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Thema: Weiss Wer Was?? -Muss Fuchs in Wohngebiet geduldet werden??

  1. #11

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    Hi Conny,

    mit Verlaub - das ist Quark mit Soße.

    Ich darf als Pächter oder Eigentümer auf mein Grundstück einladen wen ich will, mit und ohne Hunde. Wenn die Hunde frei auf dem eingezäunten (!) Grundstück laufen, dann ist dies erlaubt. Dringt ein Tier in das eingezäunte Grundstück ein und die Hunde erwischen es (egal ob Haus- oder Wildtier), dann ist das für dieses Tier Pech, aber sicherlich KEINE Wilderei!

    Es gibt seitenweise Urteile zu dem Thema, meistens in Bezug auf freilaufende Katzen, die auf ein Fremdgrundstück streunen und dort von Hunden getötet werden. Weder haben die Eigentümer der Katzen Anspruch auf Entschädigung, noch ist je ein Hund der Wilderei bezichtigt worden, weil er auf dem eigenen Hausgrundstück ein Tier gefasst hat.

    Selbstverständlich kann ich mir auch selbst solche Hunde zulegen und auf meinem eingezäunten Grundstück laufen lassen.

    Wilderei wäre es, wenn man die Hunde gezielt auf den Fuchs hetzt und ihnen die Möglichkeit gibt, den Fuchs auch ausserhalb des Grundstücks zu verfolgen.

    @Moni

    Dann rede mit dem Eigentümer, in diesem Fall kann er die Jagderlaubnis erteilen und einem Jäger erlauben, den Fuchs mit einer Falle zu erjagen. Wichtig ist, daß die Falle von einem geprüften Jäger aufgestellt wird und derselbe Jäger den Fuchs nach dem Fangen entsorgt. Privatleuten ist die Fallenjagd nicht gestattet.

    @Pyraja

    Sorry, aber da hast du dich ins Bockshorn jagen lassen. Kein Arzt auf diesem Planeten wird ohne konkreten physischen Kontakt jemanden gegen Tollwut impfen. Diese Impfung ist ein Megahammer, der hohe Risiken birgt und über 1 Jahr dauert. Dafür ist mindestens "weicher Kontakt" nötig, also das direkte Anfassen eines vermutlich tollwutkranken Tiers. Alles andere wäre ein ärztlicher Kunstfehler.

    Auch geimpfte Hunde kommen erst dann in Quarantäne, wenn sie konkreten Kontakt mit einem solchen Tier hatten.

    Füchse übertragen nicht nur Tollwut, sondern einiges mehr, es ist durchaus legitim zu verlangen, daß ein Fuchs, der hohen Schaden anrichtet und ein Gesundheitsrisiko darstellt, aus einem Wohngebiet entfernt wird. Du hast Ausreden gehört, nicht Antworten
    Liebe Grüße


    Berthe

  2. #12
    Avatar von Akis
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    @ Berthe

    was übertragen Füchse denn noch alles für gefährliche Krankheiten?

    Wo stehen die Urteile in Bezug auf Wilderei oder Jagt auf dem eigenen Grundstück?

    Ich habe eine Tollwutimpfung und noch nie ein in meinem Leben ein krankes Tier gesehen, erklär mir das bitte??

    Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken

  3. #13
    Avatar von Gert
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    was übertragen Füchse denn noch alles für gefährliche Krankheiten?
    Fuchsbandwurm. Hauptsächlich via Kot. Aber auch auf Erdbeeren und andere Beeren an Sträuchern. Hunde und Katzen sind Zwischenwirt; Hühner auch? Auch für Menschen tötlich.

  4. #14

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    Hi Akis,

    ich habe auch eine TW-Impfung, nach einem Biß durch einen tollwuterkrankten Hund, insgesamt 9 Injektionen über 12 Monate. Tierärzte, Forstbeamte usw. können eine vorbeugende Impfung erhalten, die weit weniger stressig ist.

    Die volle Impfung kann kein Arzt vertreten, wenn eine weiche Exposition nicht wenigstens gesichert ist. Mir gings schwer dreckig in der Zeit, Impfschäden sind nicht selten, es gab noch weitere Betroffene, alle wurden ebenfalls geimpft, alle hatten 1 Jahr lang daran zu krebsen.

