H5N1 - Fall im Landkreis Erlangen-Höchstadt: Wichtige Hinweise für Geflügelhalter im Sperrbezirk
27.08.2007
Nach dem Auftreten des H5N1 - Vogelgrippe - Virus in einem Nutztierbestand in Wachenroth Warmersdorf wurde vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt in einem Radius von 3 km um den betroffenen Betrieb herum einen so genannten Sperrbezirk eingerichtet und damit dem Tierseuchengesetz sowie der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung Genüge getan.
Der Sperrbezirk umfasst folgende Gemeinden, Ortschaften und Ortsteile:
a) Marktgemeinde Lonnerstadt mit den Ortsteilen Ailsbach, Fetzelhofen und Mailach
b) Marktgemeinde Vestenbergsgreuth mit den Ortsteilen Frickenhöchstadt, Frimmersdorf, Oberwinterbach, Unterwinterbach und Weickersdorf
c) Marktgemeinde Wachenroth mit den Ortsteilen Buchfeld, Kleinwachenroth, Volkersdorf, Warmersdorf und Weingartsgreuth
Ab morgen, 28. August 2007, werden Veterinäre des Landratsamtes in diesen Gemeinden unterwegs sein, um Untersuchungsproben der Geflügelbestände zu nehmen. Hühner werden in Augenschein genommen, von Wassergeflügel, also Enten und Gänsen, werden aus dem Rachen- oder Kloakenbereich Tupferproben genommen.
Geflügelhalter, die ihre Bestände noch nicht dem Veterinäramt des Landratsamtes gemeldet haben, werden gebeten, dies bei der Kreisbehörde unter der Tel. 09193 / 2 05 06 nun umgehend nachzuholen (wir weisen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Geflügelhalter grundsätzlich IMMER dazu verpflichtet sind, der zuständigen Kreisbehörde ihre Tierbestände zu melden). Bei der Meldepflicht ist die Größe des Tierbestandes übrigens nicht maßgebend - also auch einzelne Hühner, Enten oder Gänse müssen gemeldet werden.
Ab morgen, 28. August 2007, sind dann zur Unterstützung dieser Aktion Bedienstete der jeweiligen Gemeinden, also Wachenroth, Lonnerstadt und Vestenbergsgreuth, auf ihrem Gemeindegebiet unterwegs, um eventuell noch nicht gemeldete Geflügelbestände nachträglich registrieren zu können.
Entgegen anders lautender Annahmen ist nach derzeitigem Informationsstand nicht vorgesehen, sämtliche Geflügelbestände im Sperrbezirk zu keulen. Zum jetzigen Zeitpunkt geht es lediglich um die Untersuchung der Geflügelhaltungen
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