Willkommen in der Familie derer, die den Unsinn in Teilen der Verordnung sehen. Die ganze Bundesverordnung und auch die mittlerweile zugrunde liegenden europäischen Verordnungen wurde in erster Linie zum Schutz (und mit Unterstützung) der europäischen Geflügelindustrie geschrieben. Das es auch private Halter bzw. kleine bäuerliche Betriebe gibt, wurde hier einfach mal ignoriert bzw. als Gefahrenpotential gewertet. In den letzten Jahren konnte einiges der teilweise kruden Regelungen aufgeweicht werden, zumindest was du die praktische Anwendung durch die Behörden angeht. Ich stehe ja selber in Kontakt mit einigen Veterinären und weiß, dass die die sich mit der Materie beschäftigt haben (haben ja auch noch etwas Anderes zu tun als Vogelgrippe), da durchaus kritische Anmerkungen fallen lassen. Als beamtete Amtsträger sind sie aber nunmal an die Verordnungen gebunden.
Wenn man es sachlich sieht ist vermutlich das Kleinste was in die Kategorie Wasservögel bzw. Greifvögel fällt die Uferseeschwalbe, der rote Knut oder der Sperlingskauz. Also Vögel die in etwa in die Feldlerchenkategorie fallen. Demnach sind die 25 mm Maschenweite natürlich etwas über. Aber man hat halt Angst, dass sich Massen besagter Tiere bundesweit in private Volieren verirren. Die einzige Gefahr, die von Kleinvögeln für einen Hühnerbestand ausgehen könnte, wäre meiner Meinung nach, dass ein moribunder Sperling in einer Voliere verendet und dort fachgerecht von den Insassen zerlegt wird. Überlegung dahinter ist, dass zwar der Fäzes der Sperlinge vermutlich keine ausreichende Virenlast beeinhaltet um Hühner zu infizieren, es aber möglich ist, das bei Verspeisen des Selbigen genug in den Innereien vorhanden ist, um eine Infektion auszulösen.
Dieses und viele andere Fragestellungen sind allerdings noch nie wissenschaftlich untersucht wurden, da hierfür anders als bei Tauben kein gesteigertes Interesse von wichtigen Industrievertretern vorliegt.
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