hallo augustenm.
bin ganz schwer am überlegen, ob ich dich nicht der zuständigen behörde melde, wegen vorsätzlicher tierquälerei.
im besagten paragraph steht nämlich wer vorsätzlich (mit wissen und wollen) tieren ein leid zufügt, ist mit geldstrafe,bzw. gefängnis zu bestrafen.
indem du nämlich deinen hennen den tretakt vorenthältst, fügst du ihnen leid zu.
bin noch am überlegen![]()
Lesezeichen