Da meine Freundin Psychologin ist, lag es mir bereits auf der Zunge, keine Frage, aber das geht zu weit. Im Übrigen sagt er das ja von sich aus, also nicht er, sondern sein Anhang. Aber, das soll hier nicht das Thema sein. Auch wenn wir im anonymisierten Internet unterwegs sind, fänd ich es falsch über fremde Menschen zu urteilen oder schlecht zu sprechen, wobei es nicht direkt um mich und ihn geht.
Dass man mit so einer Art nicht ganz richtig im Kopf ist, aber selbstgemacht, ist etwas anderes wie eine echte Erkrankung, ob vorgeschoben oder nicht.

Da ich ja die Info aus erster Hand habe, so ein psychlogisches Gutachten würde nichts bringen im Gerichtsfall. Das Richtige wäre dann eine Therapie, also das Ändern von sich selbst. Aber eigentlich ist das ja auch selbsterklärend.
Zumal der "Lärm" ja keiner ist:

2. Ein elektrischer Weidezaun stellt keine Gefahr für Gesundheit, körperliche Unversehrtheit oder Leben von Menschen dar, wenn die laut DIN EN 60335-2-76: 2015-08 zur Sicherheit von Mensch und Tier bei Elektrozaungeräten geltenden Grenzwerte eingehalten werden. (Rn. 29) (redaktioneller Leitsatz)
3. Die persönlichen Verhältnisse einzelner Eigentümer oder Nutzer, wie zB besondere Empfindlichkeiten oder gesundheitliche Gegebenheiten, können und dürfen demnach bei der Zumutbarkeitsbewertung von Belästigungen oder Störungen im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme keine Rolle spielen. Abzustellen ist vielmehr auf das Empfinden von „durchschnittlichen Grundstückseigentümern“

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Conten...118471?hl=true