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Thema: Amtstierarzt???

  1. #1
    Avatar von antonella-finley
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    Amtstierarzt???

    Wie kommt ihr mit eurem zurecht?
    Ist er umgänglich?
    Kommt er oft bzw. in welchen Abständen?

    Ich habe ja nun erst seit kurzem mit ihm zu tun, er kam mir recht mürrisch vor, mit der Frau die mit war konnte man ganz gut reden und sie war auch sehr zugänglich und hat es auch eingesehen dass ich mir jetzt im Winter für 2 Wochen nicht noch 8 Hühner eintue, obwohl man die ja haben muß wenn man über 10 Stück Wassergeflügel hat.
    Nun hoffe ich dass ich auch in Zukunft gut mit ihr klar komme.
    Muß auch eine Art Bestandsbuch führen, gibt es dazu Vordrucke, oder reicht dass in einem Terminplaner

    Stephanie

  2. #2
    Avatar von SetsukoAi
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    Bei uns war er nur 1 mal und das nur weil ihn jemand zu uns geschickt hat.

    Kam mit ihm gut klar .

  3. #3
    Avatar von antonella-finley
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    Themenstarter
    Hm da bin ich mal sehr gespannt ob der hier n ochmal auftaucht, denn ehrlich gesagt will ich keine 10 Hühner hier auf dem Hof haben habe jetzt auch eine Registriernummer wo mein Geflügel halt drunter gespeichert ist und die nette Frau meinte eben ich solle so ein Bestandsbuch führen

    Stephanie

  4. #4

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    hallo

    wie ist dies zu verstehen, dass ihr hühner zum wassergeflügel halten haben müsst?

    mfg jürg

  5. #5
    Avatar von Wontolla
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    Das liegt an einer Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest, kurz Geflügelpest-Verordnung.

    § 13 Aufstallung
    (1) Wer Geflügel hält, hat das Geflügel
    1. in geschlossenen Ställen oder
    2. unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten.
    (2) Die zuständige Behörde kann für Geflügel, das nicht in einem Gebiet gehalten wird, das nach § 21 Abs. 1 oder § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 als Sperrbezirk festgelegt ist, Ausnahmen genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen, insbesondere ein Ausbruch der Geflügelpest nicht zu befürchten ist. Der Entscheidung nach Satz 1 ist eine Risikobewertung zu Grunde zu legen,
    (...)
    (3) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde ein Gebiet festlegen, in dem Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen gehalten werden darf (Freilandhaltung), soweit für sämtliche Bestände in diesem Gebiet die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach Absatz 2 Satz 1 vorliegen.
    (4) Abweichend von Absatz 1 soll die zuständige Behörde ferner Ausnahmen genehmigen, soweit eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist und sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise wirksam unterbunden wird.
    (5) Enten und Gänse sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten, soweit eine Genehmigung nach den Absätzen 2 oder 4 erteilt worden ist oder die Enten und Gänse in einem nach Absatz 3 festgelegten Gebiet in Freilandhaltung gehalten werden. Der Halter der Enten und Gänse hat in diesen Fällen sicherzustellen, dass die Tiere vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersucht werden. An Stelle der Untersuchung nach Satz 2 kann der Tierhalter Enten und Gänse zusammen mit Hühnern oder Puten halten, soweit die Hühner oder Puten dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen. In diesem Fall muss die in der Anlage 2 in Spalte 2 vorgesehene Anzahl von Hühnern oder Puten gehalten werden. Ferner hat der Tierhalter in den Fällen des Satzes 3
    1. jedes verendete Stück Geflügel in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung unverzüglich auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus virologisch untersuchen zu lassen,
    (...)
    Noch Fragen?
    L. G.
    Wontolla

  6. #6

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    o.k. danke, habe verstanden.
    weis nicht recht was ich davon halten soll.
    demnach erkranken also hühnerartige schneller als wassergeflügel.
    ich hoffe, dass euere "alarmhühner" gesund bleiben.

    mfg jürg

  7. #7
    Avatar von antonella-finley
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    Themenstarter
    Ja die Hühner würden zu gut Deutsch als erstes umfallen, dann muß ich mit dem Huhn zur Untersuchungsstelle das Huhn da untersuchen lassen woran es starb, bei mir natürlich nur wenn es in der Pfanne landet ja dann sagen die dir ob es Influ. hatte und wenn ja kommen sie und bringen gleich noch deinen Restbestand um, so ist der Werdegang hier

    Stephanie

  8. #8

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    irgendwie eine beklemmende situation.
    ich stelle mir gerade vor, wie es wäre, ich hätte einiges an wertvollem wasserziergeflügel welches putzmunter ist und mein herz drinnen hängt und plötzlich gehen die "alarmhühner" ein.
    ich wüsste echt nicht, ob ich da mein vermeintlich gesundes wasserziergeflügel ans messer liefern würde.
    dass müssen ja echt grausame situationen sein.
    würdet ihr in einem solchen fall finanziell entschädigt werden?

    mfg jürg

  9. #9
    Avatar von Wontolla
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    Nur wenn wir Massentierhalter wären
    D. h. hier in BY erst ab 100 gehaltenen Tieren, weil man dann erst Tierseuchenkassenzahlungspflichtig wird und nur entschädigt wird, wenn man auch in die TSK eingezahlt hat.
    L. G.
    Wontolla

  10. #10

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    dass ist wirklich deftig!
    da verwundert es eigentlich nicht, wenn immer mehr rassegeflügel eines erhaltungszuchtverein bedarf und die roten listen immer länger werden.
    unter diesen umständen werden wohl viele von geflügelhaltung nichts mehr wissen wollen.

    mfg jürg

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