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Thema: Ausnahme v. d. Tötung nach § 20 GeflPestSchV

  1. #11
    Avatar von cairdean
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    Welche der im Antrag geforderten Infos würden Jussi denn zum Nachteil gereichen? Wenn die eigene Hühnerhaltung rechtlich (vor allem bau- und baunutzungarechtlich) in Ordnung ist, sähe ich in der Antragstellung kein Problem. Gemeldet sind die Tiere doch eh, vermute ich mal.

    Ich frage mich bloß, ob der Antrag bei einer Privathaltung mit nur 1 bis 2 ggfls sogar verbundenen Ställen überhaupt sinnvoll ist. Rafft es nicht üblicherweise den gesamten Hühnerbestand dahin, wenn eine HPAI-Infektion einmal im Bestand ist? Wie hoch ist die Chance, dass einzelne Individuen einen Ausbruch in der Herde überleben?

    Für einen Zoo oder eine Zuchtanlage mit verschiedenen und getrennten Bereichen/Volieren erscheint mir so ein Antrag sinnvoll, gerade wenn man einen möglichen Eintrag nicht wirklich kontrollieren kann (Außenbereiche im Zoo, andere Züchter auf der Anlage, etc). Oder machst Du, Jussi, Dir Sorgen, Dir ggfls über eine Ausstellung den Virus in den Bestand zu holen?
    Liebe Grüße

    Jassi

  2. #12
    Avatar von cairdean
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    Zitat Zitat von hirsch Beitrag anzeigen
    Ich wohne in der Nähe von Frankreich. Als vor Jahrzehnten hier die Vogelgrippe war und alle Hühner per Verordnung in den Stall mussten, liefen sie ein paar Kilometer weiter in Frankreich weiter auf der Gasse herum und niemand störte sich daran.
    Sinn und vor allem Unsinn der Aufstallungsverpflichtung ist wieder ein anderes Thema. Und wie (oft unsinnig, unvernünftig und entgegen des Tierwohls) die VetÄmter und Landesregierungen damit umgehen, da könnte ich mich häufiger drüber aufregen, als mir gut tut.

    Hier geht es aber um einen Antrag, nicht alle Tiere in seinem Bestand töten lassen zu müssen, wenn in _welchselbigem_ HPAI ausgebrochen ist. Das ist ja etwas ganz anderes und gerade in so einem Fall stell ich es mir sehr schwierig vor, eine rettende Lösung zu finden. Wer nimmt bei sich Hühner aus einem Bestand auf, in dem die Vogelgrippe ausgebrochen ist? Wo sollte man solche Hühner einigermaßen artgerecht verstecken, bis man weiß, ob sie überleben, ohne bei dem Rettungsversuch andere Hühner zu gefährden?

    Aber sich vorher überlegen, ob das eventuell möglich wäre, ist auf jeden Fall eine gute Idee. Vor allem für all die, die gar nicht in den Anwendungsbereich der Ausnahmegenehmigung fallen (keine Zucht zur Arterhaltung, bspw) und u.a. deshalb so einen Antrag gar nicht stellen können.
    Geändert von cairdean (13.02.2023 um 15:08 Uhr) Grund: Ergänzung
    Liebe Grüße

    Jassi

  3. #13
    Avatar von Orpington/Maran
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    Hier war ein Fall der Ausnahmegenehmigung 2017, evtl kann man da anfragen ?!
    https://www.rheinpfalz.de/pfalz_arti...id,889379.html
    Momentan leider ohne Hühner

  4. #14
    Avatar von Mary :-)
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    Zitat Zitat von wiesenhuhn Beitrag anzeigen
    Eine Strategie, bei der die eigenen Hühner einen Ausbruch der Vogelgrippe "überleben" könnten, wäre die anfallenden Eier so zu lagern, dass man sie zur Brut nehmen könnte. Wenn der schlimmste Fall aufträte, dann hätte man die nächste Generation bereits im Keller. Das hat der youtuber Dinosauer mal auf seinem Kanal vorgeschlagen. Auch wenn dabei immer noch Details zu bedenken sind finde ich den Vorschlag überlegenswert.
    Im Vogelgrippefaden hatte jemand geschrieben, dass er 1/2 Jahr keine Hühner mehr halten dürfe nach dem Ausbruch (der letztendlich bei ihm ja dann doch keiner war - „vorsorglich euthanasierte Tiere“ 🤮 )
    Für diese Strategie müsste man also die neuen Küken dann 1/2 Jahr verstecken bzw. jemand anderes müsste sie halten…

  5. #15
    Avatar von Orpington/Maran
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    In meiner Nähe war ein Fall, wo die Betroffenen 1/2 Jahr keine Hühner auf ihrem Grund halten durften
    Momentan leider ohne Hühner

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