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Thema: Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz - Wachteln

  1. #1
    Avatar von Angora-Angy
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    Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz - Wachteln

    Huhu,

    mein VetAmt hat wieder eine neue Idee: Ich muss für die erwerbsmäßige Wachtelhaltung eine Erlaubnis nach §11 beantragen und brauche dafür einen Lehrgang, Kurs oder whatever.
    Gefunden hab ich bisher nur den hier https://buergerbeteiligung.sachsen.d...themen/1025653
    Aber der ist ja nun rum. Hab die schon angeschrieben, ob es neue Termine gibt oder einen Onlinekurs, muss auf die Antwort warten.

    Kennt jemand hier noch eine Möglichkeit, einen Anbieter, irgendwas?
    Liebe Grüße, Angela

  2. #2
    Avatar von sternenstaub
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    Und mit welcher Begründung will Dein Vet.amt das? Du hast doch keine Zierwachteln, oder?

    Wenn Du die herkömmliche japanische Legwachtel hast, die man zum Eier legen oder für den Braten hält, brauchst Du keinen 11er. Nachzulesen in §11 Abs. 1 Nr. 8a Tierschutzgesetz - der nimmt Zucht und Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild aus. Und die japanische Legewachtel zählt zu den landwirtschaftlichen Nutztieren.

    Oder willst Du die Wachteln gewerbsmäßig zur Schau stellen?
    Gruß sternenstaub

  3. #3
    Avatar von Angora-Angy
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    Die sind der Ansicht, dass Wachteln eben KEIN landwirtschaftliches Nutzgeflügel sind, sondern exotisches Geflügel. Ich hab zwar auftragsgemäß recherchiert und meine Ergebnisse an die übermittelt, weil die nämlich selber keinen Plan haben, aber sie sind trotzdem der Meinung.
    Darüber hinaus hängt immer noch die Drohung in der Luft, mir die Haltung vorzuschreiben, die in der Legehennenverordnung beschrieben ist - die für Wachteln völliger Quatsch ist... auch da habe ich recherchiert und meine Ergebnisse mitgeteilt, scheint aber nicht zu interessieren.

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    Liebe Grüße, Angela

  4. #4
    Cowgirl Avatar von Rohana
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    Hast du eine vorgesetzte Stelle die du anrufen kannst? Was für Hirnis sind da wieder unterwegs, echt...

  5. #5
    Avatar von Gubbelgubbel
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    Zitat Zitat von Angora-Angy Beitrag anzeigen
    Die sind der Ansicht, dass Wachteln eben KEIN landwirtschaftliches Nutzgeflügel sind, sondern exotisches Geflügel. Ich hab zwar auftragsgemäß recherchiert und meine Ergebnisse an die übermittelt, weil die nämlich selber keinen Plan haben, aber sie sind trotzdem der Meinung.
    Darüber hinaus hängt immer noch die Drohung in der Luft, mir die Haltung vorzuschreiben, die in der Legehennenverordnung beschrieben ist - die für Wachteln völliger Quatsch ist... auch da habe ich recherchiert und meine Ergebnisse mitgeteilt, scheint aber nicht zu interessieren.

    Gesendet von meinem SM-G973F mit Tapatalk
    aber man kann doch wachteleier und wachtelkarkassen im Supermarkt kaufen... Dann sollte das doch Nutzgeflügel sein, weil man exotische Tiere hierzulande nicht essen darf? Also dein Vet-amt ist ja echt der Wahnsinn!
    Buntes Hühner-Allerlei: 0,2 Vorwerk, 0,1 Araucaner, 0,1 Barnevelder, 0,1 Seidenhuhn, 0,1 Leghorn ex., 0,4 Bartzwergmixe, 1,8 große Mixe, 0,1 Marans, 1,1 Stoapiperl 0,3 kleine Schwedenmixe 1,0 Chabo

  6. #6
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    Wow, und jeden Tag steht ein ... auf, um anderen Menschen den Tag zu verderben. Ohne Worte! Das ist doch schon reine Schikane.

  7. #7
    Cowgirl Avatar von Rohana
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    Ich würde mich an deiner Stelle auch nicht scheuen evtl Beratung beim Bauernverband, Landvolk oder ähnliches zu erbitten. Die kennen ja die Leute im VetAmt, vielleicht können die dir helfen diese Nüsse zu knacken...

  8. #8
    Avatar von sternenstaub
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    Richtlinie 98/58 EG könnte weiter helfen, hier Artikel 1 und 2. Da wird definiert, was ein Nutztier ist. Also den 11er fordern beim Nutztier ist Quatsch. §26 der Viehverkehrsverordnung nennt Wachteln mit als Tierart, für die es eine Betriebsnummer braucht.

    Es kann natürlich sein, dass dem Vet.amt Deine Wachtelhaltung an sich nicht gefällt. Da macht es natürlich dann Sinn sich die Sachkunde nachweisen zu lassen. Das jedoch sind Einzelfälle, die das Amt begründen muss (und in der Regel auch kann). Nachzuweisen, dass man sachkundig ist, ist bei so einer Nischenart wie Wachteln ziemlich schwierig, weil es weder viele Kurse noch viele Vorgaben gibt. Wachteln dürfen ja immer noch in diesen unsäglichen Käfigen gehalten werden.

    Das Problem ist: Was ein Nutztier ist, ist eher eine tierseuchenrechtliche Frage. Im Tierschutzrecht wird das nicht definiert, nur genannt (und irgendwie als definiert vorausgesetzt). Im Prinzip sind das Fragen für einen Verwaltungsrechtler.
    Gruß sternenstaub

  9. #9
    Avatar von Gubbelgubbel
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    Das war doch auch dieses vet Amt was diese unsägliche "Studie" zu Rate gezogen hat, wie eine Wachtel gehalten werden soll, oder? Dieses Schriftstück in dem Wachteln zu Hühnern deklariert werden und deswegen Stangen zum aufbaumen und so viel Platz wie eine Legehenne brauchen, richtig?
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Gubbelgubbel Beitrag anzeigen
    Das war doch auch dieses vet Amt was diese unsägliche "Studie" zu Rate gezogen hat, wie eine Wachtel gehalten werden soll, oder? Dieses Schriftstück in dem Wachteln zu Hühnern deklariert werden und deswegen Stangen zum aufbaumen und so viel Platz wie eine Legehenne brauchen, richtig?
    Ja, so hab ich das auch in Erinnerung.

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