Zitat Zitat von morgan Beitrag anzeigen
Da ticken die Uhren hierzulande doch etwas anders. Ein Tier mittels Gift zu töten oder zu verletzen stellt zum einen strafrechtl. eine Sachbeschädigung dar, da Tiere im Strafrecht als Sache gelten. Zudem liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Gem. § 17 macht sich derjenige strafbar, der ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm erhebliche, langanhaltende oder wiederholende erhebliche Schmerzen und Leid zufügt.
Und genau das Töten der Henne mittels PSM muß nachgewiesen werden. Das ist schwierig und bei dem wahrscheinlich eingesetzten Glyphosat fast unmöglich.