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Thema: Ausnahme v. d. Tötung nach § 20 GeflPestSchV

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von Jussi
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    Ausnahme v. d. Tötung nach § 20 GeflPestSchV

    Hallo liebe Hüfo-Gemeinde,

    ist hier zufällig jemand, der sich damit auskennt, bzw. hat hier schon einmal jemand einen Antrag auf solch eine Ausnahmegenemigung gestellt? Ich bin schon seit Wochen am hin und her überlegen, ob wir das machen sollen. Unsere Augsburger Erhaltungszucht fällt sicher in die "besonderen Einrichtungen" hinein, aber ob das tatsächlich genehmigt werden würde...? Und wenn ja, unter welchen Auflagen? Dann müssten wir sicher zig mal Beprobungen aller Einzeltiere durchführen lassen und natürlich auch bezahlen.

    Ich bin jetzt einfach mal gespannt auf Eure Meinungen/Erfahrungen dazu.
    Gefiederte Grüße von den 2,12,15 unserer super tollen schwarzen Augsburger und 3/4 Augsburgerin Henny!
    Instagram: @augsburgerhuhn_erhaltungszucht

  2. #2
    Avatar von Orpington/Maran
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    Endlich wieder Hühner

  3. #3
    Avatar von Jussi
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    Danke Dir, ja, ich glaube, das habe ich schon mal in einer FB-Gruppe gelesen. Letztlich wird es vermutlich eh von jedem Amtsveterinär individuell gehandhabt... Interessiert hätte es mich, ob jemand schon einmal so einen Antrag gestellt hat, oder jemanden kennt, und ob der dann auch genehmigt wurde...?
    Gefiederte Grüße von den 2,12,15 unserer super tollen schwarzen Augsburger und 3/4 Augsburgerin Henny!
    Instagram: @augsburgerhuhn_erhaltungszucht

  4. #4

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    Jussi, mit so einem Antrag lieferst Du dem Staat unnötig sehr detaillierte Info zu Deinem Nachteil. Ein eigener Notfallplan, wie die Tiere am Tag X für Dritte unauffindbar sind, nützt Dir mehr.

  5. #5
    Moderator Avatar von zfranky
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    Sehe ich genau so...
    nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
    Aktuell 3,35 New Hampshire, 3,7 Gänse, dazu Pferd, Hund, 3 Katzen und Bienen ...

  6. #6
    Avatar von Yokojo
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    Zitat Zitat von zfranky Beitrag anzeigen
    Sehe ich genau so...
    Aber fränky!
    Das ist gegen das Gesetz!

  7. #7
    Avatar von Yokojo
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    Zitat Zitat von Jussi Beitrag anzeigen
    Danke Dir, ja, ich glaube, das habe ich schon mal in einer FB-Gruppe gelesen. Letztlich wird es vermutlich eh von jedem Amtsveterinär individuell gehandhabt... Interessiert hätte es mich, ob jemand schon einmal so einen Antrag gestellt hat, oder jemanden kennt, und ob der dann auch genehmigt wurde...?
    Man sollte doch nach den letzten 3 Jahren wissen wie der Hase läuft, im großen und ganzen gibt's da keine Kompromisse!
    Ob du hinterher den Schaden hast, interessiert keinen mehr.....

  8. #8

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    Eine Strategie, bei der die eigenen Hühner einen Ausbruch der Vogelgrippe "überleben" könnten, wäre die anfallenden Eier so zu lagern, dass man sie zur Brut nehmen könnte. Wenn der schlimmste Fall aufträte, dann hätte man die nächste Generation bereits im Keller. Das hat der youtuber Dinosauer mal auf seinem Kanal vorgeschlagen. Auch wenn dabei immer noch Details zu bedenken sind finde ich den Vorschlag überlegenswert.

  9. #9
    Avatar von hirsch
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    Ich wohne in der Nähe von Frankreich. Als vor Jahrzehnten hier die Vogelgrippe war und alle Hühner per Verordnung in den Stall mussten, liefen sie ein paar Kilometer weiter in Frankreich weiter auf der Gasse herum und niemand störte sich daran.
    Gruß Rainer
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    "Das Glück unserer Hühner hängt vom Mensch ab der darüber bestimmt"

  10. #10
    Moderator Avatar von cairdean
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    Welche der im Antrag geforderten Infos würden Jussi denn zum Nachteil gereichen? Wenn die eigene Hühnerhaltung rechtlich (vor allem bau- und baunutzungarechtlich) in Ordnung ist, sähe ich in der Antragstellung kein Problem. Gemeldet sind die Tiere doch eh, vermute ich mal.

    Ich frage mich bloß, ob der Antrag bei einer Privathaltung mit nur 1 bis 2 ggfls sogar verbundenen Ställen überhaupt sinnvoll ist. Rafft es nicht üblicherweise den gesamten Hühnerbestand dahin, wenn eine HPAI-Infektion einmal im Bestand ist? Wie hoch ist die Chance, dass einzelne Individuen einen Ausbruch in der Herde überleben?

    Für einen Zoo oder eine Zuchtanlage mit verschiedenen und getrennten Bereichen/Volieren erscheint mir so ein Antrag sinnvoll, gerade wenn man einen möglichen Eintrag nicht wirklich kontrollieren kann (Außenbereiche im Zoo, andere Züchter auf der Anlage, etc). Oder machst Du, Jussi, Dir Sorgen, Dir ggfls über eine Ausstellung den Virus in den Bestand zu holen?
    Liebe Grüße

    Jassi

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