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Thema: Arbeit an Petition gegen überzogene und kontraproduktive Anti-Vogelgrippe-Maßnahmen

  1. #11

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    Zitat Zitat von Schwanzfeder Beitrag anzeigen
    Aha, das wusste ich nicht. Weisst du, welchen Impfstoff die nehmen? Das spräche ja nicht unbedingt für eine Lockerung der Aufstallpflicht.
    Ist jetzt auch nicht unbedingt Allgemeinwissen. Indonesien ist bei dem Thema ohnehin eher zurückhaltend. Es gab dazu sehr umfangreiche Ausführungen beim Fachtag in Kalkriese. Die Impfstoffe dort sind selbstentwickelt, so wie in anderen Ländern. Aber es sind alles keine Markerimpfstoffe, das geht in Ländern die keine Exportindustrie haben und daher bei Geflügelprodukten nicht belegen müssen, dass die gelieferten Partien AI frei sind.

    Aber welchen Zusammenhang stellst Du jetzt mit der Aufstalllpflicht her? Wo und wer?
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  2. #12

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    Wie ich ja schon geschrieben habe, halte ich persönlich eine Petition zu dem Thema für Zeit- und Energieverschwendung. Das meine ich nicht despektierlich oder möchte das Thema madig machen. Im Gegenteil ich freue mich über jeden, der aktiv einen Weg sucht um Tieren und Haltern bei der Bewältigung der AI zu helfen. Ich habe meine Aktivitäten, welche aber sicher nicht die einzige mögliche Form ist aktiv zu sein. Und das ich die feste Überdachung von Ausläufen, eher für einen schlechten Witz halte, ist glaube ich soweit bekannt.

    Ich erinnere mich aber noch an die Petition, welche wir hier im Forum gemeinsam 2017 auf den Weg gebracht haben. Und auch, dass da diejenigen, die sich freiwillig um die Sammlung und Aufarbeitung der Unterschriften gekümmert haben, am Ende ziemlich platt waren.

    Ergebnis war ein Termin im sächsischen Landtag und „thats it“. Ende der Geschichte.

    Das openpetition und change.org eher zur Seelenberuhigung ist, sehe ich auch so. Und ja, auch ich unterschreibe da mehr oder minder regelmässig Petitionen, auch wenn ich da wenig Sinn drin sehe. Aber, ich würde dort niemals selbst Eine einstellen, da Aufwand und Ergebnis in keinem Verhältnis stehen.

    Also bliebe eine Pettion in einem Bundesland oder beim Bundestag. Bei letzterem ist zu beachten, dass es ein Quorum von 50.000 Unterschriften braucht, um angehört zu werden. Das ist bei unserem Nischenthema eine ziemlich hohe Latte.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
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  3. #13
    Avatar von Mary :-)
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    Für mich ist im Moment egal, ob sich die Arbeit an so einer Petition lohnen würde: Ich habe einfach die Zeit nicht. 2 kleine Kinder, seit Dezember immer wieder krank… hier läuft selbst die Hühnerhaltung im Moment nur nebenbei: alle notwendigen Arbeiten werden irgendwann erledigt, aber keine Küken (Kunstbrut), und auch sonst keine zeitaufwendigen Extras…
    Alle Herren hat man geehrt, nur den Einen nicht, der allein Herr ist. …
    Jeden Helfer hat man gesucht, nur den Einen nicht, der allein helfen kann.
    Jeden Unsinn hat man geglaubt, nur dem Einen glaubte man nicht, der die Wahrheit ist. (W. Busch)

  4. #14
    Regimegegner Avatar von sm20
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    Habt Ihr jemals gehört, daß eine Petition zum Erfolg geführt hat? Ich jedenfalls könnte jetzt keinen einzigen Fall nennen.
    Selbst wenn es in seltenen Fällen eine Petition schafft, in die höchste Instanz, nämlich in den Petitionsausschuß des Bundestages zu kommen, was wird dann daraus? Ich hatte mal die Gelegenheit, an einer Ausschußsitzung als Zuschauer teilnehmen zu können. Es war aufschlußreich, die Politiker mal bei der Arbeit zu beobachten, denn die Arbeit in den Ausschüssen ist eine der Hauptaufgaben der Abgeordneten. Was ich sah: Kichernde Politikerinnen hielten sich gegenseitig ihre Smartfons mit Witzbildchen hin, die Männer nicht viel besser. Es wurden Antworten auf konkrete Fragen einfach verweigert, mit hohlem Gerede auf Zeit gespielt, bis die Zeit für den Tagesordnungspunkt um war und die Zuschauer den Saal verlassen mußten. Fast alle Ausschußsitzungen sind übrigens nicht öffentlich = geheim. Ich kann nur jedem empfehlen, wenn sich so eine Gelegenheit ergibt, unbedingt hingehen und selber einen unverfälschten Eindruck gewinnen.
    Garten ohne Hühner ist wie Baum ohne Ast.

  5. #15
    Avatar von Mary :-)
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  6. #16
    Avatar von Tibi
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    Den Teil des Gesetzes Paragraf 13 Aufstallung finde ich spannend:

    3Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.

