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Thema: Gänsezaun / Bebauungsordnung

  1. #1

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    Gänsezaun / Bebauungsordnung

    Hallo Zusammen!

    habe seit zwei Jahren Gänse (am Ortsrand - innerhalb des Bebauungsplanes). Da müssen die jetzt weg weil dort gebaut wird.

    Nun wollte ich ein Grundstück für sie kaufen. Schön am Bach, ca. 500 m vom letzten Haus entfernt. Teich sollte gebaut werden - mit biologischer Kläranlage, Streuobstwiese - alles bestens.

    Nun kommt´s - auf meine Frage bei der Gemeindeverwaltung wie hoch ich einen Zaun bauen darf bzw. ob es für die Art des Zaunes Vorschriften gibt wurde ich an das zuständige Landratsamt verwiesen.

    Dort wurde mir erklärt dass ich als Privatmann nicht mal ein Blumenbeet einzäunen darf. Dazu müsste ich zumindest Nebenerwerbslandwirt sein (Landwirt mit Hobby Geflügelzucht geht auch nicht).

    Wie habt Ihr das alle gemacht - sind alle Gehege innerhalb des bebaubaren Orts Oder gibts da doch noch nen Trick von dem ich nichts weiß?

    Wär ja zu blöde wenn ich meine Gänse jetzt wegen zuwenig Platz am eigenen Haus schlachten muss (nochdazu habe ich im Moment 7 Gössel).

    Bin dankbar für jeden Tipp von Euch!

    Liebe Grüße

    Peter
    Grüße aus dem Allgäu

    Peter

  2. #2
    Avatar von conny
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    Außenlage ist immer schlecht, ich kann ein Lied davon singen. Nimm einen mobilen E-Zaun, der ist statthaft, da er nicht dauerhaft gebaut ist, sondern l jedertzeit leicht abbaubar.
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  3. #3
    Wontolla Fanclub ;) Avatar von carasophie
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    Da hänge ich mich gleich dran, habe nämlich eine ähnliche Frage:

    Wir haben vor, ein Haus im Aussenbereich zu kaufen. Es ist kein Zaun um das Grundstück herum. Der Architekt behauptet, die Gemeinde könnte erlauben - jetzt im Vorfeld vor dem Kauf, daß wir dort einen Zaun bauen dürfen und das würde dann hinterher immer noch gelten. Im Landschaftzschutzgebiet und Aussenbereich sind aber doch Zäune verboten - wer hat jetzt Recht?
    Grüssle aus dem wilden Süden, Bärbel

  4. #4

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    @ conny


    danke für den Tipp! Hört sich gut an, aber bietet so ein Zaun auch Schutz vor Fuchs und Marder?
    Grüße aus dem Allgäu

    Peter

  5. #5
    Avatar von AlexL
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    hallo carasophie,

    wir haben im letzten herbst auch ein haus im außenbereich gekauft. ebenfalls uneingezäunt. wir sind extra auf's land gezogen, um tiere halten zu können. und was brauchen die unter anderem? ställe und zäune.....

    und plötzlich hierß es: aaaaber sie wohnen im außenbereich. da dürfen sie nur bis 10 m³ umbauten raum ohne baugenehmigung bauen. daher haben wir eine bauvoranfrage für einen esel- und schafstall gestellt, der 50 m² grundfläche haben soll. dieser antrag wurde weitergereicht an die wasserschutzbehörde, die untere landespflege und an die landwirtschaftskammer. außerdem wurde der antrag dem bauausschuss vorgelegt. das ganze kostete 140,- €, wurde aber schon mal bewilligt.
    in diesem bewusstsein, dass alles nur halb so wild ist, rief ich also vor ein paar wochen beim bauamt an, eigentlich nur pro forma, um mich zu vergewissern, dass wir einen hühnerstall bauen dürfen, wenn wir unter 10 m³ (kubikmeter, nicht quadratmeter, aber die größe ist in jedem bundesland unterschiedlich geregelt!) bleiben. sagt der typ vom bauamt glatt: "ja, sie brauchen keine baugenehmigung, aber wegen der tierhaltung und weil es außenbereich ist, von der unteren landespflege. okeeeee! rief ich auch noch dort an und dachte, das wird ein pupskram sein und die sagen "machen sie mal...." weit gefehlt! da musste der mitarbeiter erst einmal rücksprache mit seiner vorgesetzten halten, ob es sich um einen sogenannten "eingriff in die natur" handelt. ich wurde dann per telefonanruf davon in kenntnis gesetzt, dass dem so sei und ich einen schriftlichen antrag zu stellen habe. weniger wegen des kleinen hühnerstalles (aber auch), doch vor allem wegen des zaunes.
    der antrag wurde letztendlich unter auflagen bewilligt (kostenpunkt: weitere 40 euronen) und bald geht's bei uns los mit dem stall- und zaunbau. unter anderem war übrigens eine auflage: zaun nicht höher als 1,50 m, aus knotengeflecht, die querdrähte max. bis zu einer höhe von 50 cm im 5 cm-abstand, danach mindestmaschengröße 10 x 10 cm. es kann also bewilligt werden.
    man muss i.d.r. nur einen guten grund nachweisen. unser grundstück ist z.b. 1 ha groß und als begründung für den stallbau der esel/schafe habe ich "offenhaltung der grünflächen" angegeben. (hatte mich vorher kundig gemacht.)

