Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Massentierhaltung für die Nahrungsmittelproduktion in ganz Deutschland endgültig abgeschafft und den Tieren somit ein artspezifisches Leben mit mehr Platz, Auslauf und Freiheit ermöglicht wird. Die Ausnahmeregelungen für diese Haltungsart und Schlachtungen gehören aus dem Gesetzeskatalog entfernt. Ebenso sollte der sich widersprechende §5 des Tierschutzgesetzes von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages abgeschafft werden.
Begründung
§2 des Tierschutzgesetzes besagt, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht wird. Ferner darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Die Massentierhaltung widerspricht aber dem Gesetz nach §2 und ist daher meiner Meinung nach nicht haltbar. Es ist geradezu lächerlich, dass sich die Profitgier der großen Konzerne und der Billigdiscounter über das wertvolle Leben eines jeden Tieres stellen kann, weil es sogenannte "Ausnahmeregelungen" gibt. Enten, Hühner, Puten,... werden in Kisten abgepackt und im Schutz der Dunkelheit - der Verbraucher soll ja nichts mitbekommen- stundenlang zum Schlachthof gefahren. Der Stress und die Angst der Tiere, führen zu Panik und somit nicht selten zum Tode vieler Tiere während des Transportes. Die genetischen Veränderungen am Körperbau der Tiere sind ebenfalls Resultate der Massentierhaltung, denn je schneller ein Tier -besser bekannt als "Sache“- schlachtreif wird, umso profitabler ist die Haltung für den Produzenten. Weiterhin bedenklich finde ich §5 des Tierschutzgesetzes. Zu Beginn heißt es :"(1) An einem Wirbeltier darf OHNE Betäubung ein mit SCHMERZEN verbundener Eingriff NICHT vorgenommen werden [...]". Die Ausnahmen folgen jedoch in §5 Absatz 3. Hier steht, dass eine Betäubung NICHT erforderlich ist für... 1. das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen. 2. das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen. 3. das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern. 4. das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie von unter acht Tage alten Lämmern. 5. das Abschleifen der Eckzähne von unter acht Tage alten Ferkeln. 6. das Absetzen des krallentragenden letzten Zehengliedes bei Masthahnenküken, die als Zuchthähne Verwendung finden sollen, während des ersten Lebenstages. 7. die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung, für die Kennzeichnung anderer Säugetiere innerhalb der ersten zwei Lebenswochen durch Ohr- und Schenkeltätowierung [...] und durch Schenkelbrand beim Pferd. Haben Jungtiere etwa keine Schmerzen? Was berechtigt die Existenz dieser Ausnahmeregelung? Wenn Ihnen das Leben der Tiere nicht am Herzen liegt, so denken Sie wenigstens an sich selbst und Ihre Gesundheit, denn die sogenannten "Nutztiere" stehen derart unter psychischen und physischen Qualen, dass sie nur mit Hilfe von Medikamenten diese Torturen ertragen können. Medikamente, die Sie über die Nahrung (Fleisch, Eier, Milch,....) aufnehmen.


Auf der Homepage des Deutschen Bundestages kann man sich registrieren und die Petition bis zum 6. Januar 2009 durch Mitzeichnung unterstützen:
Tierhaltung - Verbot der Massentierhaltung vom 14.11.2008