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Thema: Ausnahme v. d. Tötung nach § 20 GeflPestSchV

  1. #1
    Avatar von Jussi
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    Ausnahme v. d. Tötung nach § 20 GeflPestSchV

    Hallo liebe Hüfo-Gemeinde,

    ist hier zufällig jemand, der sich damit auskennt, bzw. hat hier schon einmal jemand einen Antrag auf solch eine Ausnahmegenemigung gestellt? Ich bin schon seit Wochen am hin und her überlegen, ob wir das machen sollen. Unsere Augsburger Erhaltungszucht fällt sicher in die "besonderen Einrichtungen" hinein, aber ob das tatsächlich genehmigt werden würde...? Und wenn ja, unter welchen Auflagen? Dann müssten wir sicher zig mal Beprobungen aller Einzeltiere durchführen lassen und natürlich auch bezahlen.

    Ich bin jetzt einfach mal gespannt auf Eure Meinungen/Erfahrungen dazu.
    Gefiederte Grüße von den 1,15,24 unserer super tollen schwarzen Augsburger und Mixhenne Henny!
    Instagram: @augsburgerhuhn_erhaltungszucht

  2. #2
    Avatar von Orpington/Maran
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    Momentan leider ohne Hühner

  3. #3
    Avatar von Jussi
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    Danke Dir, ja, ich glaube, das habe ich schon mal in einer FB-Gruppe gelesen. Letztlich wird es vermutlich eh von jedem Amtsveterinär individuell gehandhabt... Interessiert hätte es mich, ob jemand schon einmal so einen Antrag gestellt hat, oder jemanden kennt, und ob der dann auch genehmigt wurde...?
    Gefiederte Grüße von den 1,15,24 unserer super tollen schwarzen Augsburger und Mixhenne Henny!
    Instagram: @augsburgerhuhn_erhaltungszucht

  4. #4
    Regimegegner Avatar von sm20
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    Jussi, mit so einem Antrag lieferst Du dem Staat unnötig sehr detaillierte Info zu Deinem Nachteil. Ein eigener Notfallplan, wie die Tiere am Tag X für Dritte unauffindbar sind, nützt Dir mehr.
    Garten ohne Hühner ist wie Baum ohne Ast.

  5. #5
    Moderator Avatar von zfranky
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    Sehe ich genau so...

  6. #6
    Avatar von Yokojo
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    Zitat Zitat von zfranky Beitrag anzeigen
    Sehe ich genau so...
    Aber fränky!
    Das ist gegen das Gesetz!

  7. #7
    Avatar von Jussi
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    Danke Euch für Eure Meinungen.
    Gefiederte Grüße von den 1,15,24 unserer super tollen schwarzen Augsburger und Mixhenne Henny!
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  8. #8
    Avatar von Yokojo
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    Zitat Zitat von Jussi Beitrag anzeigen
    Danke Dir, ja, ich glaube, das habe ich schon mal in einer FB-Gruppe gelesen. Letztlich wird es vermutlich eh von jedem Amtsveterinär individuell gehandhabt... Interessiert hätte es mich, ob jemand schon einmal so einen Antrag gestellt hat, oder jemanden kennt, und ob der dann auch genehmigt wurde...?
    Man sollte doch nach den letzten 3 Jahren wissen wie der Hase läuft, im großen und ganzen gibt's da keine Kompromisse!
    Ob du hinterher den Schaden hast, interessiert keinen mehr.....

  9. #9

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    Eine Strategie, bei der die eigenen Hühner einen Ausbruch der Vogelgrippe "überleben" könnten, wäre die anfallenden Eier so zu lagern, dass man sie zur Brut nehmen könnte. Wenn der schlimmste Fall aufträte, dann hätte man die nächste Generation bereits im Keller. Das hat der youtuber Dinosauer mal auf seinem Kanal vorgeschlagen. Auch wenn dabei immer noch Details zu bedenken sind finde ich den Vorschlag überlegenswert.

  10. #10
    Avatar von hirsch
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    Ich wohne in der Nähe von Frankreich. Als vor Jahrzehnten hier die Vogelgrippe war und alle Hühner per Verordnung in den Stall mussten, liefen sie ein paar Kilometer weiter in Frankreich weiter auf der Gasse herum und niemand störte sich daran.
    Gruss Rainer
    1,7 Vorwerk, 0,1 Hybrid

    "Das Glück unserer Hühner hängt vom Mensch ab der darüber bestimmt"

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