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Thema: Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzwerkpublikationen

  1. #1
    Avatar von Bandfink
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    Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzwerkpublikationen

    Hallo,

    meine Frage mal an die Admins, wie gedenkt Ihr denn mit dem Problem umzugehen?
    Es gibt ja schon Foren die deshalb geschlossen sind, da diese Verordnete .... ja alle öffentlichen Foren betrifft!

    gruß Thomas
    Gut Zucht Gruß Thomas

  2. #2

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    Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die deutsche Nationalbibliothek

    ...Zitat von der Homepage der DNB http://www.d-nb.de/

    ...Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert. Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.

    Netzpublikationen (i.d.R. Webseiten), die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen...

  3. #3
    Avatar von Bandfink
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    Hallo enemy


    ..Zitat von der Homepage der DNB http://www.d-nb.de/ ...Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert. Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.
    Noch nicht!! Aber bald!

    Und was das Harvesting betrifft heist das nich das es deshalb nicht gesammelt wird sondern das man den Zugang zu den Datenbanken gewehren werden muß.

    Hier mal ein anders ´Zitat auch von der HP DNB

    Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt? Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke. Beispiele für Netzpublikationen sind elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten. Es gibt allerdings einige Einschränkungen bei der Sammelpflicht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden nicht gesammelt. Außerdem nicht gesammelt werden Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. Generell sind damit Webseiten gemeint, die z. B. aus privaten Fotos und Urlaubsbeschreibungen oder Darstellungen der Dienstleistungen und Angebote einer Firma bestehen, die meist nur das private Umfeld oder Kunden interessieren. Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig. Für Publikationen im Bereich Musik, die im Deutschen Musikarchiv in Berlin, einer Abteilung der Deutschen Nationalbibliothek, gesammelt werden, gilt der Sammelauftrag entsprechend. Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch die Neufassung der Sammelrichtlinien erfolgen.
    Hier der Link dahin : was wird gesammelt
    Gut Zucht Gruß Thomas

  4. #4

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    Thomas, jetzt mal abgesehen vom Urheberrecht - wo liegt denn das Problem?
    Da wird google ähnlich gecrawlt, und relevantes/interessantes archiviert - so ähnlich kann das jeder Privatfuzzi, der eine Vollversion von Acrobat besitzt, auch machen (Webseiten in mehreren Ebenen als .pdf heruntersaugen)
    Ich persönlich würde mir als Webmaster da keinen Kopp drum machen (solange private Daten nicht mit durchrutschen/entsprechend abgesichert sind) - lass sie doch sammeln, wenn sie Beschäftigung brauchen.

    Aber die Betreiber dieser Seite werden dazu sicher auch noch was sagen.

  5. #5
    Gast
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    Die Frage ist auch, ob es sich für die DNB lohnt Weblogs oder Forenthreads zu archivieren, da die meisten Beiträge sowieso keine relevante Schöpfungshöhe erreichen.

  6. #6
    AnnTye
    Gast
    Hallo,

    ist ja schon toll, welche Verordnungen es alles so gibt. Ehrlich gesagt, von dieser hatte ich noch nichts gehört bzw. gelesen. Danke für den Hinweis!
    Nun habe ich mir die Links durchgesehen, auch noch etwas gegoogelt, und verstehe nicht, warum deswegen schon Foren schliessen mussten, wie Bandfink oben schrieb.

    Was ich verstanden habe:
    Die Deutsche Nationalbibliothek hat das Recht, den Inhalt der Internetseite www.huehner-info.de speichern, dazu gehört auch der öffentliche Teil des Forums von huehner-info.de. Genau das tun auch Suchmaschinen: sie schicken "Suchroboter" in die Webseite, die alles, was sie nur finden können, einlesen und indizieren. Manche Suchmaschinen (z.B. Google) speichern dann auch noch alles auf ihren Servern ab.

    Diese Sammelroboter kommen jedoch nicht überall hin: was nur über Passwort zugänglich ist, können sie nicht haben, d.h. keine Profile, keine Pns.

    Trotzdem: überlegt Euch, was Ihr hier öffentlich so schreibt, es wird nicht nur von Google & Co gespeichert, sondern bald auch von der deutschen Nationalbibliothek

    Viele Grüsse von Antje

    PS: Nun waren andere schneller... danke . Ich hing am Telefon.
    @Enemy: schön, Dich mal wieder zu lesen

  7. #7
    Avatar von Bandfink
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    Hallo AnnTye

    Schließen ist eher im Bezug auf nicht mehr öffentlich einzusehen zu verstehen!
    Somit ist es für die DNB als nicht mehr sammelpflichtig zu betrachten.
    War nicht die richtige Wortwahl, Sorry!

    Auch ist es ja immer eine Entscheidung der jeweiligen Betreiber ob sich an der Sammelwut beteiligt wird oder ob man die Site dann lieber dicht macht!


    @Redcap,

    sicher aber es gibt auch politische Foren, da sieht die Sache schon anderes aus!!
    Gut Zucht Gruß Thomas

  8. #8

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    >Wenn die Webseiten jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie für die Deutsche Nationalbibliothek sammelpflichtig.>

    ... wenn ich hier die "Kleintierzucht" direkt neben "Personen des öffentlichen Lebens" lese, drängen sich mit natürlich schon gewisse Gedankengänge und eine leichte Paranoia auf. Dabei muß ich an die VG denken, an den Spruch "Im Jahre xxxx gibt es kein Geflügel mehr in privater Hand"... Sie gehen auf die Server, saugen alles runter, archivieren es... und haben ruckzuck ein Gesamtverzeichnis, welches sich spielend nach bestimmten Kriterien durchsuchen/sortieren lässt. Und könnten ganz easy alles stilllegen...
    Shit - die VG hat geprägt - sonst war ich nie so misstrauisch...

  9. #9

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    Naja, aber daß Herr Schäuble zunehmend unter paranoiden Zuständen leidet und infolge keine noch so abwegige Gelegenheit verstreichen läßt, selbst für die Öffentlichkeit und öffentliche Sicherheit absolut uninteressante Daten "zu erheben", ist doch schon länger bekannt

    LG Hühnerling

  10. #10
    Gast
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    Aufpassen ...

    Ganz schnell steht jemand vor Deiner Tür ... wenn die IP-Geolocation irgendwann mal 100% treffsicher ist.

    http://www.utrace.de/

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