Seite 5 von 20 ErsteErste 12345678915 ... LetzteLetzte
Ergebnis 41 bis 50 von 200

Thema: Gesetzesänderung

  1. #41
    Avatar von Wontolla
    Registriert seit
    05.11.2006
    Ort
    Sünching
    PLZ
    93104
    Land
    Ostbayern
    Beiträge
    10.868
    Original von witte5
    Hat jemand was gefunden, ob die Keulungen in Thüringen durch diese neue Verodnung gedeckelt werden?
    Bis jetzt seh ich das schon so, obwohl nach der neuen Regelung wenigstens seltene Rassen von der Keulung verschont werden können. Wird aber alles wohl Ermessenssache, so dass eine Keulung wie in Thüringen rechtlich abgesichert wäre.
    L. G.
    Wontolla

  2. #42
    Avatar von Pixel
    Registriert seit
    04.03.2007
    Beiträge
    460
    Original von Wontolla
    Original von witte5
    Hat jemand was gefunden, ob die Keulungen in Thüringen durch diese neue Verodnung gedeckelt werden?
    Bis jetzt seh ich das schon so, obwohl nach der neuen Regelung wenigstens seltene Rassen von der Keulung verschont werden können. Wird aber alles wohl Ermessenssache, so dass eine Keulung wie in Thüringen rechtlich abgesichert wäre.
    Sicherlich auch Ermessenssache aber in erster Linie ist auf Antrag und mit den nötigen Vorraussetzungen bei diesen Rassen das Impfen erlaubt, sofern ich das richtig interpretiere.

    PS: Ich hab es schon in meinem Beitrag editiert. Die Schuhdesinfektion gilt nur für Bestände ab 1000 Tiere!
    Gruß, Anne

  3. #43
    Avatar von witte5
    Registriert seit
    22.04.2006
    Land
    Schleswig-Holstein
    Beiträge
    2.691
    @Pixel
    Das mit dem Impfen habe ich auch so gelesen wie du.

    Wie? Schuhdesinfektion ab 1000 Tiere? Wo steht das? Das was ich zitiert habe galt doch für alle?

    Ok. Seltene Rassen werden ausgenommen. Das sind aber überwiegend Großhühner. Zwerge gibt es nur 2 Sorten.

    Aber Deckelung von Thüringen - wo lest ihr das raus? Paragrafen an die Front - Zahlen sind gefragt
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  4. #44
    Avatar von Pixel
    Registriert seit
    04.03.2007
    Beiträge
    460
    Der § 66 bezieht sich auf § 6.
    Ist irgendwo weiter unten extra nochmal aufgeführt und "erklärt". Die betroffenen Betriebe haben 6 Monate ab Tag X zeit, sich solche Anlagen anzuschaffen.

    Ganz am Anfang wird auch aufgelistet, welche Tiere unter diese Verordnung fallen, so auch Vögel, die kein Geflügel sind.
    Das würde ja sonst bedeuten, daß "Lieschen Müller", die sich einen einzigen Kanarienvogel hält, auch eine Desinfektionswanne am Eingang ihrer Mietswohnung haben müßte.
    Stellt Euch mal das vor! Das halte ich (noch !!!) für sehr unwahrscheinlich!
    Gruß, Anne

  5. #45
    Avatar von Pixel
    Registriert seit
    04.03.2007
    Beiträge
    460
    Es steht auf SEITE 92 unter § 66

    Im § 66 steht auch, daß er sich auf § 6 Abschnitt 9 bezieht.
    §6 Bezieht sich ausschließlich auf Bestände ab 1000 Stück Geflügel!
    Gruß, Anne

  6. #46
    Avatar von Sefina
    Registriert seit
    20.07.2007
    Beiträge
    961
    Besteht die Möglichkeit diese neue Verordnung zum Schutz für meine Huhnis zu gebrauchen?
    Das Gegenteil von Gut ist nicht Böse sondern gut gemeint.
    Kurt Tucholsky

  7. #47
    Avatar von Wontolla
    Registriert seit
    05.11.2006
    Ort
    Sünching
    PLZ
    93104
    Land
    Ostbayern
    Beiträge
    10.868
    Original von Sefina
    Besteht die Möglichkeit diese neue Verordnung zum Schutz für meine Huhnis zu gebrauchen?
    Ja, falls Du Hühner seltener Rassen hältst.


    Original von Witte5
    Ok. Seltene Rassen werden ausgenommen. Das sind aber überwiegend Großhühner. Zwerge gibt es nur 2 Sorten.
    Drei, bis wohin nicht jeder zählen kann.
    Siehe Seite 70 in der Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen:
    Bergische (Zwerg-)Kräher, (Zwerg-)Orloff und Thüringer Zwerg-Barthühner.
    L. G.
    Wontolla

  8. #48
    Moderator Avatar von gaby
    Registriert seit
    20.01.2005
    Ort
    410xx Mönchengladbach
    PLZ
    410xx
    Land
    Deutschland
    Beiträge
    9.842
    Themenstarter
    Hi! So was meint Ihr? Wären jetzt mal wieder Massenmails angesagt um die Unzufriedenheit der Bevölkerung auszudrücken?