    aber aufgrund unserer erfahrungen würde ich euch dringend empfehlen, vorab eine sogenannte "bauvoranfrage" zu stellen. das kostet zwar ein bißchen was, aber ihr wisst wenigstens, woran ihr seid. falls euch nämlich hinterher der bau eines stalles oder zaunes nicht bewilligt würde, würdet ihr euch massiv ärgern, dass ihr das haus gekauft habt.
    Internette Grüße aus der schönen Eifel
    Alex

  6. #6
    Avatar von conny
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    Original von peterallgaeu
    @ conny


    danke für den Tipp! Hört sich gut an, aber bietet so ein Zaun auch Schutz vor Fuchs und Marder?
    Marder schon eher, da der gesamte Zaun unter Strom steht. Einen Fuchs weniger, der kann locker aus dem Stand 2 m hoch springen. Aber Nachts sollten die Gänse sowieso im Stall untergebracht werden.
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  7. #7

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    Das ist wirklich ein Problem !
    Geht uns zur Zeit auch so.
    Wir wollten auf unserer Wiese einen Unterstand für die Tiere bauen.
    Dürfen wir nicht, da wir keine Landwirte sind !

    Im Außenbereich dürfen eben nur Landwirte bauen.
    Unser Traum von einer Nutztier-Arche platzt also....
    Was mache ich nun ?
    4000qm Weideland aber ohne Stall oder Unterstand kann ich nichts halten.

    Der Hühnerstall befindet sich am Haus, das ist ja ok.
    Aber wir wollten noch andere Tiere halten....

    4000 qm wollen bewirtschaftet sein, das schaffen meine Hühner und Gänse ja nicht....

    Bauen darf ich nichts, aber wehe wenn ich das Land
    verwildern lasse....

    Wie machen es denn andere ?
    Es muß doch eine Möglichkeit geben !!

  8. #8
    Avatar von Markus1311
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    @Gänsemarie, wir kennen das Problem durch die Pferde. Wenn du keine Baugenehmigung für einen Stall bekommst gibt es eine recht einfache Lösung : dein Stall muss Räder haben und somit beweglich sein. Mittleweile gibt es für Pferde sogenannte "fahrbare Weidehütten" zu kaufen, damit bist du das Problem mit der Genehmigung los und darfst sie auf deinem Grundstück aufstellen. Oder eben (auf Geflügel bezogen) einen Bauwagen, oder einen Eigenbau an den ihr Räder macht usw.
    15,33 Australorps schw. 7,6 Australorps blau 1,2 Brahma gsc 2,8 Marans sk 9,6 Fränkische Landgänse blau 1,5 Wyandotten silber-schwarzgesäumt 6,9 Zw-Brahma isabell-gebändert

  9. #9
    genannt Heini Avatar von hein
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    Original von Markus1311
    @Gänsemarie, wir kennen das Problem durch die Pferde. Wenn du keine Baugenehmigung für einen Stall bekommst gibt es eine recht einfache Lösung : dein Stall muss Räder haben und somit beweglich sein. Mittleweile gibt es für Pferde sogenannte "fahrbare Weidehütten" zu kaufen, damit bist du das Problem mit der Genehmigung los und darfst sie auf deinem Grundstück aufstellen. Oder eben (auf Geflügel bezogen) einen Bauwagen, oder einen Eigenbau an den ihr Räder macht usw.
    Anmerkung! So weit ich weiss, gibs da auch keine Begrenzungen in Form von Länge und Breite! Es muss auch nicht nachgewiesen werden, wie der Wagen bewegt werden soll oder kann! Falls ich mal auf dem Wagen eine Mauer aus Stein und Zement setze und damit natürlich ein sehr gr. Gewicht habe! Denn ein gr. Panzen würde auch den dann ziehen können! Wichtig ist nur, das er auf Räder steht! Aber diese Räder dürfen auch mit beweglichen Pfosten abgestützt werden! Also 4 Räder und 4 x Fundament auf dem ein kurzer - aber beweglicher Pfosten stehend! Denn auch ein gr. Panzer könnte den "Wagen" anheben und somit könnte die Stütze entfernt werden! Da sie ja nicht fest sitzt oder verschraubt ist!

    Hoch lebe die Fantasie!! Und unsere Beamten
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  10. #10
    Avatar von K1rin
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    Nun mal das, was mir durch den Kopf geht beim Bauwagen - verbessert mich, wenn ich was falsches weiß:

    Schrott ablagern auf dem eigenen Grund und Boden - ok
    Pachtgrundstück - wer mag schon da Schrott stehen haben?

    Anhänger, egal welcher Art sind kein Schrott, wenn sie auch beim TÜV durchkommen. Wer fährt schon mit seinem Stall beim TÜV vor?

    Fahrzeuge, mit mehr als einer Achse sind - so glaube ich - TÜV pflichtig.

    Ironie an: Aber alle Nachbarn sind ja so lieb und meinen nichts dazu. Ironie aus

    Also wäre ich mit: erlaubt ist und so weiter doch ein wenig vorsichtiger.
    Lieben Gruß
    Karin

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