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Thema: Pandemiepläne (compilation thread)

  1. #1

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    Pandemiepläne (compilation thread)

    Leitfaden der KV Hessen zur Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe)
    Kompakte Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zum Thema Vogelgrippe.
    In diesem Leitfaden haben wir, die Landesstelle der Kassenärztlichen Vereinigung in Hessen, für die Zielgruppe der niedergelassenen Ärzte in unserem Bundesland alle relevanten Informationen bezüglich der Influenza A/H5N1 für Sie zusammengefasst.

    Diese Informationen haben wir für Sie zum einen in Form von pdf-Dokumenten, einer Linkliste und zum anderen auch in Form einer FAQ-Liste der wichtigsten Fragen auf unserer Homepage bereitgestellt.

    Zu den genauen Inhalten erfahren Sie später mehr.

    Zunächst einige Informationen zum nationalen Influenzapandemieplan.
    Das Robert Koch-Institut hat den gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Nationalen Influenzapandemieplan veröffentlicht. Der Plan enthält gemeinsame Empfehlungen des Bundes und der Länder zur Vorbereitung auf eine weltweite Influenzawelle (Pandemie) und für Maßnahmen im Pandemiefall. Er fasst auf gut siebzig Seiten die Ausgangssituation, grundlegende Überlegungen und Konzepte für eine Vorbereitung zusammen, basierend auf der Arbeit einer nationalen Expertenkommission am Robert Koch-Institut.

    Wesentliche Bestandteile der Mehrfachstrategie sind die verstärkte Krankenhausüberwachung, die Entwicklung eines Impfstoffes, die Bevorratung antiviraler Arzneimittel sowie Kommunikation und Information im Pandemiefall.

    Der Plan soll einerseits Eckpunkte für die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Pandemie vorgeben und andererseits Richtlinien für das fachlich-organisatorische Management in der Frühphase und während des eingetretenen Pandemiefalls bereitstellen.

    Der nationale Pandemieplan orientiert sich an den Vorschlägen der WHO, den Pandemieplänen anderer Industrieländer sowie den Vorarbeiten der AGS (Bund-Länder-Arbeitsgruppe Seuchenschutz).

    Dennoch ist es erforderlich, dass jedes Bundesland einen regionalen Pandemieplan erstellt. Die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Bundesländer können nicht hinreichend in einem nationalen Plan berücksichtig werden.

    Die wichtigsten Frage der Ärzteschaft zum Thema des Influenzavirus sind in Form der FAQ auf unserer Homepage ersichtlich und für jeden zugänglich.

    In diesem Zusammenhang haben wir einige, für Sie sehr interessante pdf-Dokumente mit ausführlichen Informationen eingestellt, zu denen wir hier ein paar Worte sagen möchten.

    Alle pdf-Dokumente, welche wir Ihnen zur Verfügung stellen, sind vom Robert-Koch-Institut erstellt worden.

    Das Robert Koch-Institut ( RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und das Leitinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

    Des Weiteren möchten wir Ihnen eine Anleitung an die Hand geben, welche Dokumente situationsbedingt hilfreich sein könnten

    Quelle: KV Hessen: http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Pr...0-p-28287.html

  2. #2

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    RE: Pandemiepläne (compilation thread)

    neuer Pandemieplan

    in 4 Teilen :-(
    mit fast 200 Seiten :-(
    konnte nichts finden zur privaten Vorsorge mit antivirals or vaccines
    or antibiotics, statins, etc.



    http://www.rki.de/cln_049/nn_200120/...emieplan_I.pdf

    http://www.rki.de/cln_049/nn_200120/...mieplan_II.pdf

    http://www.rki.de/cln_049/nn_200120/...ieplan_III.pdf

    http://www.rki.de/cln_049/nn_200120/...lan_Anhang.pdf



    hier die html-Versionen aus dem google-cache :


    http://209.85.135.104/search?q=cache...plan_Teil1.pdf

    http://209.85.135.104/search?q=cache...plan_Teil2.pdf

    http://209.85.129.104/search?q=cache...plan_Teil3.pdf

    http://209.85.129.104/search?q=cache...ndemieplan.pdf


    hier alles in einer Textdatei, 39 Seiten Schmalschrift mit wordpad
    http://magictour.free.fr/RKI


    letzter Vorratsstand an antiviralen Mitteln, den ich finden konnte:
    Packungen pro Einwohner (Ziel in Klammern)
    Deutschland Tamiflu:~10% (20%)
    {Brandenburg:7%,Bremen:7%,Sachsen:8.7%,Schleswig-Holstein:6.3%,Hessen:8%(30%),Baden-Wuerttemberg:7.6%,Rheinland-Pfalz:12.3%,Saarland:10%,Bayern:8.1%(20%),Niedersa chsen:7%,Thueringen:10%,Berlin:7.2%(20%),Sachsen-Anhalt:5.6%,Mecklenburg-Vorpommern:6%,Hamburg:6.8%,NRW:6%(30%)}

    Sept.2007:
    Antivirale Mittel , Standard-Dosen pro Einwohner
    Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Hamburg,
    Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ~11%
    Baden-Württemberg ~14%
    Nordrhein-Westfalen ~30%
    rest ~20%

  3. #3

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    So stellt sich das
    Hessische Sozialministerium den Rahmen für eine Pandemiebekämpfung vor:

