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Thema: Betäubung

  1. #11
    Avatar von Arne
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    Original von Carsten
    ...Man sollte es mit einem Schlag hinter sich bringen!...
    Um die "Trefferquote" zu verbessern, benutzen wir schon seit Jahren einen Stiel von einem alten Beilchen. Durch den dünnen oberen Teil, wo normalerweise der Beilchenkopf (heißt dat so?) hingehört, kann man sicher und sofort tödlich zuschlagen. Wirkt wie ein Handkantenschlag bei Karatekas!
    Hinschauen ist natürlich unumgänglich notwendig!
    Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!


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    Eulenspiegelei ist mein "Ding"! Danke an den freundlichen "Erkenntnishelfer"!

  2. #12

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    Hi
    Hühner legen Eier und werden geschlachtet das ist schon so seit es Hühner gibt, wo liegt das Problem?

    Gruß Winky

  3. #13
    Avatar von Arne
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    Original von Winky
    Hi
    Hühner legen Eier und werden geschlachtet das ist schon so seit es Hühner gibt, wo liegt das Problem?

    Gruß Winky
    Bis JETZT hat in DIESEM Thread noch keiner ein "Problem" aus dem Schlachten an sich gemacht; nur eben Hinweise für das "WIE"! Klar, daß EIN Schlag genügen sollte! Nicht aus lauter Mitgefühl zu dem künftigen Braten beim Schlagen wegschauen!
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  4. #14
    Avatar von hühnermama
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    Original von Klausemann
    ..., worauf man einen gezielten aber festen Schlag ausüben kann. Für mich ist das betäuben das Nervenzerreibenste an der ganzen Schlatung überhaupt,weil man mit den Holz auf ein lebenes Tier einschlägt.
    Genau dort liegt das Problem! Letztes Jahr hatte ich einem kranken Huhn den Kopf mit einem scharfen Messer abgetrennt - ohne Betäubung - das ging viel leichter und ohne dieses angstvolle Gegacker (seitens des Huhns!) ab, das ich kürzlich beim "Betäuben" hatte. Beim Schlagen kam ich mir wie ein "brutales Schwein" vor. Sorry, war aber so.
    Aber ich denke, man sollte einfach gutes Werkzeug (und wohl auch Erfahrung) haben, dann bringt man's am schnellsten und elegantesten hinter sich.
    Hühner können nicht um die Ecke denken - wir schon

  5. #15
    Avatar von Arne
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    Original von hühnermama
    [... Letztes Jahr hatte ich einem kranken Huhn den Kopf mit einem scharfen Messer abgetrennt - ohne Betäubung - das ging viel leichter und ohne dieses angstvolle Gegacker (seitens des Huhns!) ab, das ich kürzlich beim "Betäuben" hatte. Beim Schlagen kam ich mir wie ein "brutales Schwein" vor. Sorry, war aber so.
    Aber ich denke, man sollte einfach gutes Werkzeug (und wohl auch Erfahrung) haben, dann bringt man's am schnellsten und elegantesten hinter sich.
    Wenn Du Deine Hühner ohne Betäubung tötest, dann nennt sich das "schächten" und ist in Deutschland -meines Wissens nach- nur aus religiösen Gründen erlaubt!
    ...islamischer Opferfeste weisen Ordnungsbehörden und Tierschützer bundesweit immer wieder darauf hin, dass religiöses, betäubungsloses Schächten von Opfertieren nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden darf, soweit diese über die notwendige, nachgewiesene Sachkunde verfügen und eine behördliche Genehmigung beantragt und erhalten haben....
    Aber Du hast das Wichtigste ja schon erfaßt: gutes Werkzeug und Erfahrung hilft JEDE Arbeit zu erleichtern!
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  6. #16
    Avatar von sam13
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    .

  7. #17
    Avatar von MonaLisa
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    Auch wenn das Huhn nicht mehr herumflattert, beim Kehle durchschneiden bleibt der Hühnerkopf (das Gehirn) noch einige Zeit am Leben (bis der Sauerstoff ausgeht). Das Tier kann dabei auch nicht mehr schreien oder gackern, da die entsprechende Vorrichtung im abgetrennten Körper verbleibt.
    Ergo: kein Gackern ist nicht gleichbedeutend mit keine Schmerzen oder keine Aufregung
    .
    Wer schon mal einem nicht betäubtem Tier in die Augen des abgetrennten Kopfes geblickt hat, das Augenblinzeln gesehen hat und den panischen Ausdruck des Tieres darin bemerkt hat, den nach Luft ringenden Schnabel immer wieder öffnen sieht ---- der wird das nächste Huhn auf jeden Fall vorher betäuben, egal ob Gesetz oder nicht. Das nenne ich angewandten Tierschutz, respektvolles Umgehen mit einem Lebewesen.

    Der Betäubungsschlag ist unverzichtbar.

    Gruss Petra
    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
    Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller, als ein Ozean voller Sympathie. Verfasser unbekannt

  8. #18
    Toffee Avatar von Toffee
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    Das ist in Deutschland verboten, Sam und deshalb möchte ich auch nicht, daß Du weiter "Werbung" für Deine Methode hier machst.
    Siehe dazu auch das Tierschutzgesetz:

    Dritter Abschnitt

    Töten von Tieren

    § 4 Tötung von Wirbeltieren

    Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen waidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
    (1 a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.

    (2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4 a.

    (3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8 b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.

    § 4a Schlachten warmblütiger Tiere

    (1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.

    (2) Abweichend von Absatz I bedarf es keiner Betäubung, wenn

    1. sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist,

    die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaften das Schächten vorschreiben oder den Genuß von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder
    3. dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4 b Nr. 3 bestimmt ist.



    Bitte beachtet die geltenden Rechtsvorschriften.

    Gruß,
    Toffee
    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. (Lao Tse)

  9. #19
    Avatar von hühnermama
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    Nun denn, dann bleibt uns wohl doch nur die "Holzhammermethode".
    Fällt das Üben der Betäubung dann in eine Gesetzeslücke, da mit Sicherheit vermeidbare Schmerzen beim Wirbeltierentstehen? Oder ist das illegal
    Eigentlich soll meine Bande sowieso lieber am Leben bleiben. Müsste dann erst Übungsexemplare züchten....
    Hühner können nicht um die Ecke denken - wir schon

  10. #20

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    wütend

    ihr könnt grad sagen was ihr wollt..wenn ich jemanden nen Knüppel auf die Birne haue das tut weh egal ob Huhn oder nicht Huhn..also is das auch Tierquälerei! Wer kann schon sagen was für eine Tötung die Beste ist? Natürlich die die nicht weh tut...nun bin ich noch nicht geschlachted worden also kann ich die Frage nicht beantworten..ich denke aber auch das Knüppel auf sen Kopf Tierquälerei ist.
    Hab mal gesehen wie jemand das Huhn im Kreis wirbelte..wohl damits dusselig wird......ob das besser ist? Mir ist das alles nicht geheuer. Und ich glaub auch nicht das wenn der Kopf ab ist das die Tiere dann noch lange " leiden" .

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