Rohana da muss ich dir leider widersprechen!
Im Frühjahr darf man sehr wohl die Winterzwischenfrucht mit Stahl in den Boden einarbeiten, danach wird direkt gesät!
Die Zwischenfrucht friert bei Frost ab, außer bei Grünroggen, Klee und Weidelgras, dass wird wiederum gemulcht, dann wird der Acker gepflügt, oder pfluglos bearbeitet z. B. gegruppert, damit ein ordentliches Saatbeet vorhanden ist, um den Regen in den Boden zu lassen, anderst verdichtet die Erde so sehr und kann den Regen gar nicht aufnehmen!
Da braucht man kein Herbizid.
Man darf den Acker nur im Herbst nicht pflügen und über den Winter nackt liegen lassen.
Glaub nicht dass da die Bestimmungen in Bayern soviel anderst sind!
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