Petition gegen "Geflügelpest-Schutzverordnung 601/07"


P E T I T I O N

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages möge beschließen, die am 31.08.2007 dem Deutschen Bundesrat vorgelegte Verordnung zur Bekämpfung der Vogelgrippe ("Geflügelpest-Schutzverordnung") 601/07 - so wie auch künftige Verordnungen anderer Formulierungen aber sinngleichen Inhaltes - als vom Deutschen Bundesrat in der vorliegenden Form für nicht verabschiedungsfähig zu erklären.

Begründung

Die Geflügelpest-Verordnung 601/07 darf nicht verabschiedet werden, weil:

Das Inkrafttreten dieser Verordnung einen schweren Rückschlag im Kampf gegen die Vogelgrippe mit sich brächte und eine weitere verpasste Chance zu einem rationalen Umgang mit der Geflügelpest / Vogelgrippe bedeutete. Die neue Verordnung schafft eine – auch aus wissenschaftlicher Sicht - völlig unbefriedigende Rechtslage.

Gefordert wird von den Unterzeichnern daher eine Verordnung folgenden Inhalts:

1. Der Kampf gegen Vogelgrippe braucht endlich eine seriöse Basis! Bei jedem Vogelgrippeausbruch muss eine umfassende, wissenschaftlich seriöse, epidemiologische UNTERSUCHUNG durchgeführt und veröffentlicht werden. Diese Untersuchungen, und nicht realitätsfremde Laborstudien, müssen als Grundlage für die Bekämpfungsstrategie dienen. Anerkannte Naturschutzverbände sollten dabei beratend und kontrollierend mitwirken.

2. Keine Schlupflöcher bei der MELDEPFLICHT für Vogelgrippe! Jeder begründete Vogelgrippe-Verdacht bei Geflügel muss umgehend gemeldet werden, und nicht erst - wie es die neue Verordnung vorsieht - wenn das Geflügel-Massensterben bereits eingesetzt hat. Bei Verstößen dagegen sollte keine Entschädigung für die getöteten Vögel gezahlt werden.

3. Verstärkung der KONTROLLEN in der Massentierhaltung und im Geflügelhandel, bis sichergestellt ist, dass Ausbrüche nicht mehr unentdeckt bleiben!

4. Ende der STALLPFLICHT für Geflügel! Sie hat sich als sinnlos und überflüssig erwiesen und ist zu einem bürokratischen Monstrum angewachsen. Nur dort, wo im Umkreis von Vogelgrippeausbrüchen eine konkrete Gefahr besteht, sollte sie angeordnet werden können.

5. TIERSCHUTZ hat Verfassungsrang! "Vorsorgliche" Massentötungen von Tieren auf bloßen Verdacht hin darf es nicht mehr geben. Es existieren Alternativen, z.B. Virentests und Quarantäne.

Zum Unterzeichnen hier clicken