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Thema: akuter Wurmbefall !??? siehe Foto!

  1. #21
    Avatar von MonaLisa
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    Es gibt einen Unterschied zwischen "veterinärmedizinisch zugelassen und für "lebensmittelliefernde" Tiere zugelassen.
    Mebendazol kannst und darfst du sehr wohl für Hunde etc anwenden, kein Problem (bei Tauben und einigen anderen Vogelarten wirkt es oft schon in therapeutischen Dosen toxisch), aber eben nicht für eierlegende Hennen. Es hat hier nichts mit Wirksamkeit zu tun oder das Studien fehlen. Mebendazol geht in Fleisch und Eier über, Flubenol nicht bzw so gut wie nicht.

    Gruß Petra
    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
    Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller, als ein Ozean voller Sympathie. Verfasser unbekannt

  2. #22
    Avatar von Emma2002
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    Hallo,

    @Mona Lisa: Du hast geschrieben, dass Flubenol für Hühner zugelassen ist.
    Ich habe vor ein Paar Wochen auch Flubenol bei unserer TA bestellt und sie hat es uns auch ausgehändigt. ABER: Sie rief mich an und meinte, ob ich wüßte, dass das für Geflügel nicht zugelassen ist. Als ich meinte, ja, und daß das viele Hühnerhalter benutzen,meinte sie, sie würde mir das zwar geben, aber ich musste ihr unterschreiben, dass ich damit "nur" meine Kaninchen entwurmen würde. Damit hätte sie sich rechtlich abgesichert und würde im Zweifelsfall nicht in den Knast wandern. Was ich damit machen würde, wäre dann ja meine Sache. Wie ist das denn jetzt genau? Weisst Du da näheres zu?

    LG
    Nicole

  3. #23

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    hallo petra,
    schau einmal dort nach:
    tp://www.vetpharm.uzh.ch/wir/00003143/1397__F.htm

    (125 ppm im Futter über 30 Tage hatten keinen Einfluss auf die Gesundheit und die Legeleistung von Hühnern (Marsboom 1973a).)
    das heisst für mich, das man es benutzen kann, ohne sich strafbar zu machen.
    man kann es eben doch für eierlegende hennen verwenden. diese info bekam ich auch vom tierarzt, den ich dann nun doch befragt habe. er verschreibt allerdings flubendazol; weil er es immer so gemacht hat. also sehr beruhigend.

    emma2002s problem war mir neu.
    wo steht denn, was vet-med zugelassen ist und was nur für lebensmittelliefernde tiere
    die seiten der uni zürich reden ganz klar von der verordnungsfähigkeit und von ppm-grenzen, ab derer es für eierlegende tiere toxisch ist.
    da alle vögel eierlegen, lässt doch diese spezielle formulierung den schluss zu, dass hier die vermarktung der eier mit einkalkuliert wurde, oder?

    ich will hier keine rosinen zählen, aber ich finde keine info, die zwischen den von dir angesprochenen verwendungszwecken unterscheidet.
    gruß
    fg
    frau glör

  4. #24

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    Huhu!

    Hier gibts die aktuelle Liste über zugelassene Wirkstoffe. Flubenol hat jetzt auch ne satte Wartezeit, ist aber nicht verboten.

    Grüsserchen
    Claudia

  5. #25
    Avatar von conny
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  6. #26
    Avatar von MonaLisa
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    (125 ppm im Futter über 30 Tage hatten keinen Einfluss auf die Gesundheit und die Legeleistung von Hühnern (Marsboom 1973a).)
    Hat auch niemand das Gegenteil behauptet.
    das heisst für mich, das man es benutzen kann, ohne sich strafbar zu machen.
    Über diese Brücke gehe ich nicht mit. Das ist vergleichbar mit der Situation im Straßenverkehr: Nur weil mein Auto ohne technische Probleme laut TÜV etc 160 km/h fahren kann, darf ich trotzdem nur so schnell fahren, wie das jeweilige Verkehrsschild es mir erlaubt, und in der Stadt per StVO ohne Schild eben nur 50.
    Da würdest du doch auch nicht einfach schneller fahren, ohne mit einer Strafe zu rechnen.

    In der Liste der Uni-CH stehen alle für Tiere zugelassenen Arzneien, ohne die Einschränkung für Lebensmittelgewinnung (darauf weisen sie allerdings immer wieder hin). Diese wird gesondert geregelt und ist von Land zu Land sogar unterschiedlich. Sie wird außerdem auch ständig angepasst am neusten Stand der Forschung etc.

    Fakt ist, Mebendazol anzuwenden bei Tieren, deren Eier und/oder Fleisch gegessen wird, ist verboten, da nicht ausdrücklich erlaubt. Es darf nur in Ausnahmefällen bei Hobbytieren verwendet werden, deren Eier weggeworfen werden oder an den Hund verfüttert...


    @Emma2002
    Flubenol ist als Wirkstoff noch zugelassen, nur die Abpackung für Kleinhalter zum Selbermischen nicht. Das liegt aber nicht am Wirkstoff, sondern am Nachfolger, das Solubenol (Flubenol in flüssig). Die Herstellerfirma hat sich deshalb das teure Zulassungsverfahren für das Pulver eingespart.


    Gruß Petra
    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
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  7. #27
    Avatar von odranoeL
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    Hallöle, all Ihr Lieben,
    was ich hier gelesen habe, ist schon interessant.
    Was mir noch wichtig ist, ist folgendes:
    - wenn man entwurmt, dann sollte man einmal entwurmen, eine Woche pausieren
    - dann noch mal eine Woche entwurmen
    Zumindest ist das mit Concurat so.

    Bei Solubenol ist durchgängig eine Woche sinnvoll lt. Gebrauchsanweisung.
    Mein TA rät mir allerdings nur zu 5 Tagen.

    Aber selbst bei meinem TA gehen die Meinungen zwischen ihm als Großtierarzt und seiner Mitarbeiterin, einer Kleintierärztin mit Geflügelfachwissen auseinander.
    - er rät zur Kotprobe und danach die Wurmkur
    - die TÄ rät regelmäßig zur Wumkur, mind. 2x im Jahr, zumindest auf meinem Hof, da auch viele Wildvögel hier sind und das Gelände urwüchsig ist.
    Zusätzlich will sie allerdings auch eine Kotprobe haben.

    Ich habe daher auf Anraten meiner TÄ gehandelt und entwurme daher 2x im Jahr nebst Kotprobe. Bis zuletzt wie gesagt nahm ich Concurat, jetzt Solubenol, weil praktischer und auch kostengünstiger in meinen Augen.
    Ich hatte bis dato keinen Wurmbefall.

    Ganz liebe Grüße
    Christiane
    Füge dich der Zeit, erfülle deinen Platz und räum ihn auch getrost: Es fehlt nicht an Ersatz!

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