Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt? Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten. Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Sammelpflicht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden nicht gesammelt. Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren.
Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig. Für Publikationen im Bereich Musik, die im Deutschen Musikarchiv in Berlin, einer Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, gesammelt werden, gilt der Sammelauftrag entsprechend. Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch die Neufassung der Sammelrichtlinien erfolgen.
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