Hallo Tosten,
ich würde die angreifenden Tiere - soweit sie nicht dem Jagdrecht oder Naturschutzrecht unterliegen- wegfangen und nach erfolgter Stutzung umsiedeln.Unterliegen die Tiere dem Jagdrecht, würde ich mich mit dem Jagdberechtigten und der Jagdbehörde in Verbindung setzen und auf Abhilfe drängen. Ich weiß nicht, ob man sich bei der "Umsiedlung" der Nilgänse sogar strafbar macht. Ich würde das Ordnungsamt kontaktieren und falls dort eine Umsiedlung nicht zugestimmt wird, dem Amt die eingefangenen Nilgänse zur Verfügung stellen.
Ich habe selber schon genügend Erfahrungen mit Beutegreifern gemacht und Lehrgeld gezahlt . Ich habe meine Volieren, nach menschlichen Ermessen, raubtiersicher gemacht. Ich kann allerdings auch jeden Geflügelfreund verstehen, wenn er seinen Tieren Freilauf bieten möchte. Ira hat nur 2 Möglichkeiten, da sie nicht den zuständigen Jagdberechtigten einschalten möchte. Entweder werden die Nilgänse weggefangen oder Iras Gänse in einem "einflugsicheren" Gehege untergebracht.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich im Affekt, wenn ich einen Beutegreifer bei der "Tat " in meinen Gehege erwische, diesen töten würde......?
Gruß
Lupus
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