@Mary
Das ist relativ einfach. Gibt es privat geimpfte Tiere ohne Marker, dann ist nach den Handelsregeln nicht auszuschließen, das davon auch Tiere in den internationalen Handel kommen (Fliegende Händler, Grenzüberschreitender Verkauf von Geflügelprodukten). Ausgenommen hiervon sind lediglich Zootiere (Frankreich und Dänemark impfen hier als Exportnation), da man hier sicherstellen kann, dass diese Tiere nicht in den Handel kommen.
Weiterhin verweise ich nochmal auf den Fachtag Impfen in Kalkriese. Es würde für die Haltungspraxis bei privaten Haltungen im Tierseuchenfall keinen großen Unterschied machen, ob die Tiere geimpft oder nicht geimpft sind. Es wäre nur ein weiterer Kostenfaktor bei der tierseuchengerechten Haltung von Geflügel. Für hochwertige Zuchten gefährdeter Arten sicher überlegenswert, vermutlich für die breite Masse eher nicht. Da eher nicht mit einer Impfpflicht für private Haltungen zu rechnen ist (Stand: Jetzt), würde die Schuldzuweisung auch nicht verschwinden. Allerdings, ist ganz offensichtlich, dass in vielen BL mittlerweile bei Beständen unter 50 Tieren, analog zur EU-VO, keine Restriktionszonen eingerichtet werden und damit auch gewerbliche Halter (Mäster) nicht beeinträchtigt werden.
Hilfreicher wären gezielte Information an die Geflügelhalter, umschwenken in der GefPestSchV auf die Formulierung "Abtrennung" in der EU-VO, demnach Gleichstellung mit anderen europäischen Ländern mit Übernetzung eines abgegrenzten Areals und Anwendung und finanzielle Unterstützung der Ausnahmeregelungen bei Keulung von "gefährdeten Geflügelrassen".
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