Huch..des war nochmal knapp...^^
hoffentlich kommt da nix mehr nach...
Huch..des war nochmal knapp...^^
hoffentlich kommt da nix mehr nach...
„§ 53a
Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
Ist niedrigpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 oder H7 bei einem gehaltenen Vogel
in einem Bestand oder einer sonstigen Vogelhaltung durch eine amtliche serologische
Untersuchung festgestellt worden, so kann die zuständige Behörde
1. eine Desinfektion der Gülle, die Träger des Ansteckungsstoffs sein kann, nach Maßgabe
des Anhangs VI Nr. 3 Buchstabe b der Richtlinie 2005/94/EG und
2. eine Entwesung sowie eine Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen, die mit gehaltenen
Vögeln des betroffenen Bestands oder der betroffenen sonstigen Vogelhaltung
in Berührung gekommen sind,
anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.“
steht im Bundesrat zur Beratung an. hätte man ja eigentlich auch schon ein paar Jahre eher drauf kommen können. Auf Äcker ausgetragen......?? wer steckt sich da wohl möglicherweise an? Was passiert bei den Stichproben die durchfallen?
http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_6...pdf/164-09.pdf
Unter § 46 (4) 2e der Version von Oktober 2007 ist der identische Wortlaut zu lesen.
http://www.bmelv.de/nn_754176/Shared...html__nnn=true
In der Version von Juni 2006 stehen sinngemäß auch die gleichen Vorgaben.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...61:0072:DE:PDF
http://www.bmelv.de/cln_045/nn_75345...ung_181007.pdf
Sinngemäß reichte warscheinlich nicht aus
steht zum Beschluß an, ist also noch nicht durch
Gibt es eigentlich derzeit noch Gebiete, wo aufgestallt werden muß
dehöhner
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