    Füchse sind wie die meisten Wildraubtiere wahre Gemischtwarenhändler an diversen Keimen, Viren und Parasiten, die meisten davon lösen Zoonosen aus, mit Urin, Kot und Speichel landen diese auch im heimischen Garten. Nicht zu vergessen die Hauptspeise des Fuchses sind Kleinnager wie Mäuse und Ratten, er kann auch deren Keime und Parasiten mitübertragen. Das kann von einer Leptospirose (keineswegs so unbeachtlich, wenns sich um die Abart Weilsches Fieber handelt) bis hin zu Tollwut alles Mögliche sein. Nicht übersehen sollte man, daß der Fuchs nicht nur dem Menschen zu Zoonosen verhelfen, sondern natürlich auch vorhandene Haustiere infizieren kann. Die Liste ist ziemlich lang.

    Unsere Altvorderen waren nicht immer dämlich , früher hätte kein Bauer einen Fuchs öfter als 1x aufs Grundstück gelassen und das eben nicht nur wegen der Gänse.

    Daß man heute Probleme hat, einen Jäger für das Wegfangen oder Jagen eines Fuchses zu gewinnen, liegt zuvorderst daran, daß der nichts außer Arbeit davon hat, denn Wildfelle werden nicht mehr gern von den Gerbern angenommen.

    Zu den Urteilen einfach mal googeln. Stehen viele im Netz.

    Ein Schmankerl für die die meinen, es sei unmöglich, nahe der Bebauung zu jagen, ist die Lektüre von http://www.zwangsbejagung-ade.de . Wenn sichs für die Jager lohnt, dann jagen sie nämlich auch...
    Liebe Grüße


    Berthe

  5. #15

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    Gabi, ich weiß ja mittlerweile das Du denkst ich jage Füchse. Das mache ich nicht. Ich laufe nicht mit der Falle hinter den Fuchs her, sondern er sucht sie sich selber aus. Ich schütze meine Tiere und meine Familie nur auf meinen Grundstück vor dem Fuchs. Tollwut ist nicht behandelt tötlich und beim Fuchsbandwurm sieht es nicht anders aus.
    Wenn der Fuchs wie hier beschrieben schaum vorm Mund hat, melde das, bevor er noch jemanden beißt( Veterinäramt) Mache das schriftlich, damit Du es nachweisen kannst. Erkrankte Tiere verhalten sich anormal. Sie haben keine Angst. Wenn es auch seit einiger Zeit keine gemeldeten Fälle von Tollwut mehr gibt, heißt das nicht automatisch, das es keine Tollwut mehr gibt. Unter den Umständen würde ich auch nicht selbst versuchen, ihn zu fangen.

  6. #16
    Avatar von conny
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    @ Berthe:

    Teilweise machst du definitiv falsche Aussagen. Bejagung auf dem eigenen Grundstück ist verboten und wird geahndet. Das kann z. B. ein Jäger für dich übernehmen. Wildtiere müssen waidmännisch erlegt werden, dazu ist eine Ausbildung von Nöten. Nicht jeder darf mit einem Gewehr oder ähnlichem einfach in der Gegend umherballern. Dazu gehören auch Haushunde/verwilderte Hunde, denen ist das Jagen von Wildtieren (und natürlich auch Hoftieren) nicht erlaubt, besser ausgedrückt, es ist zu unterbinden, es haftet immer der Halter.
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  7. #17
    Avatar von pyraja
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    Sorry, aber da hast du dich ins Bockshorn jagen lassen.

    Eben genau das wollte ich berichten!
    Ich hab mich zwar nicht unbedingt ins Boxhorn jagen lassen , aber weitergekommen bin ich auch nicht.
    Das zur Frage von Moni, ob man kein Recht hat, das sich jemand um dreiste Füchse kümmert.
    Statt einer Hilfe wird man hier so agbewimmelt.

  8. #18

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    Hi Conny,

    sorry, du wirft hier etwas durcheinander.

    1. hatte ich darauf hingewiesen, daß das Fallenstellen durch einen Nichtjäger verboten ist.

    2. Ich hatte ebenso darauf hingewiesen, daß das Jagen mit Jagdhunden in D verboten ist.

    3. Bejagung durch einen geprüften Jäger auf dem eigenen Grundstück ist sehr wohl erlaubt!

    So, und nun etwas genauer. "Das Jagen mit Hunden" bedeutet, daß du den Hund nimmst, ihm das Wild zeigst und darauf hetzt. Dazu nimmst du den oder die Hunde an die Leine oder in Rapport, stöberst das Wild auf und läßt sie bewußt hinterhersetzen, egal nun ob Meutejagdhunde oder Hetzjagdhunde, auf Sicht oder auf Spur. DAS ist das Jagen mit Hunden.

