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Thema: Eierflyer

  1. #1
    Avatar von Neuzüchterin
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    Eierflyer

    Ich hab mir überlegt in unserem Dorf Flyer zu verteilen.Wo ich meine Eier und bei gelegenheit auch die küchenfertigen Hähnchen anbiete.Darf ich das von Gesetztwegen? Also bezüglich auf die Hähnchen? Eier weiß ich,darf ich ab Hof verkaufen.)
    Hat ihr mir Ideen was da alles drauf soll? 1 oder 2 Fotos und welcher Text,der besonders werbewirksamm ist? Das ganze sollte 2 mal auf ein din a 4 Blatt passen und in schwarz weiß zu Hause gedruckt werden können. Vielleicht hat das von Euch ja schon mal Jemand gemacht und ich darf mir da was anschauen.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt
    Bruteier beim Pfingstwichteln bitte am 13.5 2024 zu mir schicken.Wenn meine Wichchtelhamstermapa keine Eier für mich hat kann das Paket auch schon früher ankommen

  2. #2
    Avatar von spitzhaube2015
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    Natürlich darfst du die Brathähnchen verkaufen.

    Also vorausgesetzt du erfüllst die Auflagen dafür.

    Schlachtraum, Hygieneplan, Kennzeichnungspflicht, Fleischbeschau und und und.
    Das in Verkehr bringen von Lebensmittel ist ein Bürokratiemonster.
    Soweit ich weiß, darf noch nicht mal Besuch mitessen falls es eine " Hausschlachtung" war.

  3. #3
    Avatar von Neuzüchterin
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    Ach ,das nervt doch.Ich bring meine Hähne zum Lohnschlachter.Da ist kein TA zum Fleischbeschau da
    Die Hoffnung stirbt zuletzt
    Bruteier beim Pfingstwichteln bitte am 13.5 2024 zu mir schicken.Wenn meine Wichchtelhamstermapa keine Eier für mich hat kann das Paket auch schon früher ankommen

  4. #4
    Avatar von spitzhaube2015
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    Also ich bin da auch nicht auf dem laufenden. Aber ich weiß das es unmengen an Vorschriften für alles mögliche gibt.
    Habe auf die schnelle mal das gefunden.

    https://www.ostalbkreis.de/sixcms/me...ermarktung.pdf

  5. #5
    Cowgirl Avatar von Rohana
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    Zitat Zitat von Neuzüchterin Beitrag anzeigen
    Ach ,das nervt doch.Ich bring meine Hähne zum Lohnschlachter.Da ist kein TA zum Fleischbeschau da
    Lohnschlachter müsste das aber alles korrekt machen wenn er zertifiziert für andere schlachten darf. Frag doch nochmal nach!

  6. #6

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    Frag doch mal bei der Lohnschlachterei nach, wie andere (gewerbliche) Kunden das machen.
    Die Fleischbeschau nach dem Schlachten ist insbesondere bei Schwein, ansonsten auch Rindern, Schafen etc. nötig wegen evtl. Trichinen. Bei Huhn evtl. nicht -ich glaube aber, mich zu erinnern, dass eine Bekannte erzählt hat, bei der Geflügelschlachtung (Schlachtmobil) wäre ein TA zur Lebendbeschau anwesend.
    Vielleicht ist der Verkauf möglich, wenn dir der Schlachtkörper vakuumiert übergeben wird. Allerdings musst du (höchstwahrscheinlich) garantieren, dass während des Transports die Kühlkette nicht unterbrochen ist...

    Auf Flyern würde ich informieren, wie die Tiere gehalten und gefüttert werden. Falls du Rassehühner hältst, vielleicht kurz etwas zur Rasse (evtl. Erhalt einer bedrohten Rasse?) und dazu, dass die Hähne mit aufgezogen werden. Soll ja auch etwas Werbung sein.
    Ein Foto (vielleicht vom mit Hühnern belebten) Auslauf und gut is.

    Wenn die Kundschaft die Eier direkt bei dir abholt, dann können bei der Gelegenheit ja auch Fragen gestellt werden. Ich denke, wichtiger als der Flyer ist der persönliche Kontakt.

  7. #7
    Avatar von Gallo Blanco
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    Zitat Zitat von spitzhaube2015 Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, darf noch nicht mal Besuch mitessen falls es eine " Hausschlachtung" war.
    Da habe ich hier aber mal was anderes gelesen.
    Besuch darf selbstverständlich deine selbst geschlachteten Hühner verspeisen.

    Aber selbst das Verschenken von selbst geschlachteten Tieren ist verboten.
    Es sei denn, du erfüllst alle Auflagen.

    LG Stefan
    Ich habe nicht laufen gelernt um zu kriechen!
    Und ich habe auch nicht sprechen gelernt um die Fresse zu halten!

  8. #8
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Nein, Besuch darf bei Hausschlachtung nicht mitessen. Nur die ständig im Haushalt lebenden Personen dürfen es verzehren.

    Aber wenn Neuzüchterin ja beim Lohnschlachter schlachten lässt, dann ist es keine Hausschlachtung und sie darf Fleisch abgeben.
    ....... Kein Kümmel und kein Sellerie und diesmal leider keine Bruteier ......

  9. #9

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    Aber wenn alle ins Haus gehen und die Sau essen....bei geschlossener Tür, wer kontrolliert das denn?

  10. #10
    Avatar von Gallo Blanco
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    Zitat Zitat von Lisa R. Beitrag anzeigen
    Nein, Besuch darf bei Hausschlachtung nicht mitessen. Nur die ständig im Haushalt lebenden Personen dürfen es verzehren.
    Wirklich?
    Unglaublich solch ein Gesetz.
    Wo ist da die Vernunft, wo der Sinn
    Zum Glück fragt hier in ES kein Mensch danach.

    LG Stefan
    Ich habe nicht laufen gelernt um zu kriechen!
    Und ich habe auch nicht sprechen gelernt um die Fresse zu halten!

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