MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON HAUSGEFLÜGEL
Die Haltungssysteme müssen so gestaltet sein, dass die Tiere nicht entweichen können.
Stallungen mit mehreren Etagen müssen mit geeigneten Vorrichtungen oder Vorkehrungen versehen sein, die eine direkte und ungehinderte Kontrolle aller Etagen ermöglichen und das Entnehmen der Tiere erleichtern.
Böden, Roste oder Gitter müssen so beschaffen sein, dass die Tiere mit beiden Beinen sicher fußen können.
Sitzstangen dürfen keine scharfen Kanten aufweisen und müssen es den Tieren ermöglichen, sich ungehindert darauf fortzubewegen und zu ruhen. Sämtliche Gebäudeteile, Ausrüstungen und Geräte, mit denen die Tiere in Berührung kommen, sind regelmäßig, jedenfalls jedoch nach jeder kompletten Ausstallung und vor Aufstallung der nächsten Tierpartie gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Solange die Stallungen besetzt sind, müssen alle Oberflächen und sämtliche Anlagen in zufriedenstellender Weise sauber gehalten werden.
Ausscheidungen sind so oft wie nötig und tote Tiere täglich zu entfernen.
Alle Tiere müssen mindestens einmal täglich kontrolliert werden.
Zulässige Eingriffe sind:
- Das fachgerechte Kürzen von maximal einem Drittel des Schnabels gemessen vom distalen Rand der Nasenöffnungen bei weniger als 10 Tage alten Küken von Hühnern und Truthühnern.
- Das Kürzen des nach innen gerichteten Zehenendgliedes bei Eintagesküken, die als Zuchthähne vorgesehen sind.
BESONDERE HALTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR LEGEHENNEN UND ZUCHTTIERE IN ALTERNATIVSYSTEMEN
Bei einer Auslaufgewährung gelten folgende Anforderungen an Auslauföffnungen:
- Bei einer Auslaufmöglichkeit ins Freie müssen mehrere Auslauföffnungenunmittelbar Zugang nach außen gewähren.
- Die Auslauföffnungen müssen über die gesamte Länge des Gebäudes verteilt sein.
- Die Auslauföffnungen müssen mindestens 35,00 cm hoch und mindestens 40,00 cm breit sein.
- Für je 1000 Tiere müssen Auslauföffnungen von insgesamt mindestens 200,00 cm Breite zur Verfügung stehen.
- Öffnungen vom Stall in einen Außenscharrraum müssen den Anforderungen an Auslauföffnungen genügen.
Bei einer Auslaufgewährung gelten folgende Anforderungen an Auslaufflächen:
- Die Auslauffläche beträgt mindestens 8,00 m²/Tier.
- Eine gleichmäßige Koppelung (Aufteilung) der Auslauffläche zur Schonung des Bewuchses und zur Verminderung von Kontaminationen ist zulässig.
- Die Auslauffläche muss über Unterschlupfmöglichkeiten zum Schutz vor widrigen Witterungsbedingungen und vor Raubtieren sowie bei Bedarf über geeignete Tränken verfügen.
Legehennen und Zuchttiere sollen in Alternativsystemen nur gehalten werden, wenn die Aufzucht dieser Tiere ab der 6. Lebenswoche in Alternativsystemen erfolgte.
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