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Thema: Kleiner Mobilstall am Deich

Baum-Darstellung

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  1. #31

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    Ich meine, laut Bundesartenschutzverordnung gilt die gefleckte Weinbergschnecken als geschützt, die Weinbergschnecken als streng geschützt. Demnach dürfen beide nicht vom Menschen getötet werden ( Kûstenharrys Hühner haben nichts zu befürchten).
    Helen, der Tigerschnegel ist wieder eine andere, sie hat kein Haus. Die gefleckte Weinbergschnecken wurde schon im 19. Jahrhundert nach Deutschland eingeschleppt. Zucchini erst in den 1970er Jahren, teilweise Ende 1960er. Ich versteh ja deinen Ärger wegen der Ernte. Geht mir ja mit den Nacktschnecken auch so. Dennoch würde ich mir wünschen, dass du künftig nicht mehr auf die Tiere trittst. Kûstenharry, bitte entschuldige. Ich schreibe jetzt hier auch nichts mehr zu Schnecken. versprochen. Schreib du lieber so interessant weiter zu denen "Deichhühnern".
    Geändert von Puschelzwerg (03.05.2025 um 22:51 Uhr)
    Viele Grüße von Familie Puschelzwerg

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