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Thema: Bürokratie beim Hühnerstallbau

  1. #1
    Avatar von AlexL
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    Bürokratie beim Hühnerstallbau

    wir wohnen im aussenbereich. hier in rheinland-pfalz darf ich laut aussage eines mitarbeiters des bauamtes bis zu 10 m³ umbauten raumes ohne baugenehmigung bauen.
    da wir nur einen holzgeräteschuppen vom baumarkt mit max. 2x2 m grundfläche und 2,30 m höhe bauen wollen, bräuchte ich also keine baugenehmigung.

    der herr vom bauamt teilte mir mit, dass ich aber (auch wenn ich keine baugenehmigung brauche) trotz allem eine erlaubnis der unteren landespflegebehörde bräuchte.

    und jetzt kommt's: ich rufe also grade bei der unteren landespflege an und bekomme von dem (zugegebenermaßen netten und hilfsbereiten)mitarbeiter mitgeteilt, dass er sich gar nicht so sicher ist, dass sie das genehmigen können, weil ich kein privilegierter (im sinne von voll-landwirt) bin.
    was soll ich denn jetzt davon halten? hey leute, ich will nur nen geräteschuppen aufstellen.

    edit: grade abgeschickt, schon kam der rückruf! (flott, der nette mensch!)
    er hat jetzt mit einem kollegen gesprochen und sagte, er müsse erst einmal prüfen, ob das "ein eingriff" sei. denn es würde ja auch ein zaun aufgestellt werden müssen. falls es keiner sei, dann bräuchte ich von ihnen keine genehmigung, falls doch, dann müsse er weiter prüfen, z.b. anhand luftaufnahmen, ob er es genehmigen könne.

    boah, ich kriege hier grade nen affen. wir wollen doch nur ein paar hühner und 2 gänse und keine geflügelmästanlage aufbauen.
    Internette Grüße aus der schönen Eifel
    Alex

  2. #2
    Avatar von 2Rosen
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    Naja, also wenn Du wie im anderen Fred beschrieben so in Außenlage, abgelegen wohnst, hätte ich an Deiner Stelle schön die Bälle flach gehalten das Teil einfach hingestellt, fertig.
    Schließlich liegst Du mit dem umbauten Raum drunter und das andere wußtest Du eben nicht, wenn überhaupt mal jemand darüber gestolpert wäre.
    Wer viel fragt kriegt viel Antworten und Vorschriften, ganz speziell beim Bauamt.

  3. #3

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    Original von 2Rosen
    Naja, also wenn Du wie im anderen Fred beschrieben so in Außenlage, abgelegen wohnst, hätte ich an Deiner Stelle schön die Bälle flach gehalten das Teil einfach hingestellt, fertig.
    Schließlich liegst Du mit dem umbauten Raum drunter und das andere wußtest Du eben nicht, wenn überhaupt mal jemand darüber gestolpert wäre.
    Wer viel fragt kriegt viel Antworten und Vorschriften, ganz speziell beim Bauamt.
    hätt ich vermutlich auch so gemacht...v.a. weils ja nun wirklich kein allzu gr. stall wird...

  4. #4
    Avatar von AlexL
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    anscheinend ist nicht so sehr der stall, sondern der zaun für 600 qm das problem. und der herr von der landespflege hatte mir schon vorher (anfrage wegen eselstall) erzählt, dass sie den aussenbereich schon per luftaufnahmen überwachen.
    Internette Grüße aus der schönen Eifel
    Alex

  5. #5

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    richtig. dafür ist es nun leider zu spät. einmal in`s wespennest gestochen, und nun werden alle munter.

    nun kannst du dich evtl noch als nebenerwerbslandwirt anmelden. das kostet nix, und bei sowas wie bei dir bringt das dann entsprechende vorteile.

    mir hat es auf jeden fall geholfen.

  6. #6
    Avatar von 2Rosen
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    Original von AlexL
    anscheinend ist nicht so sehr der stall, sondern der zaun für 600 qm das problem. und der herr von der landespflege hatte mir schon vorher (anfrage wegen eselstall) erzählt, dass sie den aussenbereich schon per luftaufnahmen überwachen.
    Wow, aber ein SEK war diesbezüglich noch nicht unterwegs oder
    Diese blöden Sesselpupser haben manchmal auch nix besseres zu tun als den Menschen das Leben zu vermiesen.

  7. #7
    Avatar von AlexL
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    jo! und nun sitze ich hier und harre auf montag, denn heute ist natürlich bei den ämtern bereits um 12 h feierabend. o gut möchte ich es auch mal haben. aber da kann der nette mensch nix dafür. ich fand's ja schon nett, dass er um 12.10 h überhaupt noch mit mir geredet hat und sogar noch nen kollegen fragte und danach sogar nochmal zurück rief. ist auch nicht selbstverständlich.
    von daher bleibt mir nur zu hoffen, dass er auch in seinen entscheidungen so "nett" ist!
    Internette Grüße aus der schönen Eifel
    Alex

  8. #8

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    also ich habe gerade mal etwas gegooglt. neubau von zäunen im außenbereich sind für privatleute nicht ohne baugenehmigung zulässig.
    wird das grundstück aber landwirtschaftlich genutzt(was bei dir der fall ist) brauchst du keine genehmigung. allenfalls muß du nachfragen, welche art von zaun du errichten darst. nicht alles ist überall erlaubt.

    also mein tip. wenn die sich quer stellen, geh ins amt für landwirtschaft, melde dich als nebenerwerbslandwirt an, und fertig.

  9. #9
    Avatar von 2Rosen
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    Hier mal ein kurzer Auszug aus der Bauordnung unseres Landkreises:

    Genehmigungsfreie Baumaßnahmen (Anhang zur NBauO)
    Einige Baumaßnahmen dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Hierunter fallen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile z.B.
    – Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit nicht mehr als 40 m³ Bruttorauminhalt,
    – Gewächshäuser mit nicht mehr als 30 m³ Bruttorauminhalt
    – Einfriedungen bis 1,80 m Höhe.


    Einen Zaun würde ich doch einfach mal als "Einfriedung" bezeichnen oder!?
    Ein Gebäude ohne Toilette(außer die Kotbretter für die Hühner ) und Feuerstätte ist mein Stall und mehr als 30m³ hat´s auch nicht - also alles in ORDNUNG oder?

  10. #10

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    einmal das baurecht hier(betreffendes)
    http://www2.rlp-buergerinfo.de/kv_bi...rag.do?_id=192
    das ist noch zu beachten, und wird eben hier zum problem.
    Es ist zu beachten, dass das Baurecht ist nicht das einzige Recht ist, das bei einem Bauvorhaben berücksichtigt werden muss. So können für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach wie vor Genehmigungen nach dem Landespflegegesetz, dem Denkmalschutzgesetz, dem Landeswassergesetz oder anderen gesetzlichen Regelungen erforderlich sein.

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