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Thema: Baugenehmigung

  1. #1

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    Baugenehmigung

    Hallo!
    Ich wollte mal wissen wie groß man einen Stall ohne Baugenehmigung bauen darf.
    Muss nämlich einen haben.
    Über eine schnelle Info wäre ich sehr dankbar!
    Danke im Vorraus!

  2. #2
    Avatar von vogthahn
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    Hallo!

    Das ist unterschiedlich in jedem Bundesland. Kommt darauf an, wie er gebaut wird (z.B. mit Fundament, ohne, geplante Höhe usw.usf.).
    Am Besten, Du fragst beim örtlichen Bauamt.

    MfG
    Die besten Ärzte der Welt sind
    Dr. Diät, Dr. Ruhe und Dr. Fröhlich.

    Jonathan Swift

  3. #3
    Avatar von masterjonas
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    moralisch kann du ihn meiner meinung nach so bauen wie du willst.

    rechtichlich weiß ich es nicht.

  4. #4

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    Ich wohne in Niedersachsen und möchte kein Fundament dafür. Nur nen Holzfußboden. Sollte schon so hoch sein, dass ich drin stehen kann (etwas über 2 Meter)

  5. #5
    Avatar von batzibaby
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    baugenehmigungen erst ab einem umbauten raum von 36m³.
    mfg Frank


    1.5 Sundheimer

  6. #6
    Avatar von Tyrael
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    Bei uns sind es 12m² die man frei bauen darf, aber nur wenn man nicht im Außenbereich ist.

  7. #7

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    Hallo!
    Frag am besten im Bauamt nach, ein Anruf sollte genügen.
    Gibt es einen Bebauungsplan? Dann ist der zu beachten,
    ansonsten googel mal im Internet nach der NBauO das ist die
    Niedersächsische Bau Ordnung die müsste sonst weiterhelfen
    hier mal der Link: http://www.waterlines.de/pdf/NBauO.pdf

    Viele Grüße Jasmin
    Hühner an die Macht!

  8. #8
    Avatar von Carsten
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    Hallo Heiko_Herllich1,

    in Niedersachsen gilt die Niedersächsische Bauordnung.

    Nach deren Anhang 1 (Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen), Punkt 1.1, dürfen 1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m3 - im Außenbereich nicht mehr als 20 m3 - Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, genehmigungsfrei errichtet werden.

    Das übrige Buarecht ist aber dabei zu beachten, wie z.B. Grenzabstände usw.

    Zu beachten ist insbesondere, dass die 40m³ umbauter Raum, ich nehme mal an, dass Du innerhalb der Ortslage wohnst, ab Traufkante gelten. Um es mal besser zu erklären, ab Außenkante der dachrinne. Der überdachte Raum unter dem Dachüberstand ist also mitzurechnen.

    Mein Tip:

    1. Schau Dir an und überleg Dir, wie große das Hühnerhaus genau werden soll. Wenn Du z.B. auf ein Gerätehaus aus Holz zurückgreifen willst, dann besorg Dir die Maße.
    2. Damit gehst Du zum Bauamt des zuständigen Kreises und zeigst es dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Ingenieur und zeigst ihm auf einem Lageplan, den kann er auch notfalls schnell im PC aufrufen, wo Du es hinstellen möchtest. Dann kann er noch Tips dazu geben usw.

    Nicht zu vergessen ist nämlich auch, dass wenn z.B. schon eine Garage und ein Schuppen als Grenzbebauung auf Deinem grundstück stehen, dass alle anderen Nebengebäude den Grenzabstand von 3 m einhalten müssen.

    Leider ist es ziemlich kompliziert, also nopchmal der Tip, einfach mal zum Bauamt gehen.

    Ich hoffe mit den o.a. Informationen konnte ich Dir schonmal etwas weiterhelfen!

    Ich kann allen nur empfehlen Grenzabstände usw. einzuhalten, denn wenn der Hahn mal zu laut kräht, dann sind die Nachbarn manchmal schnell dabei und wenn der Stall dann irgendwelche baulichen Anforderungen nciht efüllt, dann ist man gezwungen ihn z.B. zu versetzen.

    Besser ist es also, man macht sich nicht angreifbar!

    Gruß
    Carsten
    Trage Dein Kreuz, das Dir auferlegt, aber lasse Dich nicht kreuzigen.
    Sei Deines Wertes bewußt!

  9. #9
    Avatar von acer
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    Guck mal HIER

  10. #10

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    RE: Baugenehmigung

    ujj

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