Bis jetzt seh ich das schon so, obwohl nach der neuen Regelung wenigstens seltene Rassen von der Keulung verschont werden können. Wird aber alles wohl Ermessenssache, so dass eine Keulung wie in Thüringen rechtlich abgesichert wäre.Original von witte5
Hat jemand was gefunden, ob die Keulungen in Thüringen durch diese neue Verodnung gedeckelt werden?
Lesezeichen