    Ich bin voller Bewunderung für Euch, ich arbeite immer noch dran. Erschwerend kommt hinzu das ich eher selten Gesetzestexte lese. Aber das was ich bisher kapiert habe, ist, kommt die VO so durch haben die Behörden einen "Freifahrschein" alles zu verbieten od. zu genehmigen wie es gefällt, Hobbyhalter leben mal wieder in einer Grauzone abhänig von Leuten deren Laune darüber bestimmt wie sie *Emessenspielraum* ausreizen.

    Fällt jemand eine gute Aktion ein? Die Mitglieder des Bundesrates mit Mails zumüllen halte ich schon mal für eine erste gute Maßnahme.

    gg
    Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wäre nur Deine Schuld wenn sie so bleibt.

    aus: *Deine Schuld* von den "ärzten"

  9. #49
    Avatar von Wontolla
    Registriert seit
    05.11.2006
    Ort
    Sünching
    PLZ
    93104
    Land
    Ostbayern
    Beiträge
    10.868

    Keulung von Bruteiern


    Wenn ich das richtig interpretiere, müssen künftig sogar Bruteier (ohne Entschädigung) gekeult werden.


    Das zeigt mir die Inkompetenz der Verfasser und offenbart mir ihre bösartigen Absichten.
    [list=1][*]Jeder Hühnerhalter weiß, ein krankes Huhn legt kein Ei, ein todkrankes erst recht nicht.[*]würde ein infiziertes Ei absterben, lange bevor ein Küken schlüpfen könnte.[*]hält sich kein H5N1-Erreger 21 Tage in der relativen Hitze eines Brüters, egal ob im lebendem Ei oder im abgestorbenen.[/list=1]
    Wäre das nicht so, hätten uns die Wissenschaftler ein weiteres Mal belogen. Somit ist eine Gefahr durch Bruteier an den Haaren herbeigezogen. Von jedem Einzelnen, der an einer Keulung beteiligt ist, geht mehr Gefahr aus. Die Vernichtung von Bruteiern kann nur den Ruin der Kleinhühnerhaltung zum Zweck haben. Einen anderen Sinn sehe ich darin nicht, zumal den Massenhaltern ein Schlupfloch geschaffen wurde. Diese dürfen ihre Eier aus der Gefahrenzone bringen. Mit Beziehungen natürlich.
    L. G.
    Wontolla

  10. #50
    Avatar von Wontolla
    Registriert seit
    05.11.2006
    Ort
    Sünching
    PLZ
    93104
    Land
    Ostbayern
    Beiträge
    10.868
    Da soll einem nicht der Kragen platzen.

    aus der Drucksache 601/07 74
    2. Vollzugsaufwand
    Dem Bund entstehen keine Kosten. Den Ländern und Gemeinden entstehen Kosten, die im Falle von Genehmigungen durch entsprechende Kostenregelungen ausgeglichen werden dürften.
    3. Sonstige Kosten
    Den betroffenen Wirtschaftskreisen entstehen (...) Kosten (...). Die Verordnung sieht jedoch diesbezüglich Erleichterungen vor (...) Insoweit dürfte diese Regelung bei betroffenen Wirtschaftsbeteiligten Kosten einsparen (...) Auch für das Verbringen insbesondere von Geflügel zu Geflügelausstellungen oder Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen können Kosten für den betroffenen Tierhalter entstehen, die wegen des nicht bekannten Umfangs jedoch nicht verifiziert werden können.
    Haben die jetzt schon den Überblick verloren oder sind die nur unfähig. Können die nicht einen Tierarzt fragen, was er für die jetzt vorgeschriebenen Untersuchungen und Bescheinigungen berechnet. Alternativ brauchen sie doch nur einen der betroffenen Tierhalter fragen, dann wissen sie ganz schnell wie unangemessen die durch die unsinnigen Verordnungen entstehenden Kosten sind. Die sind wieder einmal nur für Verkäufer von Massenware tragbar. Der Verkauf von Kleinmengen ist aus Kostengründen unmöglich geworden und Eintagsküken können aus zeitlichen Gründen nicht mehr legal angeboten werden.
    Es ist ganz offensichtlich, die Politiker die ohne Zweifel so etwas beschließen werden, haben von dem was sie tun keine Ahnung.
    L. G.
    Wontolla

Seite 5 von 20 ErsteErste 12345678915 ... LetzteLetzte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •