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Thema: Enten im natürlichen Teich?

  1. #1

    Registriert seit
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    Enten im natürlichen Teich?

    Hallo!

    Wir sind auf einen Bauernhof gezogen und die Weiden liegen an einem Teich, der auch uns gehört. Jetzt wollen wir uns Enten und evtl. Gänse anschaffen, aber ich habe schon oft gelesen, dass Entenhaltung auf natürlichen Gewässern nicht erlaubt ist. Einen Unterstand dürfen wir z. B. auch nur in 15 m Entfernung vom See bauen.

    Habt Ihr dahingehend Erfahrungen?

    LG
    biala

  2. #2
    Avatar von grünschnabel
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    Hallo,

    in Empfehlungen zur Haltung geht man i.d.R. von natürlichen Gewässern oder Fischteichen aus, zur Not von der Einrichtung einer Bademöglichkeit.

    http://www.bmelv.de/cln_045/nn_75313...ekingenten.pdf

    http://www.bmelv.de/cln_045/nn_75313...schusenten.pdf

    Aber es steht dem die Geflügelpest-Verordnung entgegen:

    http://www.bmelv.de/cln_045/nn_75345...html__nnn=true

    § 3
    Fütterung und Tränkung
    Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass

    1. die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
    2. die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und
    3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

    Für alles gibt es dann wieder die berühmte Ausnahme von der Regel, welche das örtliche Veterinäramt festlegt - wo keine Gefahr, sind die Tiere draußen, wo üble Wildvögel lauern, sind sie noch immer im Stall zu halten...

    Zuletzt kommt es auch noch auf die Zahl der Tiere an, siehe dies:

    Die Haltung von 160 bis 180 Hausenten auf einem in der freien Natur gelegenen Fischteich bildet einen Eingriff in Natur und Landschaft, weil hierdurch die Grundstücksnutzung verändert wird. Diese Nutzungsänderung ist außerdem geeignet, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts im Bereich des Fischteiches erheblich zu beeinträchtigen. Genehmigt die Bau- und Naturschutzbehörde diese außergewöhnlich große Entenhaltung nicht, sind die Tiere von diesem Fischteich zu entfernen. Hausenten sind insoweit nicht mit Wildenten zu vergleichen. Bay. Verwaltungsgerichtshof, Az.: 9 B 92.3454

    Wasser- und Landschaftsschutzbehörden wollen meist auch gefragt werden, da es möglich ist, das die Enten (sie müssen ja auch ), zu viele Nährstoffe ins Gewässer bringen (besonders übel, da Teiche keine Fließgewässer sind), riechen, ins Grundwasser eindringen ...

    Persönlich habe ich wegen einem Pärchen und Nachwuchs aber noch nicht gehört, das da es Probleme gab. Da ist eher der Fuchs am Teich ein Ärgernis, wenn man nicht gut einzäunen kann.

    Viele Grüße

  3. #3

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    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Werde mich jetzt mal ans lesen machen.

    biala

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