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Thema: Tierseuchenkasse

  1. #1
    Avatar von rollfuss1611
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    Achtung Tierseuchenkasse

    Ich habe von jemandem gehört, dass eine Beteiligung an einer Ausstellung ohne Tierseuchenkassen-Numme in NRW nicht mehr möglich sein soll.
    Kann das einer von euch bestätigen oder ist es nur ein Gerücht?
    Habe auf der Seite des LV und des BDRG nichts darüber gefunden.

    Gruß
    Rolf
    Wer immer nur das tut, was er bereits kann – wird auch immer nur das bleiben was er bereits ist !

  2. #2
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    Hallo!

    Das kann sein. Aber die Anmeldung bei der TSK ist ohnehin schon seit einigen Jahren Pflicht!

    Gruß
    Bartzwerg

  3. #3
    Avatar von rollfuss1611
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    Themenstarter
    Das eine Meldepflicht besteht ist schon klar. Aber es gibt doch einige, die sich trotzdem nicht angemeldet haben. Ich bin schon seit jahren angemeldet.
    Ich möchte diese Personen dann nochmal ansprechen(in unserem Verein), dass sie nicht mehr ausstellen können, wenn sie sich nicht anmelden, wenn es denn stimmen sollte.

    Gruß
    Rolf
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  4. #4
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    Das würde ich sowieso dann nicht machen!
    Bei uns bekommt das Veterinäramt eine Liste, wo Name, Adresse und Tierzahl des Ausstellers draufstehen. Anhand dieser Liste kann kontrolliert werden, ob der Bestand überhaupt gemeldet ist und ob dieser auch bei der TSK angemeldet ist!

    Gruß
    Bartzwerg

  5. #5
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Original von rollfuss1611
    Das eine Meldepflicht besteht ist schon klar. Aber es gibt doch einige, die sich trotzdem nicht angemeldet haben. Ich bin schon seit jahren angemeldet.
    Ich möchte diese Personen dann nochmal ansprechen(in unserem Verein), dass sie nicht mehr ausstellen können, wenn sie sich nicht anmelden, wenn es denn stimmen sollte.

    Gruß
    Rolf
    Stop Rolf - nicht so schnell.

    Unabhängig von der Meldepflicht bei der TSK und der damit verbundenen TSK-Nr. müsste das Veterinäramt bei der Schau erst einmal die Auflage erteilen die Nr. nachzuweisen bzw. anzugeben.
    Wird die Auflage erteilt wird es keine Möglichkeit geben sich dagegen zu wehren.
    Solange das Veterinäramt dieses für eure Ortsschau nicht anordnet ist dieses aber auch keine Pflicht - unabhängig davon solltest Du natürlich auf Dein Vereinsmitglied "einwirken" seiner Verpflichtung nachzukommen.
    Stellt der Zuchtfreund auch überregional aus ? - Falls ja wird er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mittelfristig Probleme bekommen.

    viele Grüße
    Günter
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  6. #6
    Avatar von Nieveringer
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    Also bis jetzt wüßte ich nicht, dass bei Meldungen zu einer Schau die Nummer angegeben werden muss und vom LV Rheinland gibt es da auch keine Informationen drüber.

  7. #7
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Die Angabe der Nummer ist in 2008 durch das Veterinäramt sowohl für Leipzig als auch die Nationale in Erfurt verlangt worden.
    Nur lange Verhandlungen der Austellungsleitung haben dazugeführt, dass in 2008 darauf dann doch verzichtet wurde.

    In 2009 wird aber - zumindest bei den Standorten - damit zurechnen sein.
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  8. #8
    Avatar von Nieveringer
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    Bei der Deutschen Zwerghuhnschau in Köln gibt es bis jetzt, man weiß ja nie was kommt, keine Regelung/Pflicht bezüglich der Nummer!

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