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Thema: Fuchs??

  1. #11

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    Danke Weißnase, sowas hab ich auch nicht für möglich gehalten, aber Menschen sind ja zu allem fähig. Ein Jäger aber, der seine Mordlust nicht unter Kontrolle hat... Ich hoffe auf einen vernünftigen Staatsanwalt, meine Anwältin (f. Tierschutz) ist jedenfalls sehr bemüht.

    Essigreiniger? In die Erde?

    Ich habe nun a.d. Grab von dem giftigen Huhn, noch ein paar große Steine gelegt. Auf dem Huhn selber, i.d. Erde, liegt ja auch ein breiter, schwerer, ich will nicht, dass der Fuchs sich vergiftet, das wäre furchtbar.

  2. #12
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    Zitat Zitat von sm20 Beitrag anzeigen
    Klara, der Nutzen für Dich als Hühnerliebhaberin wäre größer und Deine Angst vor dem Fuchs wäre kleiner, wenn Du Dich mit eben diesem Jäger verbündet hättest, statt diese Katzensache auf die Spitze zu treiben.
    Wieso soll eine Katze weniger wert sein als ein Huhn? Was ist das denn bitte für eine Aussage? Meine Kater sind vollwertige Familienmitglieder. Wenn ein Hund einen meiner Kater töten würde, wäre ich mehr als erbost. Wenn der Besitzer, mir egal welchen Beruf dieser ausübt, dann noch tatenlos zusieht, wäre ich auch bei der Polizei.

  3. #13

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    Danke, ja, damit kann ich auch nichts anfangen, wenn auch gut gemeint.
    Der Jäger fand es alles sehr lustig, und sagte mir nur: Dies ist ein "ordentlich" geführter Jagdhund, und der tut, was er soll...
    Bin gespannt, was dann vom Gericht dabei heraus kommt. TASSO war so großartig, und hat die Strafverfolgung übernommen.
    Die Polizei, die als erstes hier war, war natürlich hilflos. Hätte der Hund meinen Autoreifen kaputt gebissen, hätten sie etwas tun können. Nur jetzt, mußten mein Nachbar, der als Zeuge das Geschehen mit beobachtete, und ich, zur Polizei, als Zeugen, da bekamen sie dann doch noch etwas zu tun.

  4. #14
    Avatar von morgan
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    Hast du auch schon die "Untere Jagdhbehörde", die für euer Gebiet zuständig ist, über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt? Das könnte für den Jagdschein des betreffenden Jägers von Relevanz sein.

  5. #15

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    Klar, aber die hatten überhaupt kein Interesse daran. Mußte sie sogar 2x anmailen, bis da erstmal eine Reaktion kam,
    und das war bedeutungslos, für die. Auch die Anwälte, die ich zunächst kontaktierte, winkten ab: der alte Kater hätte nur Schrottwert, so deren Kommentar.
    Nur Tasso hatte Interesse, und vermittelte mir diese tolle, engagierte Anwältin.
    So hat die Versicherung des Jägers schon mal die geforderten 250Euro gezahlt. Aber auch in Etappen, weil der Jäger versuchte, seine Frau als Zeugin anzugeben, die beobachtet haben wollte, dass mein alter, kranker Junge, den Hund angegriffen hätte.

  6. #16
    Avatar von morgan
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    Zweifellos nach dem Tierschutzgesetz strafrechtlich relevat. Zum anderen postwendend eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die ADD als Aufsichtsbehörde gegen die untere Jagdbehörde einreichen wegen Untätigkeit.

  7. #17

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    Danke Dir, und, was ist ADD?
    Jetzt läuft ja schon der Strafantrag, es existiert schon eine umfangreiche Akte, ich hoffe wirklich, dass so einem "Jäger"
    diese Geschichte noch wirklich Probleme bringt.

  8. #18
    Avatar von morgan
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    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion = ADD (je nach Organisation eines Bundeslandes). Ansonsten Beschwerdeführung bei der Behörde, die in eurem Bundesland der unteren Jagdbehörde übergeordnet ist.

    Das mit dem Entzug des Jagdscheines läuft ähnlich wie bei Führerscheinangelegenheiten zu dem parallel ein Strafverfahren läuft. Die erteilende Verwaltungsbehörde kann bei Verdacht einer Ungeeignetheit eine Überprüfung vornehmen und ggfls die Berechtigung auf dem Verwaltungswege entziehen.
    Geändert von morgan (08.04.2023 um 08:36 Uhr)

  9. #19
    Moderator Avatar von Lisa R.
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    Wie sieht Eure Hundeverordnung in Niedersachsen aus? Ich würde eine Anzeige beim Ordnungsamt machen und überprüfen lassen, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden sollte.

    In Rheinland-Pfalz ist es z.B. meist Pflicht, Hunde in geschlossenen Ortschaften an der Leine zu führen. Eine generelle Leinenpflicht besteht nicht, aber jede Gemeinde kann das festlegen. Wie sieht das in Deiner Gemeinde aus? Er hätte den Hund dann gar nicht frei laufen lassen dürfen.

    Als gefährlich in Kategorie 2 werden bei uns Hunde eingesuft, die z.B.
    - mit hoher Wahrscheinlichkeit, Menschen oder Tiere beißen oder bedrohlich anspringen,
    - bei denen eine durch Zucht, Ausbildung oder Erziehung entwickelte, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Aggressivität, Schärfe oder eine andere, in ihrer Wirkung Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft anzunehmen ist.

    Der zweite Punkt trifft dann ja auf auf den Hund voll zu, wenn der Hund ... ein "ordentlich" geführter Jagdhund, und der tut, was er soll...
    Gezüchtet und von einem Idioten zum Töten ausgebildet.

    Der Typ dürfte nach unserer Gesetzeslage einen solchen Hund gar nicht führen, wenn er sein Verhalten als "normal" ansieht. Außerdem ruht innerhalb geschlossener Ortschaften die Jagd, der Hund darf also seiner "Pflicht" als Jagdhund im Dorf gar nicht nachgehen.

    Ich würde das überprüfen lassen. Die Eignung des Mannes zum Halten eines gefährlichen Hundes und die Gefährlichkeit des Hundes.

    Sprich mal mit Deiner Anwältin oder frag beim Ordnungsamt. Solchen Deppen muss das Handwerk gelegt werden.
    Geändert von Lisa R. (08.04.2023 um 09:00 Uhr)
    ....... Kein Kümmel und kein Sellerie und diesmal leider keine Bruteier ......

  10. #20
    Avatar von morgan
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    Über das Landeshundegesetz für beispielsweise Rheinland-Pfalz dürfte der Hund selbst wohl kaum als gefährlicher Hund einzustufen sein, da mit ablegen der Jagdhundeprüfung der geforderte Sachkundenachweis erbracht werden kann und er im Rahmen seiner durch Ausbildung erlernten Zweckweckbestimmung eingesetzt wird. Da dies ja wie von Lisa angeführten Art und Weise nicht der Fall war, dürfte sich eine Maßnahme seitens des Ordnungsamtes wegen Ungeeignetheit und Nichtzuverlässigkeit unmittelbar gegen den Jäger richten. Und von daher würde ich dann auch das Ordnungsamt informieren, da diese Vorschriftenlage nicht nur den vorne am Karabinerhaken betreffen, sondern auch den am anderen Ende der Leine.
    Geändert von morgan (08.04.2023 um 10:03 Uhr)

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