    12.07.2005 - Pressemitteilung
    Kabinett beschließt Ankauf und Bevorratung von antiviralen Medikamenten


    Wiesbaden. Hessen trifft Vorbereitungen zum Schutz vor einer weltweiten Grippe-Epidemie – einer so genannten Pandemie, für deren Ausbruch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) angesichts der immer noch in Asien grassierenden Vogelgrippe eine erhöhte Gefahr sieht. Das Kabinett hat auf Vorschlag von Sozialministerin Silke Lautenschläger beschlossen, antivirale Medikamente in einem Gesamtwert von ca. 5 Millionen Euro anzukaufen und einzulagern. „Da ein Impfstoff erst nach Ausbruch einer Pandemie zur Verfügung stehen wird, ist die Bevorratung von antiviralen Medikamenten die einzig sinnvolle Vorsorgemaßnahme. Die Landesregierung setzt damit eine Empfehlung des Nationalen Pandemieplanes um“, erklärte die Ministerin.
    Die WHO hat davor gewarnt, dass durch die Verbindung des hoch ansteckenden Grippevirus mit dem Erreger der Vogelgrippe eine weltweite Infektionswelle entstehen könnte. Ein wirksamer Schutz durch eine Impfung könne erst geschaffen werden, wenn die Zusammensetzung des neuen Virus bekannt sei. Dann benötige die pharmazeutische Industrie aber noch Zeit, um einen Impfstoff herzustellen. Um bis zu diesem Zeitpunkt die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektion und die Komplikationsrate niedrig zu halten, wird die Versorgung mit einem antiviralen Medikament eingeplant.
    Weltweit bieten nur zwei Arzneimittelfirmen dieses Medikament an, das geeignet ist, erkrankten Menschen zu helfen. Die Gesundheitsminister der Länder haben ihr Vorgehen abgestimmt und sich bei einer Konferenz am 30. Juni 2005 darauf verständigt, Rahmenverträge mit den Herstellern abzuschließen und Medikamente zu bevorraten. „Damit können wir den besonders bedrohten Risikogruppen wie älteren Mitbürgern, kleinen Kindern oder gesundheitlich vorgeschädigten Menschen eine Therapie sichern“, betonte die Ministerin. Ferner soll durch die Bevorratung auch eine Therapiegarantie für die bestehen, die sich um die Erkrankten kümmern, sowie für das Personal im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. „Denn für den Fall der Pandemie sind wir auf ein funktionsfähiges Gesundheitswesen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angewiesen.“
    Die Bundesländer Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen und Saarland haben eine intensive Zusammenarbeit verabredet. „Für den Fall des Eintritts einer Influenzapandemie haben wir verabredet, uns nach konkreten Bedarfsschwerpunkten gegenseitig zu unterstützen und den Schutz der Bevölkerung damit zu verbessern“, so Lautenschläger.

  4. #4

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    Und so sieht die Realität aus:
    Fazit: Politiker Blah blah und volllmundige Sprüche, aber kosten darf es natürlich nichts oder nicht viel, und bezahlen sollten ggf möglichst andere:

    Regelversorgung / Katastrophenfall
    Im nationalen Rahmen beabsichtigen Bund und Länder, wie auch im Nationalen Pandemieplan Teil I festgelegt, die Pandemie weitestgehend im Rahmen der Regelversorgung zu bekämpfen, um nicht den Katastrophenfall ausrufen zu müssen. Hintergrund hierfür ist, dass im Falle einer Katastrophe alle veranlassten Aktivitäten der finanziellen und haftungsrechtlichen Verantwortung von Bund und Ländern unterliegen. Diese Verantwortung wollen Bund und Länder nicht übernehmen. Erkennbar wird die Absicht, anderen Akteuren diese Verantwortung -ohne existierende gesetzliche Grundlage -zuzuweisen, wie z. B. der Ärzteschaft. Dies muss die Ärzteschaft ablehnen.

    Dadurch stehen aber zu konkreten Planungsmaßnahmen im Rahmen der Regelversorgung noch viele zuständigkeits- und haftungsrechtliche Fragen sowie auch die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen offen.
    Die Forderung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Rechtsgrundlagen zu schaffen, wird von Bund und Ländern bislang abgelehnt, so dass finanzielle und haftungsrechtliche Probleme auf Ärztinnen und Ärzte zukommen werden.
    Bund und Länder gehen zwar davon aus, dass die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Pandemievorbereitung und -bekämpfung finanzieren. Konkrete Verhandlungen der zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung haben aber gezeigt, dass sich die Krankenversicherer für die Finanzierung nicht für zuständig halten. Hierfür müssen Lösungen gefunden werden.

    Die Bundesregierung muss gesetzliche Rahmenbedingungen erstellen, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen festschreiben und klären, ob der Staat oder die Krankenversicherungen die Kosten für die Vorbereitung einer Pandemie und die Behandlung der Patienten im Pandemiefall mit dem damit verbundenen ärztlichen Mehraufwand übernehmen.
    Quelle Bundesärztekammer.
    http://www.bundesaerztekammer.de/pag...is=0.7.47.4617

    Wer glaubt, ein solches Problem im Rahmen der Regelversorgung angehen zu können, ist buchstäblich schief gewickelt, und darf sich auf ein Desaster einstellen, da die meisten Ärzte von diesen spielchen die Nase voll haben und nicht mitspielen werden.

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