Hallöle,
wenn man Anzeige stellt, kann man sich sozusagen "anhängen".
Beispiel: Du hast was bezahlt, und die Ware nicht bekommen.
Du stellst Anzeige bei der Polizei und kannst gleich den aufnehmenden
Polizisten fragen, ob Du Dich beim "Titel" gleich mit dran hängen kannst.
Das habe ich gerade letzte Woche gemacht. Geht also.
Da die Ware, die ich nicht erhielt, minderwertiges Gut ist vom Geldwert
her, der Prozess wäre sonst teurer. Aber bei Schmerzensgeld sieht die Sache
doch anders aus oder?

Ich denke auch, wenn der Hühnerhalter nicht einsichtig ist, muss man ihm klar machen, dass er falsch gehandelt hat. Notfalls macht das die Polizei dann.

Ganz liebe Grüße
Christiane