    Also reichen Netze oben drüber doch? ….wäre zwar völlig unlogisch weil Einträge da trotzdem durchfallen könnten, aber nehm ich so!
    Grüße Tina


  7. #17

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    Wenn das so gilt für da wo du wohnst.
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  8. #18

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    https://www.lachshuhnzucht-herne.com...nfluenza-h5n8/
    finde ich ganz gut. Vielleicht lässt sich statt einer Petition sowas auch in einem anderen Landkreis ins Leben rufen?

  9. #19

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    Cimbria sollte hier im Forum nicht unbekannt sein.
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  10. #20
    Avatar von Gecko
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    Zitat Zitat von Tibi Beitrag anzeigen
    Den Teil des Gesetzes Paragraf 13 Aufstallung finde ich spannend: 3Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen. Also reichen Netze oben drüber doch? ….wäre zwar völlig unlogisch weil Einträge da trotzdem durchfallen könnten, aber nehm ich so!
    Ich hatte genau dazu schon im Januar bei Vet-Amt nachgefragt, Antwort: "Für Kleinsthaltungen gilt grundsätzlich § 13 Absatz 1 Satz 1 der Geflügelpestverordnung: Das Geflügel ist unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Das bedeutet, die Voliere benötigt ein Dach. Ein Netz ist nicht ausreichend. Der § 13 Absatz 1 Satz 3 stellt lediglich eine Ausnahmemöglichkeit da, die von der zuständigen Behörde zuvor genehmigt werden muss. Eine solche Ausnahme ist für Kleinhaltungen idR nicht vorgesehen."

    Meine Rückfrage:
    "ich möchte erneut Hinterfragen und um Erklärungen bitten, da Ihre Einlassungen nicht schlüssig sind: In der Verordnung wird lediglich "gegen das Eindringen von Wildvögeln" spezifiziert, und diese werden in §1(2)7 definiert. Gegen diese Vogel ist ein engmaschiges Netz "dicht" im Sinne der Definition. In der Verordnung steht nirgends, gegen welche anderen "Einträge" anders als "Wildvögel" geschützt werden soll, und Ihre Forderung nach "Dach" findet sich dort auch nicht. "Abdeckung" steht dort wörtlich, und ein Auslauf kann mit einem Netz sehr wohl abgedeckt werden. Wo bitte wird definiert, was die "Einträge" sind, gegen die geschützt werden soll? Ein "Eintrag", also eine Immission, kann ggf. auch Lärm oder Abgase sein, gegen die auch ein "Dach" nicht hilft. Solange "Eintrag" nicht erklärt wird, ist willkürlicher Auslegung Tür und Tor geöffnet. Ein Fliegengitter ist dicht gegen Fliegen, ein Vogelschutznetz ist dicht gegen Vögel; was "dicht" ist hängt davon ab, was ferngehalten werden soll. Hier ist nur die Rede von Wildvögeln.
    Dass der § 13 Absatz 1 Satz 3 "lediglich eine Ausnahmemöglichkeit" sein soll wie Sie behaupten, ist der Verordnung ebenfalls nicht zu entnehmen. Satz 2 sagt zwar "Dabei kann sie für bestimmte Haltungen oder Örtlichkeiten Ausnahmen vorsehen...", hier ist "kann" und "Ausnahme" eindeutig gegeben. Hingegen Satz 3 "Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen." enthält keine Kann-Bestimmung und keine Ausnahme-Formulierung. Ebensowenig wie Satz 1. Er bezieht sich auch nicht auf Satz 2. "

    Antwort:
    "um Hausgeflügelbestände vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, muss der direkte und indirekte Kontakt mit Wildvögeln u. a. durch bauliche Maßnahmen wie Überdachungen und Netze gewährleistet werden. Allerdings sind Gesetze und Vorschriften in der Regel nicht so spezifiziert, dass sie sowohl Haltern als auch Behörden einen Ermessensspielraum bieten, der eine dem Einzelfall angemessene Lösung ermöglicht.(...) Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse und einen für Sie möglichen Zeitraum für eine gemeinsame Begehung Ihrer Tierhaltung mit.

    Fazit: Herumgeeiere, keine Festlegung, und zuletzt die Aufforderung die Adresse rauszurücken (nachdem mir zuvor schon unterstellt wurde, ich hätte die Hühner nicht angemeldet, was nicht stimmt). Habe das natürlich nicht gemacht, weil ich befürchte, dass das nur dazu führt, mir als renitentem Nachfrager vor Ort als Rache irgendwelche Auflagen reinzudrücken ("Ermessensspielraum").

    Vielleicht mag ja der eine oder andere seinem Vet-Amt die gleichen Fragen stellen. Ggf. von einer neutralen Mailadresse oder durch jemanden, der keine Hühner hat...

    Ach ja, und Petitionen können durchaus erfolgreich sein, denkt nur an die Bienen-/Insektenschutzpetitionen. Sowas muss aber über einen Verband mit entsprechender Reichweite geschehen, sowohl für die Anzahl der Unterschriften wie auch für die Glaubwürduigkeit und das "Dranbleiben".
    1,6 Vorwerk

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