Hallo zusammen !
Ich hab gestern das Veterinäramt um Infos betreffs Hühnerhaltung gebeten. Es kam auch prompt Antwort- nur leider reichlich irreführend.
Übrigens von Impfpflicht kein Wort (ich habe die zuständige Beamtin explizit danach gefragt) .
Aber diese Passagen verstehe ich nicht, vielleicht kann mir einer mal sagen ob man nun Enten/ Gänse mit Hühner halten darf oder nicht und was diese verdrehte Regelung nun bewirken soll :
2. Freilandhaltung von Gänsen und/ oder Enten (kein sonstiges Geflügel):
Durch den Hofzierarzt ist eine monatliche Untersuchung ( Kloaken- oder Rachentupfer) von 60 Tieren, bei Haltung von weniger Tieren, von allen Tieren durchzuführen. Die Untersuchungen sind im Veterinärinstitut Oldenburg ... durchzuführen. Die Untersuchungsbefunde sind mindestens ein Jahr lang aufzubewahren und dem Veterinäramt auf Verlangen vorzulegen. Die Gesamtkosten der Untersuchung (Tierarztkosten und Laborkosten) trägt nach der derzeitigen Regelung der Tierhalter.
3. Freilandhaltung von Gänsen und/ oder Enten und sonstigem Geflügel (z.b. Hühnern):
Enten und Gänse sind grundsätzlich räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten und müssen monatlich virologisch untersucht werden.
Werden Enten und/ oder Gänse mit Hühnern zusammengehalten , so kann die monatliche Untersuchung entfallen, unter der Voraussetzung, dass folgende Zusammensetzung des Bestandes gewährleistet ist:
bis 10 Ent. /Gänse : mindestens 1 Huhn maximal 10 Hühner
11 bis 100 E./ G. : mindestens 10 Hühner, maximal 50 Hühner etc. pp.
Ist doch merkwürdig ? Es ist verboten Enten und Gänse zusammen mit Hühnern zu halten, aber tut man es doch dann entfallen die Kosten der Laboruntersuchungen ? HÄ ?
Würde mich über eine eindeutige Erklärung sehr freuen !
Gruss von Ina![]()
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