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Thema: Treibjagd

  1. #1
    Avatar von norikochan
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    Treibjagd

    Jetzt heisst's ja wieder
    Weidmann's Heil und da hab ich schon
    gleich heute früh einen furchtbaren Artikel
    gefunden:

    Anlässlich der Treibjagd in
    Hollenfels(Luxemburg) am 3 November wurde ein
    Reh derart durch die Treiber und Jagdhunde in
    Panik versetzt, dass das Tier im dorf beim
    Überqueren einer Strasse , wo ihm der
    Fluchtweg durch einen Gartenzaun versperrt
    war, von einem Kleinlaster angefahren wurde
    und sich die Vorderbeine brach.

    Das Tier lag schreiend und wimmernd während
    20 endlosen Minuten auf dem Asphalt, trotz
    sofortiger in Kenntnis der Lage gesetzter
    Jàger durch einen vorbeikommenden Radfahrer.
    Ohnejeglliche Hast kam dann ein unbewaffneter
    Treiber und versuchte mittels Nachbars
    Küchenmesser, der sich vor Schmerzen
    windenden Kreatur die Gurgel
    durchzuschneiden,was aber misslang, da das
    Tier sich heftig wehrte.

    Bitte unterschreibt die Petition gegen das
    neue Jagdgesetz
    http://www.so-nicht-minister-lux.eu
    Vielen Dank

  2. #2

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    Guten Morgen! Ich kann mir nicht vorstellen das es sich so abgespielt hat. Ein Treiber darf auf der Jagd normal nicht töten da dies den Jägern vorbehalten ist. Ausserhalb der Jagd und Privat darf nur töten wer die notwendige Sachkunde und Erfahrung besitzt. Wer in der Öffentlichkeit ein Wild- oder anderes Tier ohne Betäubung tötet macht sich strafbar und Omas Küchenmesser ist bestimmt nicht das richtige Werkzeug. Der Treiber hat in jedem Fall eine strafbare Handlung begangen sollte er im Auftrag eines Jägers tätig geworden sein so ist dieses Mitglied der "GILDE DER EHRENWERTEN SCHIESSPRÜGELHALTER" ebenfalls ein Fall für den StaatsanwaltIch kenne die Luxemburger Gesetze nicht aber in meiner Nähe würde sowas sehr viel Staub aufwirbeln und einigen Grünröcken wäre ihr Hobby gründlich verleidet. Gruss Windfreid

  3. #3

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    Auch ein Treiber kann einen Jagdschein haben,nicht bei jeder Jagd,jagt jeder Jäger..
    in einem Notfall wäre auch mir als Nichtjäger jedes Hilfsmittel recht um ein Tier zu erlösen...
    ich glaube nicht,daß Polizei oder Gericht dann hart durchgreifen.
    wünsche einen schönen Tag
    Ludger

  4. #4
    Avatar von norikochan
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    Themenstarter
    In meine Augen hätte der Jäger sofort kommen müssen um das Tier zu erlösen. Der Verfasser des Artikel wohnt in der besagten Strasse und hat das alles mitbekommen.
    Hier mal die Hauptpunkte der Petition:

    P E T I T I O N
    (national und international)

    Im Interesse eines nachhaltigen Schutzes von Fauna und Flora, im Dienste des Allgemeinwohls, unter Einhaltung der Menschenrechte, des Natur- und Tierschutzes fordern die Unterzeichner eine Änderung des von Umweltminister Lux vorgelegten neuen Jagdgesetzprojekts.

    Die Unterzeichner protestieren im vor allem gegen folgende Punkte und verlangen deren Abschaffung bzw. Umänderung:

    • die Legalisierung einer „begrenzten Jagd in den privaten Gärten und Gemüsegärten“ der Bevölkerung (Art. 10, Kommentare) sowie die Legalisierung von Strafmaßnahmen wegen „Jagdbehinderung“ (Art. 75);

    • die Einstufung der so genannten „verwilderten“ Hauskatzen (chat haret) als jagdbares Wild (autre gibier) (Art.4, Kommentare), weil zukünftig jede in der Natur freilaufende Hauskatze vom Jäger als „verwildert“ eingestuft und legal abgeschossen werden könnte;

    • die Ausnahmeregelungen für das „Fangen“ (capture) von heimischen oder nichtheimischen Wildtieren (Art.6, Kommentare), weil sie die verbotene Fallenjagd erlauben würden. Diese Ausnahmeregelungen wurden im November 2005 vom europäischen Parlament mehrheitlich abgelehnt;

    • die Legalisierung der Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden, gesunden und verletzten Wildtieren sowie der Hetzjagd mit einem oder mehreren Hund(en) gegen Wildtiere (Art. 74-79, Kommentare, Anmerkung 2), weil diese als „nicht jagdliche Handlungen“ und „jagdliche Vorbereitung“ definierte Aktivitäten nicht dem Allgemeinwohl oder dem Schutz von Fauna und Flora dienen und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen ;

    • die Legalisierung der Kirrung (Art. 8. Kommentare), weil Wildtier-Fütterungen, auch in kleineren Mengen (Kirrung), national sowie international von jagdabhängigen sowie unabhängigen Wissenschaftlern abgelehnt werden;

    • die Legalisierung einer ganzjährigen und tagtäglichen, von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zu einer Stunde nach Sonnenuntergang Trophäenjagd (Selektive Jagd), Diplomatenjagd (Jagdveranstaltungen für Mitglieder ausländischer Botschaften und Konsulate) sowie des Jagdtourismus -Jagen gegen Bezahlung- (Art.5,59,60,62,63,68, Kommentare), weil diese Aktivitäten weder dem Allgemeinwohl noch dem Schutz von Fauna und Flora dienen;

    • die Umgehung bzw. Missachtung des Straßburger Urteils (Art. 23, Kommentare), u.a. weil der Grundeigentümer die „Erlaubnis“ zum Austritt aus dem Jagdsyndikat erst „beantragen“ kann, wenn er dem Jagdsyndikat eine schriftliche Erklärung als „Jagdgegner“ mit der entsprechenden Motivation vorlegt. „Wenn“ diese Erlaubnis abgelehnt wird, „darf“ er Klage beim Verwaltungsgericht einreichen;

    • die Legalisierung der Jagd als „oberste“ Naturschutzmaßnahme - weil dieses Vorgehen wissenschaftlich unhaltbar und unbegründet ist (Art.1-89, 91, Kommentare);

    • die Legalisierung der polizeilichen Kontrolle über das globale Jagdgeschehen durch Forstbeamte die selbst Freizeitjäger sind - weil eine derartige „Kontrolle“ eine Vermischung von privaten mit öffentlichen Interessen nicht mehr ausschließen könnte und gegen den Artikel 245 des Strafgesetzes verstößt. (Art. 1-89, 91, Kommentare).

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