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Thema: Sitzstangen

  1. #1
    Avatar von anja66
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    Sitzstangen

    wie bekomme ich mehr Sitzstangen, wenn ich sie auf gleicher Höhe positioniere oder wenn ich sie aufsteigend mache ?

    Und welchen Abstand sollten sie bei welcher Positionierung haben?

    ach ja, ist für Italiener und ein paar Zwerge gedacht .

    Gruss Anja
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    Auch wenn es keinen vernünftigen Grund dafür gibt!

  2. #2
    Avatar von heissnhof
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    Hi,
    macht aus meiner Sicht keinen Unterschied, denn wenn sie übereinander und enger angebracht sind, dann sch... sie ja gegeneinander auf sich rauf. Von daher müssen die horizontalen Abstände eh gleich sein.
    Wäre aber meine Logik.
    Viele Grüße aus Bayern!!!

  3. #3
    Avatar von dehöhner
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    RE: Sitzstangen

    Ich denke, es sollten ca 40 cm Abstand dazwischen befinden. Direkt übereinander geht nicht, sonst fällt ja der Kot auf das untere Huhn.

    dehöhner

  4. #4
    Avatar von vogthahn
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    Hallo!

    mathematisch gesehen, kann man auf einer "Schräge" mehr Stangen mit den gleichen Abständen unterbringen wie auf der "Ebene"; in der Praxis ist der Platzgewinn aber wohl zu vernachlässigen; es sei denn, Du hast einen sehr großen Stall
    das sieht man oft in Hühnerställen, kann aber zu Rangeleien der Hühner um die besten Schlafplätze führen
    falls sich die eine Gruppe lieber absondern möchte und es sind nur wenige Tiere, kann man ihnen ja eine extra Sitzstange anbieten, habe ich auch so gemacht, weil ein paar Hennen nicht gern bei den anderen schlafen wollen, obwohl genügend Platz vorhanden ist

    MfG
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    Jonathan Swift

  5. #5
    Avatar von rosifa
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    Hi,

    haben auch zwei Stangen im Stall,die längere ist eher den großen
    überlassen und auf der anderen setzen sich meist die Zwerge zur
    Nachtruhe hin.

    LG rosifa
    :P ... Wär ein Ei nicht rund sondern eckig, ging´s den Hühnern ziemlich dreckig ... :P

  6. #6
    Avatar von Wontolla
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    Hab ich da nicht in Erinnerung, dass unser weiser Minister auch das mit den Sitzstangen vorgeschrieben hat? Mir ist so als müssen die unterschiedlich hoch sein. Muss ich nochmal die Nutztierhaltungsverordnung durchforsten.
    L. G.
    Wontolla

  7. #7
    Avatar von vogthahn
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    davon hab ich noch nie was gehört; vielleicht in der massentierhaltung
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    Jonathan Swift

  8. #8
    Avatar von Wontolla
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    Wer sagt's denn?

    aus der
    Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

    Abschnitt 3
    Anforderungen an das Halten von Legehennen

    § 13b
    Besondere Anforderungen an die Kleingruppenhaltung

    (5) Jeder Legehenne muss ein uneingeschränkt nutzbarer Futtertrog mit einer Kantenlänge von mindestens zwölf Zentimetern und eine Sitzstange von mindestens 15 Zentimetern Länge zur Verfügung stehen. Beträgt das Durchschnittsgewicht der Legehenne in der Haltungseinrichtung mehr als zwei Kilogramm, muss der Futtertrog abweichend von Satz 1 eine Länge von mindestens 14,5 Zentimetern je Legehenne aufweisen.
    Je Haltungseinrichtung müssen mindestens zwei Sitzstangen vorhanden sein, die in unterschiedlicher Höhe angeordnet sind.
    Aber HALT!
    Das gilt ja gar nicht für artgerechte Hühnerhaltung, denn

    § 1 Anwendungsbereich
    (1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.
    L. G.
    Wontolla

  9. #9
    Avatar von Drachenreiter
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    Hi Wontolla,

    jetzt aber bitte keinen Ellenlangen Gesetzestext mehr bitte zu SItzstangen

    Im alten Hühnerhaus waren immer ein zwei Hühner auf den Sitzstangen vor den Nestern, der Rest auf den normalen 2 Stangen.

    Jetzt wo ich den Stall groß gemacht habe ist es so die Hühnis haben sich auf die linke und rechte Seite aufgeteilt, nur der Lachshahn kann sich noch nicht klar entscheiden wo er hin will. Mal sitzt er bei den drei Brahmahennen und mal auch bei den Jungtieren samt den anderen beiden Hähnen.

    Gruß
    DR
    Altsteirern wb, weiß, gesperbert
    Sultan Hühner weiß
    Große Paduaner div. Farben

  10. #10
    Avatar von Drachenreiter
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    Original von Wontolla
    Wer sagt's denn?

    aus der
    Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

    Abschnitt 3
    Anforderungen an das Halten von Legehennen

    § 13b
    Besondere Anforderungen an die Kleingruppenhaltung

    (5) Jeder Legehenne muss ein uneingeschränkt nutzbarer Futtertrog mit einer Kantenlänge von mindestens zwölf Zentimetern und eine Sitzstange von mindestens 15 Zentimetern Länge zur Verfügung stehen. Beträgt das Durchschnittsgewicht der Legehenne in der Haltungseinrichtung mehr als zwei Kilogramm, muss der Futtertrog abweichend von Satz 1 eine Länge von mindestens 14,5 Zentimetern je Legehenne aufweisen.
    Je Haltungseinrichtung müssen mindestens zwei Sitzstangen vorhanden sein, die in unterschiedlicher Höhe angeordnet sind.
    Aber HALT!
    Das gilt ja gar nicht für artgerechte Hühnerhaltung, denn

    § 1 Anwendungsbereich
    (1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.

    Hast du da ein neues Buch mit Gesetzesvorlagen, -texten und so?

    Gruß
    DR
    Altsteirern wb, weiß, gesperbert
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