wir wohnen im aussenbereich. hier in rheinland-pfalz darf ich laut aussage eines mitarbeiters des bauamtes bis zu 10 m³ umbauten raumes ohne baugenehmigung bauen.
da wir nur einen holzgeräteschuppen vom baumarkt mit max. 2x2 m grundfläche und 2,30 m höhe bauen wollen, bräuchte ich also keine baugenehmigung.
der herr vom bauamt teilte mir mit, dass ich aber (auch wenn ich keine baugenehmigung brauche) trotz allem eine erlaubnis der unteren landespflegebehörde bräuchte.
und jetzt kommt's: ich rufe also grade bei der unteren landespflege an und bekomme von dem (zugegebenermaßen netten und hilfsbereiten)mitarbeiter mitgeteilt, dass er sich gar nicht so sicher ist, dass sie das genehmigen können, weil ich kein privilegierter (im sinne von voll-landwirt) bin.![]()
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was soll ich denn jetzt davon halten? hey leute, ich will nur nen geräteschuppen aufstellen.
edit: grade abgeschickt, schon kam der rückruf! (flott, der nette mensch!)
er hat jetzt mit einem kollegen gesprochen und sagte, er müsse erst einmal prüfen, ob das "ein eingriff" sei. denn es würde ja auch ein zaun aufgestellt werden müssen. falls es keiner sei, dann bräuchte ich von ihnen keine genehmigung, falls doch, dann müsse er weiter prüfen, z.b. anhand luftaufnahmen, ob er es genehmigen könne.
boah, ich kriege hier grade nen affen. wir wollen doch nur ein paar hühner und 2 gänse und keine geflügelmästanlage aufbauen.
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