das ist richtig. zum pennen und legen evorzugen sie es dunkler.
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das ist richtig. zum pennen und legen evorzugen sie es dunkler.
Zur Gewährleistung:
Die hat jeder Käufer, soweit nicht wirksam ausgeschlossen. Um was für einen Gegenstand es sich handelt spielt dabei absolut keine Rolle ("Gebrauchsgegenstände" gibt es i.d.S. juristisch nicht!). Denn es muss sich in diesem Rahmen immer um einen Mangel der Sache handeln, der beim Kauf schon vorlag. Die Sache muss also schon mangelhaft gekauft worden sein. Davon würde ich hier ausgehen, denn diese Lampen halten sonst wirklich lange, jedenfalls wesentlich länger. Da es aber nachvollziehbar schwer ist, nachzuweißen, dass der Mangel schon bei Übergabe der Sache vorlag, wird dies in diesem Fall zu Gunsten des Käufers für 6 Monate ab Übergabe unterstellt.
D.h. Bruja müsste Dir, wenn Sie nicht gewährleisten wollten, nachweisen, dass der Fehler erst nach Übergabe entstanden (und nicht blos aufgetreten) ist. Übrigens muss der Verkäufer ausdrücklich dort leisten, wo der Gegenstand sich befindet. Also: Dir steht (soweit von hier zu beurteilen) kostenlose Nachlieferung zu und Bruja muss ggf. selbst dafür aufkommen den alten Gegenstand wieder zurück zu bekommen!
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