finem. - „Was auch immer du tust, tu es klug und bedenke die Folgen.“ ---

  8. #28
    Avatar von kongo
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    Hä? Einer würde einen Brüter fordern, der nächste schon "Personalkosten" und Schmerzensgeld??
    Es ist wirklich das schlimmste was einem Hühnerbesitzer mit seinen Tieren passieren kann, aber geht das nicht alles etwas weit? Ich glaube hier geht es nicht mehr um Ersatz des Schadens sondern darum, der Hundehalterin böswillig eins auszuwischen. Für so "massives" Vorgehen (oder Aussagen wie "..Du solltest Dir so viel Geld fordern, dass Du mit Freude wieder...") hätte ich verständnis wenn jemand mutwillig Hühner vergiftet o.ä., aber nicht wenn es sich ganz klar um ein ungewolltes Unglück handelt!

    Mit so viel Forderungen nimmt die Hundehalterin sich einen Anwalt, und wenn der gut und gewievt ist hat Ann-Christin eventuell erst mal ein anderes Problem: Eine Anzeige! Sie hat geschrieben, dass sie den Hund eingesperrt hat. Auch wenn er ihr entkommen ist und sie das Tier eigentlich nur zu "Beweiszwecken" eingesperrt hat bleibt das ein Diebstahl bzw eine Unterschlagung. Ein Hund ist rechtlich gesehen ein Gegenstand.
    Und um Schmerzengeld zu fordern muss erst mal ein Beweis über "Schmerzen" welcher Art auch immer erbracht werden. Dazu wäre es z.B. hilfreich gewesen, wenn Ann-Christin sofort zum Arzt wäre um den seelischen Schmerz behandeln zu lassen!

    Ich bleibe bei der Meinung, es wird das Beste sein sich zu einigen. Ich würde an Ann-Christins Stelle im Falle einer halbwegs ordentlichen Einigung nehmen was angeboten wird und auf einen Rechtsstreit verzichten bevor zu dem Verlust der Hühnis noch ein finanzieller Schaden dazu kommt.

  9. #29
    Avatar von findus
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    Erstmal mein ehrliches Mitgefühl mit dir. Aber ich glaube auch das es um des "Lieben Friedens" Willen besser ist wenn du versuchst dich aussergerichtlich zu einigen.So viel ich weiss, ist es durchaus möglich den "Schaden" (entschuldige) über die Haftpflichtversicherung des Hundehalters abzurechnen! Genau dafür sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet eine Versicherung abzuschliessen! Aber mit Anwalt usw. würde ich erstmal nicht auffahren immerhin werdet ihr weiterhin Nachbarn sein
    Du mußt nur die Laufrichtung ändern, sagte die Katze zur Maus und fraß sie.
    Franz Kafka

  10. #30
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    Was spricht dagegen, einen Anwalt einzuschalten? Die Frage, ist, wie dieser das Anliegen kommuniziert. Z.B. in dem er die Hundehalterin bittet, diese Kostenaufstellung an die Hundehaftpflicht weiterzuleiten.
    Es erwartet ja keiner, dass sie das selbst bezahlt. Idealerweise informiert man selbst die Nachbarin vorher, dass er das tun wird. Wenn diese dafür kein Verständnis hat, dann ist jede andere Vorgehensweise genauso sinnlos.
    Der Fall wird am besten zwischen Anwalt und Haftpflicht abgewickelt, die Hundehalterin, als "Schädigerin" hat da kein Einfluss drauf. Ging mir bei einem Wasserschaden genauso. Ich hab gar nix mehr von der Sache gehört, nachdem ich drei Monate in die Semesterferien ging. Und die Sache war ganz und gar nicht einfach, weil die Handwerker meiner HV den Wasseranschluss nicht versicherungs-vorschriftsgemäss versiegelt hatten. Wahrscheinlich mussten die zahlen. Jedenfalls war meine Nachbarin nach meiner Rückkehr wieder "normal".

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