Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 17 von 17

Thema: Stallbau allgemein!

  1. #11
    Avatar von ostraqwert
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    55
    liegt der Schwerpunkt nicht auf "BETRIEB"?

    weil wegen: "verbunden mit Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Eiererzeuger"

    diese Begründungen halte ich alle für sehr gewerblich.

    Hat nichts mit Privatmenschen zu tun.

    Und der einzige der in Deutschland sagt, ob was gewerblich oder privat ist, ist das FA.

    Ausserdem wenn die Kosten den Umsatz übersteigen, stellen die doch irgendwann fest, dass keine Gewinnabsicht besteht. Das FA legt dir nahe den Betrieb zu schliessen. Dann ist es amtlich, dass man Hobby Hühnerhalter ist.

    Gruß
    JD
    Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist.

    Theodor Heuss (1884-1963), dt. Politiker (FDP) u. Schriftsteller, 1949-59 1. Bundespräsident

  2. #12

    Registriert seit
    13.02.2005
    Beiträge
    594
    Willst du mir mit den Haarespalterein jetzt etwa allen ernstes aufreden, dass sich Boden- und Käfighalter an Gesetze und Verordnungen halten müssen und Privatleute haben einen Freibrief um Tiere zu quälen ? Das kann ja wohl nicht sein - oder doch ? Der Typ baut Ställe, die in der unteren Kategorie nicht für Hühner verwendbar sind und fertig. Auf jeden Fall werd ich mir diese Theorien mal im Hinterkopf behalten, wenn der nächste Thread von wegen verendeter Tiere in einer Käfighaltung los geht.
    lgfp
    Alles wird gut....

  3. #13
    Avatar von ostraqwert
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    55
    Warum gleich so polemisch. Niemand sagt, dass Privatleute Tiere quälen dürfen.
    Die Hennenhaltungsverordnung aber sagt halt mal eindeutig -
    "Anforderung an das Halten von Hennen....."- zum Anwendungsbereich - "Legehennen, die zu Erwerbszwecken gehalten ......." - dass es sich um gewerbliche Halter handelt.

    Für Privatleute gilt meiner Meinung nach das Tierschutzgesetz. Dort werden eben die Anforderungen für die Privathaltung von Tieren geregelt.

    Aus Tierschutzgesetz:

    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
    1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen
    ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
    2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so
    einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden
    zugefügt werden,
    3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
    Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
    verfügen.


    Gruß
    JD
    Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist.

    Theodor Heuss (1884-1963), dt. Politiker (FDP) u. Schriftsteller, 1949-59 1. Bundespräsident

  4. #14
    Anton
    Gast
    Gewerbliche Haltung hin- und her, ich bin der Überzeugung, daß es den Tieren bei manchem Privathalter schlechter geht, als in der schlimmsten Legebatterie! Ich habe mich als AL bei unserer Schau für die eigenen Vereinsmitglieder schämen müssen, als die PR mir die Pflegefehler an den Tieren präsentiert haben.

    Gruß Stefan

  5. #15
    Avatar von ostraqwert
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    55
    Die hatten halt nicht die erfordelichen Fähigkeiten und Kenntnisse.
    Hat aber nichts mit der Legehennenverordnung zu tun. Auch wenn diese von Ihren Vereinsmitgliedern eingehalten worden wäre. Die Schäden (Pflegefehler) an den Tieren wären trotzdem vorhanden

    Gruß
    JD
    Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist.

    Theodor Heuss (1884-1963), dt. Politiker (FDP) u. Schriftsteller, 1949-59 1. Bundespräsident

  6. #16
    Anton
    Gast
    Wer seine Tiere nicht pflegt und offensichtlich vernachlässigt, den läßt die Legehennenverordnung doch erst recht kalt! Sag' ich mal so...
    Jeder Privathalter, der Spaß und Freude an seinen Tieren hat, der weiß ganz genau was er tun hat, damit es seinen Schützlingen gut geht und braucht mit Sicherheit keine Verordnungen, die auf politischer Ebene entstanden sind um zu wissen wie er seine Tiere bestmöglich unterzubringen hat.

    Gruß Stefan

  7. #17
    Avatar von ostraqwert
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    55
    Genau, einer Meinung mit Ihnen.

    Wo hat die Diskussion eigentlich begonnen?

    Ich denke, Verordnungen und Gesetze hin oder her. Eine Stall Mindestgröße sollte sein. Wenn also jemand Hühner unterbringen will, ist die Legehennenverordnung eine gute Grundlage dafür. Und ich habe noch kein Huhn gehört, welches gesagt hätte, mein Stall ist mir zu groß.

    Gruß
    JD
    Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist.

    Theodor Heuss (1884-1963), dt. Politiker (FDP) u. Schriftsteller, 1949-59 1. Bundespräsident

Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Ähnliche Themen

  1. Legeleistung allgemein
    Von Liebhaberstueck im Forum Rund ums Ei
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 04.08.2015, 10:53
  2. Zwerghühner allgemein
    Von suznQ im Forum Fragen zu Hühnerrassen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 03.10.2010, 17:55
  3. Haltung allgemein
    Von lasago im Forum Der Auslauf
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 08.04.2010, 13:52
  4. Allgemein.
    Von BC.Rich-Ironbird im Forum Fragen zu Hühnerrassen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 13.07.2009, 21:04

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •