Es ist bekannt, dass eine Reihe von Viren über Wasser aufgenommen werden können, die zu Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes führen. Dabei handelt es sich überwiegend um Adeno-, Astro-, Calici-, Entero-, Hepatitis-A-, Hepatitis-E-, Rota- und Orthoreoviren. Diese Viren besitzen eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelteinflüssen. Im Gegensatz zu gastrointestinalen Viren ist der Respirationstrakt die Eintrittspforte für das
Virus der humanen Influenza. Diese Viren sind eher sensibel gegenüber Umwelteinflüssen und auch gegenüber Desinfektionsmitteln. Eine Übertragung von Influenza-A-Viren über das Trinkwasser ist bislang nicht dokumentiert. Bislang wurde ein Risiko auch nur für Geflügel diskutiert, das über Tränkwasser aus Oberflächenwasser Viren aufnehmen und sich so infizieren könnte.
Nach bisherigem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass vonTrinkwasser, das mit den in Deutschland üblichen Hygienestandards aus Oberflächenwasser gewonnen wird, keine Gefährdung für den Menschen ausgeht.
Das Influenza-A-Virus ist ein behülltes Virus und ist daher sehr empfindlich gegenüber denaturierenden Agenzien. Die Resistenz gegenüber physikalischen und chemischen Agenzien wird stark durch unterschiedliche pH-Werte, Ionenstärken und Zusammensetzung der das Virus umgebenden Medien beeinflusst. Bei Temperaturen über 50 °C wird das Virus schnell
inaktiviert. Ionisierende Strahlen, UV-Strahlung, die eine hohe Oberflächeninaktivierung nach sich zieht, Detergentien, organische Lösungsmittel u.a. reduzieren oder zerstören die Infektiosität
des Virus (Encyclopedia of Virology, ed. A. Granoff, R.G. Webster).
Das Virus wird durch Erhitzen (56 °C für 3 Stunden oder 60 °C für 30 Minuten) und durch die üblichen Desinfektionsmittel (wie Formalin und Jodverbindungen) inaktiviert (WHO: Avian influenza frequently asked question). Die pH-Stabilität liegt zwischen pH 5,5 und 8,0 (AUSVETPLAN).
Eine Desinfektionsanleitung für Influenza-A-Viren im Veterinärbereich findet sich in der Richtlinie des früheren Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen (Geißler/Stein/Bätza, B-1.1b).