    Wenn Hunde in deinem eingezäunten Hausgrundstück frei herumlaufen, was sie sehr wohl dürfen und auch sollen, denn in der Regel hat man die Hunde auch zur Bewachung, und diese Hunde ein eindringendes anderes Tier erwischen, dann hat das nichts mit Jagen zu tun. Mit Wildern übrigens auch nicht. Dazu müßte der Hund in der freien Wildbahn abseits des eigenen Grundstücks Wild nachstellen.

    §906 BGB regelt den Zugang zum eigenen Hausgrundstück und dessen Nutzung, außerdem gibt es eine recht aktuelle Entscheidung zu deiner - eben rechtlich gesehen falschen - Auffassung:

    Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat kürzlich in einem Urteil (Az: 6 L 1176/07) entschieden, dass ein Hund nicht automatisch als bissig oder gefährlich eingestuft werden kann, nur weil er - seinem Jagdtrieb folgend - kleinere Tiere fängt oder beißt, so die Süddeutsche Zeitung. Das Gericht gab damit der Klage eines Halters recht, der sich von der zuständigen Behörde ungerecht behandelt fühlte. Diese hatte seinen Hund als "bissig" eingestuft, mit den damit verbundenen Konsequenzen wie Maulkorb und Leinenzwang. Vorausgegangen war die Beschwerde eines Nachbarn, der angeblich beobachtet hatte, wie der Hund in dem Grundstück des Halters eine Katze und einen Hasen gebissen haben soll. Das Gericht sah in dem Verhalten des Hundes einen natürlichen Trieb. Für die Einstufung der "Bissigkeit" müsse eine "anormal herabgesetzte Reizschwelle" vorliegen, so die Süddeutsche Zeitung weiter.
    In diesem und vergleichbaren Urteilen ist übrigens nie etwas von "Wildern" der Hunde zu lesen, auf die Idee kommt sonst keiner, wenn Hunde auf das eigene Grundstück eindringende Tiere erwischen.

    Zwar haftet ein Tierhalter generell für Schäden, die das eigene Tier verursacht, im Falle eines aufs eingezäunte Hausgrundstück eindringende Getier haben Gerichte bisher jedoch Ansprüche in der Vergangenheit regelmäßig wegen bedeutendem Mitverschulden des Besitzers des unberechtigt eindringenden Tiers gegeneinander aufgehoben. Auch dazu lassen sich genug Urteile ergoogeln.

    Dein letzter Satz macht nun gar keinen Sinn mehr, denn dann müßten z.B. Katzenbesitzer verhindern, daß ihre freilaufenden Katzen Mäuse, Ratten, Feldhamster, Frösche und Vögel erbeuten.

    @Pyraja

    Ich würds einfach mal mit einer Prämie bei einem befreundeten Jäger versuchen. Eine Falle aufzustellen ist einem entsprechend geprüften Jäger erlaubt, er darf den Fuchs danach auch vom Grundstück entfernen und - wie auch immer - entsorgen. Bei so viel Schaden an deinen und den Hühnern deiner Nachbarn könnten ein oder zwei Hunderter von allen zusammengelegt einen ausreichenden Anreiz bieten.
    Liebe Grüße


    Berthe

  9. #19
    Avatar von fly73
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    Hallo!
    Bei uns war auch keiner Zuständig und wir bekamen die Antwort das Grundstück fuchssicher einzuzäunen. Ein befreundeter Jagdpächter hat dann ne Falle aufgestellt und es fanden sich auch neben Katzen , Füchse darin. Das Problem gelöst haben die Lebendfallen nicht. Wir haben dann unsere 3000qm komplett neu hoch eingezäunt und mit Stromzaun gesichert. Vor dem Fuchs hab ich seitdem Ruhe.
    Gruß Marc

  10. #20

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    Original von fly73
    Hallo!
    Bei uns war auch keiner Zuständig und wir bekamen die Antwort das Grundstück fuchssicher einzuzäunen. Ein befreundeter Jagdpächter hat dann ne Falle aufgestellt und es fanden sich auch neben Katzen , Füchse darin. Das Problem gelöst haben die Lebendfallen nicht. Wir haben dann unsere 3000qm komplett neu hoch eingezäunt und mit Stromzaun gesichert. Vor dem Fuchs hab ich seitdem Ruhe.
    Gruß Marc
    (Fett hervorgehoben durch Mod)

    Wie man hier von erfahrener Seite lesen kann, hilft die gesamte martialische Vorgehensweise eher wenig bei dem Versuch, die Hühner zu sichern. Am besten und für alle Seiten gefahrlosesten ist halt doch der fachgerecht gesicherte Auslauf!

    In diesem Sinne: Frohes Basteln und Bauen!

    LG Hühnerling

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