Hallo,
sind Hühner eigentlich meldepflichtig? Falls ja wo und wie?
Freue mich über jede Antwort.
Danke und Servus,
Hubert
Hallo,
sind Hühner eigentlich meldepflichtig? Falls ja wo und wie?
Freue mich über jede Antwort.
Danke und Servus,
Hubert
Hubert
Hallo HFS
Ja Hühner sind meldepflichtig Schau mal hier:
http://www.ndstsk.de/
Du must dich da anmelden und bekommst per Post die zugangsdaten.
Gruß
Mega
Hallo und Danke für die rasche Antwort!
Gilt das auch in Bayern und gibt es hier eine eigene Anmeldestelle?
Danke und Servus, Hubert
Hubert
Hallo Hubert
Das kann ich dir nicht genau sagen aber wenn du dich da meldes dann können sie dir bestimmt weiter helfen.
Gruß
Mega
Da Bayern auch ein Bundesland ist, gilt auch hier das Tierseuchengesetz.Original von HFS
Hallo und Danke für die rasche Antwort!
Gilt das auch in Bayern und gibt es hier eine eigene Anmeldestelle?
Danke und Servus, Hubert
Finden kannst Du es hier:
http://www.btsk.de/pls/portal/docs/PAGE/BTSK/index.htm
Hallo,
toll wie schnell einem hier weitergeholfen wird.
Habe also nachgesehen und falls es noch jemanden interessiert, nachfolgend die Daten.
Falls ich richtig kapiere: Wenn ich also 7 bis 12 Hühner halte brauche ich scheinbar nichts zu bezahlen sondern nur melden.
Danke und Servus, Hubert
e) für jedes Legehennen über ½ Jahr und für Hähne, die nicht Schlacht- oder Masthähne sind,
in Beständen bis zu 20 Tieren je Bestand 0,50 €
in Beständen bis zu 60 Tieren je Bestand 1,50 €
in Beständen bis zu 100 Tieren je Bestand 2,50 €
in Beständen über 100 Tiere je Tier 0,03 €
für zur Aufzucht als Legehennen bestimmte Küken und Junghennen bis zu 1/2 Jahr je Tier 0,03 €
für Schlacht- und Masthähne und- hühner einschl. der hierfür bestimmten Küken je Tier 0,03 €
f) für jedes Truthuhn (auch Küken) je Tier 0,18 €
Tierseuchenbeiträge von insgesamt weniger als 5,00 € werden nicht erhoben.
Für die Beitragspflicht und die Erhebung der Beiträge gelten das Tierseuchengesetz, die landesrechtlichen Vorschriften und die §§ 11 und 12 der Satzung der Bayerischen Tierseuchenkasse vom 2. April 1996 (StAnz Nr. 15), zuletzt geändert am 26.Oktober 2004 (StAnz Nr. 45)
Hubert
In NRW haben sie es geändert, bis 400 Tierer zahlt man ab 2005 5,- €, bis 99 Gänse, Enten, Puten usw. 5,- €
nachzulesen hier:
http://www.lej.nrw.de/index.php?cid=303
und hier mal alle Länder:
http://www.tierseuchenkasse.de/
Hallo,
gibt es auch so eine hp für schleswig holstein?
Lorenz
Wer glaubt nie Recht zu haben, irrt sich.
Bei tierseuchenkasse.de sind die Links zu allen Bundesländern aufgeführt.
Siehe oben:
und hier mal alle Länder:
http://www.tierseuchenkasse.de/
HAllo,
danke für die schnelle Antwort.
Lorenz
Wer glaubt nie Recht zu haben, irrt sich.
Lesezeichen