Hallo Vogthahn,
danke für die Antwort. Wir haben jemanden der bei uns schlachtet (Sachkundenachweis vorhanden). Sicherlich wäre aber beim Verkauf des Fleisches dann ein Schlachtraum notwendig und ich denke das ist nicht die einzige Auflage.
Für mich stellt sich dann noch die Frage wenn ich das Problem Schlachten hinbekomme was muß ich beim Verkauf achten wie z.B. Kühlung usw. ?
Und welche Auflagen muß ich bei der Geflügelhaltung erfüllen? Natürich ist das oberste Gebot das die Haltung Artgerecht ist, aber das ist für mich so oder so wichtig (egal ob ich nur für mich die Tiere halte oder auch weiterverkaufe), denn sonst bräuchte ich mir die Arbeit nicht machen und die Teile aus dem Supermarkt holen!
Welche fachkundige Stelle kann mir da Auskunft geben? Gesundheitsamt, Veterinärsamt, Landwirtschaftsamt ....?
Gruß orlov
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